Kinderarbeit. Der Anbieter darf keine Kinderarbeit nutzen. Als Kinderarbeit gilt jede Arbeit oder Aktivität, die den Vollzeitschulbesuch eines Kindes behindert und/oder für Kinder geistig, körperlich, sozial und/oder moralisch gefährlich oder schädlich ist. Darüber hinaus darf der Anbieter keine Kinder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit beschäftigen und darf keine jungen Menschen für gefährliche oder risikoreiche Arbeiten einsetzen.
Kinderarbeit. Der Auftragnehmer garantiert, dass Produkte ohne Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) sowie ohne Verstoß gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben, hergestellt wurden.
Kinderarbeit. Kinderarbeit ist nach der Definition der ILO- und UN- Konventionen nicht zulässig. Als Mindestanforderungen gelten folgende Übereinkommen: • ILO C138 Mindestalter; • ILO C182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit.
Kinderarbeit. 1. Der Lieferant bestätigt, dass bei der Produktion der an Elotech gelieferten Lieferungen/Waren bestehende landesgesetzliche Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit eingehalten werden. Sollte im Land des Lieferanten ein solches gesetzliches Verbot nicht bestehen, dürfen bei der Produktion keine Kinder unter 14 Jahren beschäftigt werden. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
2. Der Lieferant hat zu beachten, dass diese Bestätigung für den gesamten Produktionsprozess einschließlich aller Vorstufen und Vorprodukte gilt und die Subunternehmer und Zulieferer mit einschließt.
Kinderarbeit. 14 Der Einsatz von Kinderar- beit ist nicht zulässig. "Kinder" sind definiert als weniger als 14 Jahre alt bzw jünger als das schulpflichtige Al- ter. Unternehmer, die in irgendeinem
Kinderarbeit. Der Lieferant wird sich weder an Kinderarbeit beteiligen noch diese unterstützen. Unter Kinderarbeit sind Mitarbeitende unter 15 Jahren zu verstehen. Für eine Beschäftigung oder Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände nicht für eine Person unter 18 Jahren geeignet ist, bedeutet Kinderarbeit jedoch Mitarbeitende unter 18 Jahren. Novanta unterstützt den Einsatz von legitimen Lernprogrammen am Arbeitsplatz, die alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Kinderarbeit. Der Lieferant/Dienstleister beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Im Übrigen sind die Regelungen des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung („ILO Konvention 138“) zu beachten und einzuhalten.
Kinderarbeit. Der SU hat in seinem Geschäftsbereich jede Form der Kinderarbeit zu verhindern. Das Mindestarbeitsalter ist – unabhängig von den örtlichen Gesetzen – das jeweilige Alter des Abschlusses der Regelschulzeit. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die der körperlichen und/ oder geistigen Gesundheit und Entwicklung sowie der Sicherheit und Moral des Kindes schadet.
Kinderarbeit. Kinderarbeit darf in keiner Weise eingesetzt oder unterstützt werden und ist unter allen Umständen verboten. Die GD Towers geht keine Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten ein, die gegen diese Pflichten zur Verhinderung von Kinderarbeit direkt oder indirekt verstoßen. Der Lieferant ist dazu verpflichtet, insbesondere die beiden grundlegenden ILO- Übereinkommen über Kinderarbeit, Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter und Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einzuhalten. Der Lieferant darf niemanden beschäftigen, der jünger als 15 Jahre ist, noch schulpflichtig ist oder das gesetzliche Mindestalter für ein Beschäftigungsverhältnis nicht erreicht hat, wobei die Regelung mit der strengsten Altersgrenze Vorrang hat. Der Lieferant ist zur Einrichtung eines Maßnahmenplans verpflichtet, der bei Aufdeckung eines Falls von Kinderarbeit sicherstellt, dass der Lieferant Abhilfe schaffen muss und internationalen Standards oder Anforderungen nationaler Gesetze unverzüglich Folge leistet. Die GD Towers unterstützt alle Formen der gesetzlich zulässigen Beschäftigung Jugendlicher, einschließlich der Entwicklung zulässiger Programme zur Ausbildung am Arbeitsplatz zugunsten der Bildung junger Menschen. Der Lieferant muss Beschäftigten unter 18 Jahren Tätigkeiten untersagen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden, z. B. Nachtarbeit, Überstunden, schweres Heben und die Arbeit mit giftigen oder gefährlichen Stoffen.
Kinderarbeit. Kinderarbeit ist strengstens verboten. Das Mindestalter für die Beschäftigung ist ein Alter von mehr als 16 Jahren, das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung in dem entsprechenden Land oder in einem Herstellungsland das Alter, bis zu dem Schulpflicht besteht.