Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Sondervermögens in eine Kombination der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpa- piere oder Geldmarktinstrumente, • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäf- ten. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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Kombination von Anlagegrenzen. Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes des Sondervermögens in eine Kombination der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: • von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpa- piere Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, • Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben, • Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäf- tenPensionsgeschäften. Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
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