Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.).
6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden.
8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn ...
Preise, Zahlungsbedingungen. 4.1 In Bezug auf alle vom Käufer bestellten Produkte wird der vom Käufer für das zu liefernde Produkt zu zahlende Preis (der „Preis“) entweder im Kaufvertrag oder in der gemäß Paragraf 3 ausgestellten Bestellbestätigung festgelegt.
4.2 Sofern in den jeweiligen Kaufverträgen nicht anders vereinbart, kann der Verkäufer während eines Vertragsjahres die Preise für das Produkt, den Lieferort, etwaige Servicezulagen und die Zahlungsbedingungen jeweils durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers 15 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingung anpassen.
4.3 Ohne Einschränkung des Paragrafen 4.2 hat der Verkäufer während eines Vertragsjahres, wenn aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen, Änderungen der Kosten für das Produkt oder Änderungen der maßgeblichen Steuern die weitere Herstellung und Lieferung des Produkts unpraktisch oder unwirtschaftlich wird (einschließlich infolge einer wirtschaftlichen Härte), die Option, entweder die Preise für das Produkt in Bezug auf solche Änderungen anzupassen oder den Vertrag zu kündigen, indem er den Käufer mit einer Frist von 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung schriftlich benachrichtigt.
4.4 Alle an den Käufer ausgestellten Rechnungen und die entsprechenden Rechnungsbeträge, ob vom Käufer angefochten oder nicht, sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist vollständig fällig und an den Verkäufer zahlbar. Sollte er eine Rechnung anfechten, muss der Käufer mit einer Frist von 10 Tagen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung zustellen, in der alle strittigen Artikel aufgelistet und eine angemessen detaillierte Beschreibung jedes strittigen Artikels gegeben wird. Abgesehen von den strittigen Beträgen gelten alle vom Verkäufer in Rechnung gestellten Beträge als akzeptiert und müssen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist vollständig bezahlt werden. Die Parteien haben sich darum zu bemühen, alle derartigen Streitigkeiten zügig und in gutem Glauben zu lösen. Jede Vertragspartei setzt ihre Leistungen bis zur Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben fort, wobei gilt, dass der Käufer strittige Beträge nicht zurückhalten darf und diese zahlen muss.
4.5 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Rechnungen durch telegrafische Überweisung sofort verfügbarer Mittel an eine dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilte Bank zahlbar. Jede Änderung des angegebenen Bankkontos des Verkäufers muss (a) erstens in einem vo...
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Prei- se „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Transportkosten, Versicherung und sonstige Nebenkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns für den Fall, dass die Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll vor, unsere Preise angemessen anzu- passen, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen aufgrund von Tarifab- schlüssen o. ä. eintreten. Diese Änderungen werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Ergeben sich Veränderungen von mehr als 5 % gegenüber dem ur- sprünglichen Preis, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Für Teile/Produkte, die speziell nach den Wünschen des Käufers hergestellt wer- den, teilen wir dem Käufer unsere Fertigungsmenge mit. Der Käufer verpflichtet sich die ihm gegenüber bestätigten Xxxxxx abzunehmen.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung geson- dert ausgewiesen.
3.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Unabhängig von einer solchen schriftlichen Vereinbarung gilt, dass sofern der Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt, ein Skonto von 3% auf den Rechnungsbetrag gewährt wird. Ansonsten ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen wird nicht gewährt, solange noch offene Saldostände aus früheren Rechnungen bestehen. Zahlungen werden stets zum Ausgleich des ältes- ten Schuldpostens verwendet.
3.5 Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, sofern er die Zahlungsfrist ge- mäß Ziff. 3.4 nicht einhält.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Erhebt der Käu- fer Mängelrügen, darf er Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Eine Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nicht möglich und stellt keine ver- tragsgerechte Zahlung dar.
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer und schließen alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Nachforderungen und Preiserhöhungen aller Art sind ausgeschlossen.
3.2 Die Frist zur Inanspruchnahme etwaiger Skontoabzüge wird erst nach Erhalt einer vollständigen Rechnung in Lauf gesetzt. Sollte die Rechnung vor dem Wareneingang bei Eimermacher eintreffen, ist das Datum des Wareneingangs Basis des Skontoabzugs.
3.3 Zahlungen oder andere Erfüllungsleistungen an Eimermacher erfolgen – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 45 Tagen ohne Abzug, und zwar jeweils gerechnet ab Eingang der prüffähigen Rechnung bei Eimermacher. Jede Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3.4 Auch eine Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung und/oder Leistung ist Eimermacher unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Diese Regelung gilt im Falle der Aufrechnung entsprechend. Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
3.5 Rechnungen des Lieferanten sind in einfacher Ausfertigung zu stellen und müssen für jede Lieferung alle in der Bestellung geforderten Angaben enthalten. Die Umsatzsteuer ist jeweils gesondert auszuweisen. Der Lieferant verpflichtet sich neben der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer auch die ihm von seinem zuständigen Finanzamt mitgeteilte Steuernummer in sämtlichen Rechnungen deutlich sichtbar aufzunehmen. Die Rechnungen werden vom Lieferanten vorzugsweise per Mail zur Verfügung gestellt.
3.6 Fehlen die Angaben gemäß vorstehender Ziffer 3.5 oder sind sie unrichtig oder unvollständig oder ist die Rechnung aus anderen Gründen nicht prüffähig, ist der Anspruch des Lieferanten nicht fällig.
Preise, Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.
6.2. Sofern nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird.
6.3. Die in den Angeboten, Preislisten (Datenkarten) und Auftragsbestätigungen angegebenen Adressen- bzw. Datenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen zum Erwerb von Nutzungsrechten an Datenbeständen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar.
