Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.).
6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden.
8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn ...
Preise, Zahlungsbedingungen. 4.1 In Bezug auf alle vom Käufer bestellten Produkte wird der vom Käufer für das zu liefernde Produkt zu zahlende Preis (der „Preis“) entweder im Kaufvertrag oder in der gemäß Paragraf 3 ausgestellten Bestellbestätigung festgelegt.
4.2 Sofern in den jeweiligen Kaufverträgen nicht anders vereinbart, kann der Verkäufer während eines Vertragsjahres die Preise für das Produkt, den Lieferort, etwaige Servicezulagen und die Zahlungsbedingungen jeweils durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers 15 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingung anpassen.
4.3 Ohne Einschränkung des Paragrafen 4.2 hat der Verkäufer während eines Vertragsjahres, wenn aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen, Änderungen der Kosten für das Produkt oder Änderungen der maßgeblichen Steuern die weitere Herstellung und Lieferung des Produkts unpraktisch oder unwirtschaftlich wird (einschließlich infolge einer wirtschaftlichen Härte), die Option, entweder die Preise für das Produkt in Bezug auf solche Änderungen anzupassen oder den Vertrag zu kündigen, indem er den Käufer mit einer Frist von 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung schriftlich benachrichtigt.
4.4 Alle an den Käufer ausgestellten Rechnungen und die entsprechenden Rechnungsbeträge, ob vom Käufer angefochten oder nicht, sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist vollständig fällig und an den Verkäufer zahlbar. Sollte er eine Rechnung anfechten, muss der Käufer mit einer Frist von 10 Tagen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung zustellen, in der alle strittigen Artikel aufgelistet und eine angemessen detaillierte Beschreibung jedes strittigen Artikels gegeben wird. Abgesehen von den strittigen Beträgen gelten alle vom Verkäufer in Rechnung gestellten Beträge als akzeptiert und müssen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist vollständig bezahlt werden. Die Parteien haben sich darum zu bemühen, alle derartigen Streitigkeiten zügig und in gutem Glauben zu lösen. Jede Vertragspartei setzt ihre Leistungen bis zur Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben fort, wobei gilt, dass der Käufer strittige Beträge nicht zurückhalten darf und diese zahlen muss.
4.5 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Rechnungen durch telegrafische Überweisung sofort verfügbarer Mittel an eine dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilte Bank zahlbar. Jede Änderung des angegebenen Bankkontos des Verkäufers muss (a) erstens in einem vo...
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1. Es gilt ergänzend die Preisliste von fre-e-tec in ihrer jeweils geltenden Fassung. Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis oder nach Stundenaufwand vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann fre-e-tec eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Die Firma fre-e-tec ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn fre-e-tec den AG hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von fre-e-tec. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den AG ist ausgeschlossen.
3.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist fre-e-tec berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
3.4. Sämtliche Rechnungen von fre-e-tec sind sofort nach Erhalt rein netto Kasse zur Zahlung fällig.
3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch fre-e-tec anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.
3.6. Bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen durch den AG ist fre-e-tec berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Klärung und einer Einigung vorläufig einzustellen, wenn fre-e- tec den AG hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von fre-e-tec.
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise netto “ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und sonstige Nebenkosten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, welche wir trotz sorgfältigem Geschäftsgebaren nicht verhindern konnten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Vertragsform, maßgebend sind aufgedrucktes Rechnungsdatum und Zahlungseingang bei uns.
3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab aufgedrucktem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes wird ein Verzugszins von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB fällig. Liegt der Lieferung versehentlich keine Rechnung bei, hat der Kunden dies unverzüglich bei uns zu rügen. Kommt er dem nicht nach, bemisst sich der vorstehende Verzugszinssatz ab dem 35. Tag nach Empfang der Lieferung.
3.5. Die Verrechnung und Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf derselben Lieferung beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist ausgeschlossen.
