Kontovollmacht Musterklauseln

Kontovollmacht. 8.1 Der Kontobevollmächtigte (bei mehreren Bevollmächtigten gilt sinngemäß der Plural) ist berechtigt, allein über das Guthaben oder in Höhe des eingeräumten Dispositionskredites ohne Mitwirkung des Kontoinhabers uneingeschränkt zu verfügen. Dementsprechend darf der Bevollmächtigte Weisungen und Aufträge erteilen und Kontoauszüge, Abrechnungen und sonstige Schriftstücke für den Kontoinhaber entgegennehmen, prüfen und anerkennen und Schecks einreichen und indossieren. Die vorgenannten Verfügungen sind der Bank gegenüber auch dann uneingeschränkt wirksam, wenn sie zu eigenen Gunsten oder zu Gunsten Dritter getroffen werden. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Kontovollmacht ab Erteilung und über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
Kontovollmacht. Der (Mit-)kontoinhaber bevollmächtigt die folgende(n) Person(en) als Kontobevollmächtigte, im Rahmen des Umfangs der Vollmacht über das Konto zu verfügen sowie Kontoauszüge, Kontoabrechnungen online und sonstige das Konto betreffende Schriftstücke entgegenzunehmen und anzuerkennen. Diese Vollmacht bezieht sich nicht auf die DKB-VISA-Card-Guthabenkonten, für die das Internet-Konto als Abrechnungskonto gilt. Der/die Bevollmächtigte ist/sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die DKB ist berechtigt, die Einräumung der Kontovollmacht für die vom (Mit)Kontoinhaber benannte Person abzulehnen, sofern die bei der SCHUFA und den o.g. Auskunfteien eingeholten Auskünfte die Bonität dieser Person in Frage stellen. Die Vollmacht erlischt mit Zugang eines schriftlichen Widerrufs bei der DKB. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Jeder Kontobevollmächtigter ist berechtigt, auf dem seiner DKB-VISA-Card zugeordneten DKB-VISA-Card-Konto ein Guthaben zu unterhalten. Über dieses Guthaben ist nur der Kontobevollmächtigte verfügungsbefugt. Dieser ist insoweit der wirtschaftlich Berechtigte. Frau Xxxx Name, Titel, Vorname Geburtsname Geburtsdatum Verfügung mittels Kontovollmacht DKB-VISA-Card *
Kontovollmacht. Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Alleinvertretung. Diese wechselseitige Vollmacht kann jederzeit durch einen der gesetzlichen Vertreter in Textform gegenüber der Bank widerrufen werden. Aufträge können danach nur gemeinsam und aus Beweisgründen in schriftlicher Form erteilt werden. 6.Kontomitteilungen Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig, Kontomitteilungen und Benachrichtigungen stellvertretend für den minderjährigen Kontoinhaber entgegen- zunehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.