Sozialstandards Musterklauseln

Sozialstandards. Bei der Erbringung von Leistungen für uns sind soziale Mindeststandards zu beachten. Der Lieferant gewährleistet, dass die Vorschriften nationalen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen, insbesondere der ILO eingehalten werden. Er trägt Sorge dafür, dass die Produkte nicht durch Kinder-, oder Zwangsarbeit hergestellt werden, dass die Beschäftigten Löhne erhalten, die den geltenden Gesetzen und/oder den Standards der örtlichen Fertigungswirtschaft entsprechen, dass die Höchstarbeitszeit pro Woche nicht mehr als 48 Stunden und die Zahl der Überstunden pro Woche nicht mehr als 12 Stunden beträgt, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf eigenen freien Tag nach sechs Arbeitstagen haben, dass keine Diskriminierung aus Gründen, die in der Persönlichkeit oder Überzeugung des einzelnen Beschäftigten in ihrem Recht, sich zu Organisationen zusammenzuschließen, diesen beizutreten, sowie Kollektivverhandlungen zu führen, nicht beschränkt werden. Darüber hinaus hat der Lieferant sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen und die umwelt- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Unterlieferanten hat der Lieferant entsprechend zu verpflichten.
Sozialstandards. Grundlegende Sozialstandards sollen in der gesamten Fertigungskette ihre Gültigkeit haben. Das bedeutet, dass die Fertigung auch vor oder neben der Endverarbeitungsstufe unter menschenwürdigen Bedingungen zu erfolgen hat. Hochland Natec erwartet als Auftraggeber, dass der Auftragnehmer sowie seine Vorlieferanten und Unterauftragnehmer, auch soweit sie nicht auf der Endverarbeitungsstufe tätig sind, die Standards Internationale Arbeitsorganisation (ILO; xxx.xxx.xxx) und des BSCI-Verhaltenscodex (Business Social Compliance Initiative), in seiner jeweils gültigen Fassung, beachten und dies bei Bedarf nachweisen können. Nachstehend werden die einzuhaltenden Standards skizziert, deren umfangreichere und gültige Basis die offizielle ILO und BSCI bilden: Die Auftragnehmer und die Unternehmen in der Fertigungskette - sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren. Zwangs- oder Pflichtarbeit und prekäre Beschäftigung sind unzulässig. - lassen Kinderarbeit, weder als direkte noch indirekte Arbeit zu, und haben einen besonderen Schutz für jugendliche Arbeitnehmer aufgestellt. - halten die Arbeitsschutzvorschriften, zumutbare Arbeitszeiten, arbeitsfreien Zeiten, und angemessene Vergütung ein. - sollen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen respektieren. - sind verpflichtet jegliche Diskriminierung zu unterlassen. - sind aufgefordert, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu achten. - stellen sicher, dass in allen Phasen der Produktion der Umweltschutz ausreichend und umfänglich gewährleistet wird und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden getroffen werden. - sind aufgefordert, dem Auftraggeber korrekte Informationen über die Einhaltung vorgenannter Standards zur Verfügung zu stellen, die während der Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber einzuhalten sind und haben sich integer und ethisch einwandfrei zu verhalten.
Sozialstandards. Sie sind verpflichtet, die Sozialstandards gemäß BSCI (xxx.xxxx-xx.xxx) einzuhalten. Diese stellen die Grundlage für eine fortdauernde Zusammenarbeit mit uns dar. Sie verpflichten sich, diese sozialen Mindeststandards auch Ihren Subunternehmern aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.
Sozialstandards. Die sicht-pack Hagner GmbH hat sich verpflichtet die Sozialstandards nach SA8000, amfori- BSCI und Sedex einzuhalten. Lieferanten und Kunden sind aufgefordert, diese ebenfalls an- zuerkennen und umzusetzen.
Sozialstandards. Es ist der Tarifvertrag TV-N Bayern oder ein vergleichbarer Tarifvertrag anzuwenden. Den Mitarbeitern ist eine zusätzliche Altersversorgung anzubieten. Dafür übernimmt der Arbeit- geber den Aufwand in Höhe von 7 % des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters.
Sozialstandards. Kinderarbeit Der Auftragnehmer garantiert, dass Produkte ohne Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot und unverzüg- liche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182)) sowie ohne Verstoß gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder interna- tionalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben, hergestellt wurden.
Sozialstandards. Unser Vertragspartner garantiert die Einhaltung von Sozialstandards und verpflichtet sich insbesondere • jede Form von Diskriminierung bei Anstellung, Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beförderung, Pensionierung oder Entlassung aufgrund von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, körperlicher Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, politischem Engagement oder Gewerkschaftsmitgliedschaft zu unterlassen. • das Recht der Arbeitnehmer zu Gewerkschaftsgründung bzw. Beitritt in diese sowie zur kollektiven Tarifverhandlung zu respektieren bzw. wenn lokale Gesetze dieses Recht verbieten, ist unser Vertragspartner verpflichtet, alternative Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeiter einzurichten. • die für ihn und seine Produktionsstätten jeweils geltenden Bestimmungen über die Arbeitsplatzsicherheit und das lokal geltende Ar- beitsrecht einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Lieferanten – seien es unmittelbare oder mittelbare Lieferanten – diese erfüllen. • Disziplinarstrafen in Form von geistigem oder physischem Zwang, körperlicher Bedrohung oder verbaler Beschimpfung zu unterlassen und der körperlichen und emotionalen Integrität der Arbeitnehmer stets Respekt entgegen zu bringen. • die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Industriestandards festzulegen. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden darf dabei nicht überschritten und ein freier Tag pro Woche muss gewährleistet werden. • seine Arbeitnehmer entsprechend dem gesetzlichen oder industriespezifischen Mindestlohn zu entlohnen und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Lieferanten Arbeitnehmer entsprechend dem gesetzlichen oder industriespezifischen Mindestlohn entlohnen. Diese Entlohnung sollte ausreichend sein, um die Mindestbedürfnissen der Arbeitnehmer zu sichern, und zusätzlich einen Betrag zur freien Verfügung ermöglichen. Auf Verlangen von Fural ist unser Vertragspartner verpflichtet, Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten und Entlohnung der Arbeitnehmer an Fural zu übermitteln. • ein Managementsystem zu etablieren, das die Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle der Verhaltensleitlinien gewährleistet. Dieses soll unter anderem der Dokumentation des Status Quo im Implementierungsprozess dienen, so dass zu jeder Zeit Veränderungen erkannt und diesen Informationen auch allen Interessensgruppen zur Verfügung gestellt werden können.
Sozialstandards. Menschenrechte Keine Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel

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