Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit zum Ablauftermin in Textform kündigen, ohne dass es einer Fristeinhaltung bedarf. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Stillschweigende Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- gung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Ver- trags-parteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweili- gen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich im ersten Versicherungsjahr nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Ab dem zweiten Versicherungsjahr gilt für den Versicherungsneh- mer eine tägliche Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf. Für den Versicherer gilt unabhängig vom Versicherungsjahr, eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
Stillschweigende Verlängerung. 2.1. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Der Vertrag kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjah- res gekündigt werden. Nach einer Laufzeit von einem Jahr kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer ohne Einhaltung einer Frist zum Ersten eines jeden Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gekündigt werden. Der Vertrag kann vom Versicherer zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherungsnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf zugegangen sein.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zum Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Interesses, wenn der Wegfall dem Versicherer innerhalb von einem Monat nach Eintritt desselben angezeigt wurde. Erfolgt eine Anzeige später als einen Monat, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse weggefallen ist. In diesem Fall steht ihm der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt des Wegfalls bzw. der Kenntniserlangung beantragt worden wäre. Eine Beteiligungsveräußerung gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Soweit es auf die Kenntnis, das Verhalten oder das Verschulden einer versicherten Person ankommt, erfolgt keine Zurechnung der Kenntnis, des Verhaltens oder des Verschuldens einer anderen Person. Soweit es auf die Kenntnis oder das Verhalten des Versicherungsnehmers ankommt, wird dem Versicherungsnehmer lediglich die Kenntnis, das Wissen und das Verhalten seiner Repräsentanten zugerechnet. Als Repräsentanten gelten: • der Vorsitzende der Geschäftsleitung, ist kein Vorsitzender bestimmt, alle Mitglieder der Geschäftsführung, • der Vorsitzende eines Aufsichtsorgans, • das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung, • der Leiter der Rechtsabteilung, • der Leiter der Innenrevision, der Leiter der mit dem Versicherungseinkauf betrauten Abteilung sowie der Geschäftsführer der firmenverbundenen Versicherungsvermittlungsgesellschaft. Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er den Versicherer unverzüglich vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten, sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen in Textform zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der...
Stillschweigende Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.