6.4. Weitere Kosten wie z. B. für Selektionen oder Datenübertragung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
6.5. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungsrecht und die Überlassung der Daten zur Ausübung dem Listbroker in Rechnung. Der Listbroker berechnet den Weiterverkauf der Nutzungsrechte und ggf. sonstige Leistungen gegenüber dem Werbetreibenden bzw. einem sonstigen Kunden.
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1 Die Entgelte für die erworbene Hardware ergeben sich aus dem Angebot, dem Auftrag oder der Auftragsbestätigung und deren Anlagen selbst oder den bei Vertragsschluss gültigen produktspezifischen Preislisten. Die Preislisten und Leistungsbeschreibungen können auch auf der Website von 1&1 Versatel einge- sehen, bei 1&1 Versatel angefordert oder in den Geschäftsstellen von 1&1 Versa- tel eingesehen werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonto wird nicht gewährt.
3.2 1&1 Versatel berechnet für den Versand der Hardware eine Versandkosten- pauschale, deren Höhe dem Angebot, dem Auftrag oder der Auftragsbestätigung und deren Anlagen selbst oder der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung / Preisliste für optionale Hardware Module zu entnehmen ist. Die Versandkosten- pauschale wird je Anschluss und Bestellung fällig. Werden in einer Bestellung mehrere Endgeräte bestellt oder fallen Teillieferungen an, fällt die Versandkosten- pauschale für jede Teillieferung an.
3.3 Die Entgelte sowie die Versandkostenpauschale werden dem Kunden, so- weit nicht im Einzelfall abweichend individuell vereinbart, von 1&1 Versatel nach Lieferung in Rechnung gestellt und mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4 Sofern der Kunde weitere Telekommunikations- oder sonstige Dienstlei- stungen (z. B. Festnetz-Telefonanschluss) über die 1&1 Versatel bezieht, kann die Abrechnung der erworbenen Hardware zusammen mit der jeweiligen monatli- che Telefonrechnung erfolgen. Das Entgelt wird in diesem Fall gemäß der für den bestehenden Vertrag über die weiteren Leistungen getroffenen Vereinbarungen fällig. Die Zahlungsbedingungen aus dem bestehenden Vertrag gelten entspre- chend.
3.5 Bezieht der Kunde keine weiteren Telekommunikationsdienstleistungen von 1&1 Versatel, kann der Kunde zwischen den nachfolgenden Bezahlverfahren wählen. Eine Zahlung gilt stets erst dann als erfolgt, wenn 1&1 Versatel über den Betrag verfügen kann.
3.5.1 Erfolgt die Zahlung auf Wunsch des Kunden per Lastschriftverfahren/Ein- zugsermächtigung wird das Entgelt zehn Werktage nach Zugang der Rechnung
3.5.2 Soweit der Kunde 1&1 Versatel keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss die Zahlung spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum durch den Kunden und die ausführende Bank veranlasst worden sein. Ist auf der Rechnung kein Zahlungsdatum vermerkt, muss die Zahlung spätestens zehn Werktage nach Rechnungszugang durch den Kunden und die ausführend...
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise sind in EURO an- zugeben; die Rechnungen sind ebenfalls in EURO auszustellen. Mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließ- lich Verpackung ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zu- rückzunehmen. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, schließt der Preis auch alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Ein- bau) sowie alle Nebenkosten (z. B. Transportkosten einschließlich eventueller Trans- port- und Haftpflichtversicherung) ein.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
3.3 Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – insbesondere die dort ausgewiesene Bestellnummer ange- ben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
3.4 Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Preis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Erhalt einer ordnungsgemäßen nachprüfba- ren Rechnung, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
3.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen gegen den Lieferanten zustehen.
3.6 Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfah- ren entscheidungsreifen Gegenforderungen.
3.7 Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus", einschließlich ordnungsgemäßer Verpackung ein.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten.
3. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer und alle Daten gem. §14 (4) UStG angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Ver- pflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertre- ten hat.
4. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Preis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung aller vertraglich geschuldeten Liefersachen am von uns angegebenen Bestimmungsort oder mit Abnahme der Liefersache, falls diese vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
6. Der Lieferant ist nicht berechtigt, eine von ihm geschuldete Mängelbeseitigungsmaßnahme bis zur vollständigen Be- zahlung von Kaufpreis oder Vergütung zu verweigern.
Preise, Zahlungsbedingungen. 3.1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangelns abweichender Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. Abweichend hierzu können Verpackung und Transport nach Vereinbarung zum Selbstkostenpreis auf Nachweis verrechnet werden.
3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Bestellpreis nicht enthalten.
3.3. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu stellen.
3.4. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese unsere Bestellnummer enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehender Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Die jeweils beauftragte bzw. angewandte QM-Norm bei Produktion und Veredelung ist in der Rechnung zu dokumentieren. Rechnungsinformation: Staffelpreise und den Einzelabrufen zugrundeliegende Preistafeln sind bei Rechnungsstellung klar ersichtlich zu dokumentieren.
3.5. Wir bezahlen, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug (netto).
3.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
3.7. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, indem die Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen ist bzw. die Leistung erbracht worden ist. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3.8. Sammelrechnungen: aus Aufwandsgründen sind bei Kleinstbestellungen Sammelrechnungen mit mindestens 1000 Euro aufgelaufene Bestellungen auszustellen. Sollte dieser Betrag nicht erreicht werden ist der Lieferanten darüber hinaus berechtigt auch quartalsweise abzurechnen.