Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände anlegen: ◼ von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen für Wertpapiere, Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthaben“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts, Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des von OGAW-Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögens- gegenstände anlegen: ◼ – von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder und Geldmarktinstrumente, ◼ – Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ Bankguthaben – Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Wertpapier- Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen An- lageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen – Anlagegren- zen für Wertpapiere, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthabensowie Bankguthaben – Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände vorge- nannten Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des von OGAW-Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts, Investment Agreement
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögensgegenstände anlegen: ◼ • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und - grenzen – Anlagegrenzen für Wertpapiere, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthabensowie Bankguthaben – Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Verkaufprospekt, Verkaufprospekt
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögensgegenstände anlegen: ◼ • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und - grenzen“, „Anlagegrenzen für Wertpapiere, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthabensowie Bankguthaben „Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögensgegenstände anlegen: ◼ • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und – grenzen“, „Anlagegrenzen für Wertpapiere, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ und Bankguthaben„Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände folgen- den Vermögensgegenstände anlegen: ◼ • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. d. h. Bankguthaben, ◼ • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen Vermögensgegenstände - Anlagegren- zen für Wertpapiere, und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und BankguthabenBankgutha- ben“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögensgegen- stände anlegen: ◼ – von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ – Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ – Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, WertpapierWert- papier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen für Wertpapiere, Geldmarktinstrumente auch unter un- ter Einsatz von Derivaten und Bankguthaben“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Verkaufsprospekt
Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögensge- genstände Vermögensgegenstände anlegen: ◼ • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ◼ • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, ◼ • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Deri- vatenDerivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und - grenzen– Anlagegrenzen für Wertpapiere, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthabensowie Bankguthaben – Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorgenannten Vermögensgegen- stände Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Samples: Verkaufsprospekt