Konzernverrechnung Musterklauseln
Konzernverrechnung. 1. Wir sind in Übereinstimmung mit allen zum Konzern der Salzgitter Aktiengesellschaft gehörenden Gesellschaften berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns gegen den Verkäufer zustehen und gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen uns, gegen die Salzgitter AG oder deren Konzerngesell- schaften zustehen. Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshal- ber vereinbart worden ist. Ggf. beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, wird mit Wertstellung abgerech- net.
2. Konzerngesellschaften der Salzgitter AG sind dadurch gekenn- zeichnet, dass sie sich auf ihren Briefbögen als „Ein Unternehmen der Salzgitter Gruppe“ bezeichnen. Eine vollständige Liste dieser Firmen stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
3. Sicherheiten, die für uns oder eine der vorbezeichneten Gesell- schaften bestehen, haften jeweils für die Forderungen aller dieser Gesellschaf- ten.
Konzernverrechnung. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder ein Unternehmen des Konzerns der voestalpine AG, Linz, zustehen.
Konzernverrechnung. Wir sind berechtigt, Verbindlichkeiten, die Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe gegenüber dem Käufer haben, jederzeit mit eigenen Forderungen an den Käufer zu verrechnen. In Höhe der Verrechnung, die dem Käufer anzuzeigen ist, entfällt seine Zahlungspflicht und erlischt die Verbindlichkeit der Gruppengesellschaft. Auf Verlangen des Käufers werden wir die in den Verrechnungskreis einbezogenen Gesellschaften mitteilen. Die vorstehende Verrechnungsbefugnis gilt auch für noch nicht fällige Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gewährung einer Abzinsung in Höhe der banküblichen Zinssätze. Der Verrechenbarkeit steht eine verschiedenartige Zahlungsweise (z. B. Barzahlung einerseits, Wechselhingabe andererseits) nicht entgegen. Unsere Verrechnungsbefugnis erlischt 10 Tage vor einer etwaigen Zahlungseinstellung oder einem Insolvenzantrag über das Vermögen des Käufers, falls der Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt.
Konzernverrechnung. 1. Der Lieferant ist damit einverstanden, dass Forderungen, die ALBA und andere ALBA Group-Unternehmen (vgl. unten Ziff. 5) gegen ihn erwerben, allen ALBA Group-Unternehmen als Gesamtgläubigern zustehen; diese Forderungen können also verrechnet werden mit Verbindlichkeiten jedes ALBA Group-Unternehmens gegenüber dem Lieferanten.
2. Über Ziffer 1 hinaus können Forderungen des Lieferanten gegen ALBA Group-Unternehmen mit Forderungen von ALBA Group-Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Konzerns, dem der Lieferant angehört, verrechnet werden.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn einerseits Barzahlung, andererseits Hergabe von Wechseln vereinbart ist und wenn die gegenseitigen Ansprüche verschieden fällig sind, wobei jeweils mit Wertstellung abgerechnet wird.
4. Der Lieferant verzichtet darauf, bei Forderungsmehrheit der Bestimmung der zu verrechnenden Forderungen durch ALBA zu widersprechen (§ 396 Abs. 1 Satz 2 BGB).
5. ALBA Group-Unternehmen sind die gemäß §§ 15 ff. AktG mit der ALBA Group plc & Co. KG verbundenen Unternehmen, die wir auf Anfrage mitteilen.
Konzernverrechnung. ▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die ihr gegen den Auftraggeber zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Auftragge- ber, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen eifeler oder ein Unternehmen der voestalpine Edelstahl GmbH Wien zustehen, aufzurechnen.
Konzernverrechnung. Wir sind berechtigt, mit allen eigenen Forderungen sowie mit Forderungen von anderen MVV-Konzernunternehmen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, die diesem gegen uns oder ein anderes MVV-Konzernunternehmen zustehen.
Konzernverrechnung. Aufgrund der uns erteilten Ermächtigungen der mit uns im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen sind wir berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die uns oder einer Gesellschaft, an der wir oder die an uns unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 % beteiligt sind bzw. ist, gegen den Käufer zustehen bzw. die der Käufer gegen eine der bezeichneten Gesellschaften hat. Über den Stand dieser Beteiligungen erhält der Käufer erforderlichenfalls auf Anfrage Auskunft. Der Käufer ist damit einverstanden, dass alle uns gestellten Sicherheiten auch zur Sicherung derjenigen Forderungen dienen, die den im vorstehenden Satz 1 aufgeführten Gesellschaften gegen den Käufer zustehen. Umgekehrt dienen alle Sicherheiten, die der Käufer diesen Gesellschaften gestellt hat, auch zur Sicherung der von uns gegen den Käufer gerichteten Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind.
Konzernverrechnung. 1. Wir sind berechtigt sämtliche Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund und Titel auch immer, gegen uns, oder einem Unternehmen des Konzerns der PANKL RACING SYSTEMS Aktiengesellschaft, Kapfenberg zustehen, aufzurechnen.
Konzernverrechnung. LAT ist berechtigt, sämtliche fälligen und nichtfälligen Forderungen des Lieferanten, gerichtet gegen LAT oder gegen ein mit LAT im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, mit eigenen Forderungen oder Forderungen der genannten Gesellschaften zu verrechnen. Eine Liste der mit LAT im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, zu denen insbesondere die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Technik AG, die Lufthansa Cargo AG, die LSG Group, die Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG und die Lufthansa Systems GmbH & Co. KG gehören, wird auf Wunsch übersandt.
