Konventionelle Verbriefung Musterklauseln

Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der FGS-Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die FGS- Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der FGS- Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventio- nelle Verbriefung und Verwahrung der Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In die- sem Fall werden die Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß § 9a Depot- gesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Jedem Anleger stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der Schuldverschrei- bungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der PSI-Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die PSI- Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der PSI- Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der EWC- Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die EWC-Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer- Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der EWC-Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Jedem Anleger stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die seinem Anteil an der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurückgegebenen oder (iii) gekündigten Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen entsprechen. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der ZEO-Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die ZEO- Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der ZEO- Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der FBV-Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die FBV- Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der FBV- Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der COW- Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die COW-Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer- Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Den Anlegern stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der COW-Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.
Konventionelle Verbriefung. Als alternatives Nachweissystem kommt insbesondere auch die konventionelle Verbriefung und Verwahrung der Rolex Daytona Stahl- Schuldverschreibungen in Betracht („Ersatzverbriefung“). In diesem Fall werden die Rolex Daytona Stahl-Schuldverschreibungen zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 9a Depotgesetz (die „Sammelurkunde“) verbrieft. Einzelurkunden werden nicht ausgegeben. Die Sammelurkunde ist daher eine Dauer-Globalurkunde gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 1. HS Depotgesetz. Jedem Anleger stehen bei einer Ersatzverbriefung Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die seinem Anteil an der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurückgegebenen oder (iii) gekündigten Rolex Daytona Stahl-Schuldverschreibungen entsprechen. Die Sammelurkunde wird im Falle einer Ersatzverbriefung für die Dauer der Laufzeit der Rolex Daytona Stahl-Schuldverschreibungen von der Clearstream Banking AG verwahrt.