Sozialstandards Musterklauseln

Sozialstandards. Bei der Erbringung von Leistungen für uns sind soziale Mindeststandards zu beachten. Der Lieferant gewährleistet, dass die Vorschriften nationalen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen, insbesondere der ILO eingehalten werden. Er trägt Sorge dafür, dass die Produkte nicht durch Kinder-, oder Zwangsarbeit hergestellt werden, dass die Beschäftigten Löhne erhalten, die den geltenden Gesetzen und/oder den Standards der örtlichen Fertigungswirtschaft entsprechen, dass die Höchstarbeitszeit pro Woche nicht mehr als 48 Stunden und die Zahl der Überstunden pro Woche nicht mehr als 12 Stunden beträgt, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf eigenen freien Tag nach sechs Arbeitstagen haben, dass keine Diskriminierung aus Gründen, die in der Persönlichkeit oder Überzeugung des einzelnen Beschäftigten in ihrem Recht, sich zu Organisationen zusammenzuschließen, diesen beizutreten, sowie Kollektivverhandlungen zu führen, nicht beschränkt werden. Darüber hinaus hat der Lieferant sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen und die umwelt- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Unterlieferanten hat der Lieferant entsprechend zu verpflichten.
Sozialstandards. Sie sind verpflichtet, die Sozialstandards gemäß BSCI (xxx.xxxx‐xx.xxx) einzuhalten. Diese stellen die Grundlage für eine fortdauernde Zusammenarbeit mit uns dar. Sie verpflichten sich, diese sozialen Mindeststandards auch Ihren Subunternehmern aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.
Sozialstandards. Grundlegende Sozialstandards sollen in der gesamten Fertigungskette ihre Gültigkeit haben. Das bedeutet, dass die Fertigung auch vor oder neben der Endverarbeitungsstufe unter menschenwür- digen Bedingungen zu erfolgen hat. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer sowie seine Vorliefe- ranten und Unterauftragnehmer, auch soweit sie nicht auf der Endverarbeitungsstufe tätig sind, die Standards Internationale Arbeitsorganisation (ILO; xxx.xxx.xxx) und des BSCI-Verhaltenscodex (Business Social Compliance Initiative), in seiner jeweils gültigen Fassung, beachten und dies bei Bedarf nachweisen können. Nachstehend werden die einzuhaltenden Standards skizziert, deren umfangreichere und gültige Basis die offizielle ILO und BSCI bilden: Die Auftragnehmer und die Unternehmen in der Fertigungskette − sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren. Zwangs- oder Pflichtarbeit und prekäre Beschäftigung sind unzulässig. − lassen Kinderarbeit, weder als direkte noch indirekte Arbeit zu, und haben einen besonde- ren Schutz für jugendliche Arbeitnehmer aufgestellt. − halten die Arbeitsschutzvorschriften, zumutbare Arbeitszeiten, arbeitsfreien Zeiten, und an- gemessene Vergütung ein. − sollen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen respektieren. − sind verpflichtet jegliche Diskriminierung zu unterlassen. − sind aufgefordert, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu achten. − stellen sicher, dass in allen Phasen der Produktion der Umweltschutz ausreichend und um- fänglich gewährleistet wird und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Um- weltschäden getroffen werden. − sind aufgefordert, uns korrekte Informationen über die Einhaltung vorgenannter Standards zur Verfügung zu stellen, die während der Dauer der Geschäftsbeziehungen mit uns einzu- halten sind und haben sich integer und ethisch einwandfrei zu verhalten.
Sozialstandards. Kinderarbeit Der Auftragnehmer garantiert, dass Produkte ohne Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot und unverzüg- liche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182)) sowie ohne Verstoß gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder interna- tionalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben, hergestellt wurden.
Sozialstandards. Die sicht-pack Hagner GmbH hat sich verpflichtet die Sozialstandards nach SA8000, amfori- BSCI und Sedex einzuhalten. Lieferanten und Kunden sind aufgefordert, diese ebenfalls an- zuerkennen und umzusetzen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen gleich wohl wirksam.
Sozialstandards. Es ist der Tarifvertrag TV-N Bayern oder ein vergleichbarer Tarifvertrag anzuwenden. Den Mitarbeitern ist eine zusätzliche Altersversorgung anzubieten. Dafür übernimmt der Arbeit- geber den Aufwand in Höhe von 7 % des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters. Das Verkehrsunternehmen hat jährlich 1 % der Lohnsumme für die betriebliche Gesund- heitsförderung aufzuwenden. Den Fahrdienstmitarbeitern wird eine einheitliche Dienstkleidung vom Verkehrsunterneh- men kostenlos zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine ständige Aktualisierung durch das Ver- kehrsunternehmen. Für jeden Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens ist am Betriebshof ein kostenloser Mitar- beiterparkplatz vorzuhalten. Auf dem Betriebsgelände sind ausreichend Duschmöglichkeiten, Umkleiden und Sozialräume zu unterhalten. - Fahrplan der 35 Stadtbuslinien - Linienübersicht - Liniennetzplan - Tarifblatt
Sozialstandards. 42. Unser Vertragspartner garantiert die Einhaltung von Sozialstandards und verpflichtet sich insbesondere • jede Form von Diskriminierung bei Anstellung, Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beförderung, Pensionierung oder Entlassung aufgrund von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, körperlicher Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, politischem Engagement oder Gewerkschaftsmitgliedschaft zu unterlassen. • das Recht der Arbeitnehmer zu Gewerkschaftsgründung bzw. Beitritt in diese sowie zur kollektiven Tarifverhandlung zu respektieren bzw. wenn lokale Gesetze dieses Recht verbieten, ist unser Vertragspartner verpflichtet, alternative Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeiter einzurichten. • die für ihn und seine Produktionsstätten jeweils geltenden Bestimmungen über die Arbeitsplatzsicherheit und das lokal geltende Ar- beitsrecht einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Lieferanten – seien es unmittelbare oder mittelbare Lieferanten – diese erfüllen. • Disziplinarstrafen in Form von geistigem oder physischem Zwang, körperlicher Bedrohung oder verbaler Beschimpfung zu unterlassen und der körperlichen und emotionalen Integrität der Arbeitnehmer stets Respekt entgegen zu bringen. • die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Industriestandards festzulegen. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden darf dabei nicht überschritten und ein freier Tag pro Woche muss gewährleistet werden. • seine Arbeitnehmer entsprechend dem gesetzlichen oder industriespezifischen Mindestlohn zu entlohnen und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Lieferanten Arbeitnehmer entsprechend dem gesetzlichen oder industriespezifischen Mindestlohn entlohnen. Diese Entlohnung sollte ausreichend sein, um die Mindestbedürfnissen der Arbeitnehmer zu sichern, und zusätzlich einen Betrag zur freien Verfügung ermöglichen. Auf Verlangen von Fural ist unser Vertragspartner verpflichtet, Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten und Entlohnung der Arbeitnehmer an Fural zu übermitteln. • ein Managementsystem zu etablieren, das die Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle der Verhaltensleitlinien gewährleistet. Dieses soll unter anderem der Dokumentation des Status Quo im Implementierungsprozess dienen, so dass zu jeder Zeit Veränderungen erkannt und diesen Informationen auch allen Interessensgruppen zur Verfügung gestellt werden können.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.