Keine laufenden Zahlungen und Forderungsbeitreibung Musterklauseln
Keine laufenden Zahlungen und Forderungsbeitreibung. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Treuhänders, für die Anleihegläubiger der Emittentin die Zahlung von Zinsen oder die Rückzahlung der Anleihe abzuwickeln, zu kontrollieren oder zu verlangen.