Common use of Kinderarbeit Clause in Contracts

Kinderarbeit. Der Anbieter darf keine Kinderarbeit nutzen. Als Kinderarbeit gilt jede Arbeit oder Aktivität, die den Vollzeitschulbesuch eines Kindes behindert und/oder für Kinder geistig, körperlich, sozial und/oder moralisch gefährlich oder schädlich ist. Darüber hinaus darf der Anbieter keine Kinder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit beschäftigen und darf keine jungen Menschen für gefährliche oder risikoreiche Arbeiten einsetzen.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kinderarbeit. Der Anbieter Verkäufer darf keine Kinderarbeit nutzengestatten. Als Unter Kinderarbeit gilt jede Arbeit oder Aktivitätwerden alle Arbeiten und Aktivitäten verstanden, die den Vollzeitschulbesuch eines Kindes behindert die Vollzeitschulung der Kinder behindern und/oder für Kinder geistigpsychisch, körperlich, sozial und/oder moralisch ethnisch für Kinder gefährlich oder und schädlich istsind. Darüber hinaus Außerdem darf der Anbieter Verkäufer keine Kinder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen einstellen, die jünger als das gesetzliche Mindestalter für eine Erwerbstätigkeit beschäftigen sind, um am Arbeitsprozess teilnehmen zu dürfen, und darf er keine jungen Menschen für Kinder annehmen, um gefährliche oder risikoreiche Arbeiten einsetzenauszuführen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase