Kinderarbeit Musterklauseln

Kinderarbeit. Der Verkäufer darf keine Kinderarbeit gestatten. Unter Kinderarbeit werden alle Arbeiten und Aktivitäten verstanden, die die Vollzeitschulung der Kinder behindern und/oder psychisch, körperlich, sozial oder ethnisch für Kinder gefährlich und schädlich sind. Außerdem darf der Verkäufer keine Kinder einstellen, die jünger als das gesetzliche Mindestalter sind, um am Arbeitsprozess teilnehmen zu dürfen, und darf er keine Kinder annehmen, um gefährliche Arbeiten auszuführen.
Kinderarbeit. Der Auftragnehmer garantiert, dass Produkte ohne Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) sowie ohne Verstoß gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben, hergestellt wurden.
Kinderarbeit. Kinderarbeit ist nach der Definition der ILO- und UN- Konventionen nicht zulässig. Als Mindestanforderungen gelten folgende Übereinkommen: • ILO C138 Mindestalter; • ILO C182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit.
Kinderarbeit. Kinderarbeit ist strengstens verboten. Das Mindestalter für die Beschäftigung ist ein Alter von mehr als 16 Jahren, das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung in dem entsprechenden Land oder in einem Herstellungsland das Alter, bis zu dem Schulpflicht besteht.
Kinderarbeit. Kinderarbeit darf in keiner Weise eingesetzt oder unterstützt werden und ist unter allen Umständen verboten. Die GD Towers geht keine Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten ein, die gegen diese Pflichten zur Verhinderung von Kinderarbeit direkt oder indirekt verstoßen. Der Lieferant ist dazu verpflichtet, insbesondere die beiden grundlegenden ILO- Übereinkommen über Kinderarbeit, Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter und Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einzuhalten. Der Lieferant darf niemanden beschäftigen, der jünger als 15 Jahre ist, noch schulpflichtig ist oder das gesetzliche Mindestalter für ein Beschäftigungsverhältnis nicht erreicht hat, wobei die Regelung mit der strengsten Altersgrenze Vorrang hat. Der Lieferant ist zur Einrichtung eines Maßnahmenplans verpflichtet, der bei Aufdeckung eines Falls von Kinderarbeit sicherstellt, dass der Lieferant Abhilfe schaffen muss und internationalen Standards oder Anforderungen nationaler Gesetze unverzüglich Folge leistet. Die GD Towers unterstützt alle Formen der gesetzlich zulässigen Beschäftigung Jugendlicher, einschließlich der Entwicklung zulässiger Programme zur Ausbildung am Arbeitsplatz zugunsten der Bildung junger Menschen. Der Lieferant muss Beschäftigten unter 18 Jahren Tätigkeiten untersagen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden, z. B. Nachtarbeit, Überstunden, schweres Heben und die Arbeit mit giftigen oder gefährlichen Stoffen.
Kinderarbeit siehe Tabelle 7 Versorgung mit … Fairtrade konven- tionell Total N=204 N=64 Bundesstaat Mindestlohn pro Tag NREGA (ab 01.04.2020)
Kinderarbeit. Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
Kinderarbeit. Der Lieferant wird sich weder an Kinderarbeit beteiligen noch diese unterstützen. Unter Kinderarbeit sind Mitarbeitende unter 15 Jahren zu verstehen. Für eine Beschäftigung oder Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände nicht für eine Person unter 18 Jahren geeignet ist, bedeutet Kinderarbeit jedoch Mitarbeitende unter 18 Jahren. Novanta unterstützt den Einsatz von legitimen Lernprogrammen am Arbeitsplatz, die alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Kinderarbeit. 14 Der Einsatz von Kinderar- beit ist nicht zulässig. "Kinder" sind definiert als weniger als 14 Jahre alt bzw jünger als das schulpflichtige Al- ter. Unternehmer, die in irgendeinem
Kinderarbeit. Der SU hat in seinem Geschäftsbereich jede Form der Kinderarbeit zu verhindern. Das Mindestarbeitsalter ist – unabhängig von den örtlichen Gesetzen – das jeweilige Alter des Abschlusses der Regelschulzeit. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die der körperlichen und/ oder geistigen Gesundheit und Entwicklung sowie der Sicherheit und Moral des Kindes schadet.