Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Musterklauseln

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich­ ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Dabei richten wir uns nach der Schwere Ihres Verschuldens. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versiche­ rungsschutz bestehen. Wurden Sie, der Halter oder der Eigentümer als Fahrzeugin­ sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, durch den Scha­ densfall verletzt? Dann halten wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer im Hinblick auf den erlittenen Personen­ schaden die Verletzung der Pflicht aus D.1.5 Satz 2 nicht entgegen. D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so­ weit die Pflichtverletzung weder den Eintritt des Schadens noch den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versiche- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ur- sächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.8 ge- regelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir ha- ben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen. E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglis- tig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.2.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten haben Sie keinen Versicherungsschutz. D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungs- falls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.6.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflich- ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E.6.2 Abweichend von E.6.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. 1) Es gelten die Regelungen über die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung (D.4 Absatz 1 und 2 AKB) entsprechend. Keine Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz- Umweltschadenversicherung 2) Abweichend von D.4 Absatz 3 und 4 AKB ist die sich nach Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit nicht der Höhe nach begrenzt. Hinweis: Die Vorschriften der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (hier: § 5 Absatz 3 KfzPflVV) finden in der Kfz-Umweltschadenversicherung keine Anwendung. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. E AUßERBETRIEBSETZUNG, SAISONKENNZEICHEN, FAHRTEN MIT UNGESTEMPELTEN KENNZEICHEN