3.6. Sämtliche Zahlungseingänge verrechnen wir – auch bei entgegenstehender Erklärung des Kunden - zunächst auf Zinsen und Kosten und dann auf die jeweils ältesten Forderungen.
Preise, Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.
6.2. Sofern nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird.
6.3. Die in den Angeboten, Preislisten (Datenkarten) und Auftragsbestätigungen angegebenen Adressen- bzw. Datenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen zum Erwerb von Nutzungsrechten an Datenbeständen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar.
6.4. Weitere Kosten wie z. B. für Selektionen oder Datenübertragung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
6.5. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungsrecht und die Überlassung der Daten zur Ausübung dem Listbroker in Rechnung. Der Listbroker berechnet den Weiterverkauf der Nutzungsrechte und ggf. sonstige Leistungen gegenüber dem Werbetreibenden bzw. einem sonstigen Kunden.
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
Preise, Zahlungsbedingungen a. Unsere Preise, sind wenn nichts anderes vereinbart ist, stets Nettopreise und verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Die Zahlungsbedingungen für unsere Rechnungen richten sich nach den besonderen Vereinbarungen. Falls keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten die folgenden Bedingungen: 30% nach Auftragseingang und Bestätigung des Auftrages durch EWAB 60% nach vollständiger Lieferung bzw. im Falle des Annahmeverzuges des Kunden 30 Tage nach Meldung der Lieferbereitschaft 10% nach betriebsfertiger Übergabe oder Produktionsbeginn bzw. im Falle des Annahmeverzuges spätestens 14 Tage nach Meldung der Bereitschaft zur betriebsfertigen Übergabe. Alle Zahlungen netto innerhalb 14 Tagen EWAB behält sich vor die Rechnungen per EMail zu versenden.
x. Xxxxxx uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt wird (z.B. Nichteinlösung eines Schecks), oder kommt dieser mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Rückstand, so wird unsere gesamte Restforderung zur Zahlung fällig. Lieferungen können in diesem Fall von einer Zug-um-Zug-Zahlung abhängig gemacht werden.
d. Zahlt der Kunde nicht vereinbarungsgemäß, sind wir gemäß § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus sind wir im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Zusätzlich können wir bei Zahlungsverzug nach Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Vergütung einstellen.
e. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
f. Die vereinbarte Zahlungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung, frühestens jedoch mit dem der Ablieferung.
g. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB legen wir fest, welche Forderungen der Kunde durch Zahlung zu erfüllen hat.
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“ oder „ab Werk“, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackung und zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen, eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Teillieferungen werden Teilrechnungen gestellt. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert. Bei Lieferungen in das Ausland ist die Ware zu 100% im Wege der Vorkasse zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges. 4. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt, nach besonderer Vereinbarung an. Unsere Forderung ist erst an dem Tag erfüllt, an dem wir über den Gegenwert verfügen können, ohne mit Rückbelastungsansprüchen rechnen zu müssen. Einzugskosten, Diskont- und Wechselspesen sowie Zinsen gehen stets zu Lasten des Käufers und sind sofort zur Zahlung fällig.
5. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus", einschließlich ordnungsgemäßer Verpackung ein.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten.
3. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer und alle Daten gem. §14 (4) UStG angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Ver- pflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertre- ten hat.
4. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Preis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung aller vertraglich geschuldeten Liefersachen am von uns angegebenen Bestimmungsort oder mit Abnahme der Liefersache, falls diese vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
6. Der Lieferant ist nicht berechtigt, eine von ihm geschuldete Mängelbeseitigungsmaßnahme bis zur vollständigen Be- zahlung von Kaufpreis oder Vergütung zu verweigern.
Preise, Zahlungsbedingungen. 4.1. Alle Preise verstehen sich ab Werk von einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Porto, Frachtkosten und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk des Herstellers, getroffen wird. Wird die Verpackung von gestellt, werden hierfür die Selbstkosten berechnet.
4.2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
4.3. Eine Aufrechnung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.4. Geraẗ der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist außer- dem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug.