Kommerzielle Standardlizenz Musterklauseln

Kommerzielle Standardlizenz. Zulässige Verwendung Kommerzielle Zwecke Lizenz Inhaber Einzelpersonen oder Geschäftseinheiten und Organisationen Autorisiertes Verbundene Unternehmen Nicht erlaubt Territorialer Umfang Land Ihrer Rechnungsadresse Lizenzdauer Abonnementzeitraum oder unbefristet (im Angebot angegeben) Benutzer Sie und/oder Ihre angestellten Personen Wartung Abonnementbasierte Lizenzen: Die Wartung ist in der Lizenz und in den Lizenzgebühren enthalten Unbefristete Lizenzen: Die Wartung wird gegen eine zusätzliche Wartungsgebühr angeboten Lizenzen Wie im Angebot angegeben

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  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Lizenz Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung oder einem anwendbaren Auftragsformular dargelegten Geschäftsbedingungen erteilt Samsara dem Kunden (i) gemäß der Dokumentation, (ii) für die Anzahl und die Art der im betreffenden Auftragsformular angegebenen Samsara-Softwarelizenzen und die darin enthaltenen Funktionen, und (iii) ab dem anwendbaren Lizenzstartdatum bis zum im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Lizenzablaufdatum oder der vorzeitigen Kündigung dieses Auftragsformulars oder dieser Vereinbarung eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, begrenzte und wiederrufbare Lizenz zur Nutzung der Samsara-Software und zum Zugriff auf diese. Die Support-Dienstleistungen und die SLA für die gehostete Software sind Bestandteil der erteilten Lizenz und abhängig von einer gültigen Lizenz. Die Firmware-Lizenz für jeden Hardware-Posten setzt voraus, dass der Kunde eine gültige Lizenz für die entsprechende Samsara-Software kauft und aufrechterhält. Weiterhin wird klargestellt, dass die Lizenz für die Samsara-Software, die in Verbindung mit einer Hardware-Einheit bereitgestellt wird, nur für die Verwendung mit dieser Hardware-Einheit gültig ist, es sei denn, die Hardware-Einheit wird gemäß den Hardware-Garantie- und den Rückgabe-Bestimmungen ersetzt. Samsara behält sich das Recht vor, jederzeit die Nutzung der Samsara-Software durch den Kunden zu prüfen und den Zugang des Kunden auf die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich („lizenzierter Anwendungsbereich“) (zum Beispiel den lizenzierten Funktionsbereich oder die lizenzierte Nutzerzahl, wie zutreffend) aufzuheben. Sollte der Kunde die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich hinaus verwenden wollen, muss der Kunde die entsprechenden Samsara-Software-Lizenzen erwerben und ggf. die entsprechende Hardware installieren, die diesen Anwendungsbereich beinhalten. Sollte Samsara feststellen, dass der Kunde die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich hinaus verwendet, behält sich Samsara das Recht vor, dem Kunden die entsprechenden Samsara-Software-Lizenzen, die diesen lizenzierten Anwendungsbereich umfassen, zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen, und der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag umgehend zu begleichen. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er während der geltenden Lizenzlaufzeit eines Bestellformulars kein Downgrade von einem Samsara Software-Lizenzplan auf einen niedrigeren Samsara Software-Lizenzplan vornehmen kann (z. B. ein Downgrade von einer „Enterprise“-Lizenz auf eine „Premier“-Lizenz).

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.