Reisekosten Musterklauseln

Reisekosten. Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.
Reisekosten. 1.1. Bei Dienstreisen mit der Eisenbahn werden die Fahrtkosten der 2. Klasse ersetzt.
Reisekosten a) Bei Dienstreisen mit der Eisenbahn werden die Fahrtkosten der II. Klasse ersetzt.
Reisekosten. Reisezeiten und -kosten werden, sofern mit dem Kunden keine Pauschale vereinbart wird, nach Aufwand und in Abhängigkeit der Entfernung von Karlsruhe nach folgenden Maßgaben errechnet. - 0,65 €/km bei Fahrten mit PKW - sonstige Verkehrsmittel und Hotelübernachtungskosten nach Aufwand - Gesetzliche Tagesspesen - Reisezeiten werden mit 50% des Stundensatzes zzgl. eventueller Nacht-, Feiertags- oder Wochenendzuschläge berechnet Bahnfahrten können bei einer Reisedauer ab 3 Stunden in der 1.Klasse, ansonsten in der 2.Klasse, Flüge ab 5 Stunden in der Business-Class, ansonsten in der Economy Class gebucht werden. Sämtliche Dienstreisen bedürfen der Beauftragung durch den Kunden. Erforderliche Reisen bei der Erfüllung von Gewährleistungspflichten stellt MEHRWERK dem Kunden nicht in Rechnung. Eine Kalkulation der Reisekosten in einem Projektangebot der MEHRWERK ist lediglich eine unverbindliche Schätzung, deren Grundlage dem Kunden auf dessen Anfrage offengelegt wird. Zur Reduzierung des Reiseaufwands kann der Kunde der Einrichtung eines Remote-Zugriffs auf seine IT-Infrastruktur zustimmen.
Reisekosten. Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bundesreisekostengesetz anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft.
Reisekosten. 1. Bei angeordneten Dienstreisen und Abordnungen besteht ein Anspruch auf Ersatz ange- messener zusätzlicher Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten. Die Kosten für die von Axpo gewählten Ver- kehrsmittel werden dem Besteller verrech- net. Die Benutzung privater Motorfahrzeuge wird anhand der Fahrkilometer entschädigt.
Reisekosten. Sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde, trägt jede Partei die Reisekosten ihrer eigenen Mitar- beiter selbst.
Reisekosten. Bei Reisen im Rahmen der Ausbildung sind die Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten.
Reisekosten. Die Abrechnung von Reisekosten richtet sich nach den Grundsätzen des Reisekostenrechts des öffentlichen Dienstrechts. Zusätzlich zu den Originalbelegen für die angefallenen Kosten entsprechend Punkt III.2. ist ein Nachweis über den Reisezweck erforderlich (z.B. Veranstaltungsprogramm).