Krankmeldung Musterklauseln

Krankmeldung. Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Eltern Schülerinnen und Xxxxxxx
Krankmeldung. Die Krankmeldung muss telefonisch im Sekretariat (02165/9154200) bis 8.00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten oder volljährige Xxxxxxx und Schülerinnen erfolgen. Eine Entschuldigung per Email an xxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx ist möglich. - Unmittelbar nach Genesung muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. - Die Xxxxxxx und Schülerinnen erhalten bei ihren Klassenleitungen einen Laufzettel, mit dem sie sich bei den Fachlehrern entschuldigen müssen. Der ausgefüllte Laufzettel muss wieder beim Klassenlehrer abgegeben werden. - Sollte die Krankheit länger als 3 Tage dauern, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. - Das Fehlen am Tag vor und nach den Ferien ist mit einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen. - In der Oberstufe besteht bei Kursarbeiten die Pflicht einer ärztlichen Bescheinigung. - sehen es als ihre Verpflichtung an, die Schülerinnen und Xxxxxxx als eigenständige Individuen ernst zu nehmen und sie in ihrer Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit zu fördern. - behandeln die Schülerinnen und Xxxxxxx respektvoll. - machen ihre persönlichen Meinungen als solche deutlich und enthalten sich parteipolitischer und weltanschaulicher Beeinflussung der Schülerinnen und Xxxxxxx. - respektieren anderslautende Meinungen von Schülerinnen und Schülern und setzen sich mit Kritik offen und konstruktiv auseinander. - beteiligen die Schülerinnen und Xxxxxxx an der Auswahl und Gestaltung von Unterrichtsinhalten, soweit dies im Rahmen der vorgegebenen Lehrpläne durchführbar ist. - informieren die Schülerinnen und Xxxxxxx über Richtlinien und Lehrpläne und machen ihre Unterrichtsinhalte transparent. - tragen gemeinsam mit den Lehrkräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für den schulischen Erfolg ihrer Kinder. - wenden sich bei Problemen und Fragen frühzeitig an die Jahrgangstufenleitung bzw. an die Lehrerinnen und Lehrer oder die Sozialpädagogen. - respektieren die Beschlüsse der Schulgremien und die Absprachen innerhalb der Schulgemeinschaft. - Entschuldigen die Fehlzeiten fristgerecht und auf dem vereinbarten Weg (s. Punkt 7).
Krankmeldung. Anzeige- und Nachweispflichten von Arbeitnehmern bei Krankheit sind im Entgeldfortzahlungsgesetz (EntGF) geregelt; Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Demnach sind Auszubildende verpflichtet, Ausbildenden eine Arbeitunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren vorausichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Arbeitgeber/Ausbildende sind berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher, auch bereits ab dem ersten Krankheitstag, zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer/auszubildende verpflichtet,eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Arbeitgeber/Ausbilder, die mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen das Jugendarbeitsschutzgesetz an geeigneter Stelle zur Einsicht in der Arbeitsstätte bzw. im Ausbildungsbetrieb aushängen und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde (= Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen) bekannt geben. Die Kenntnis des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird bei Ausbildenden/Ausbildern von Jugendlichen vorausgesetzt.
Krankmeldung. Wenn Sie erkranken und/oder arbeitsunfähig werden, müssen Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten und Ihrem Arbeitgeber krankmelden: in jedem Fall spätestens 30 Minuten vor dem (spätesten) Zeitpunkt, zu dem Sie normalerweise Ihre Arbeit aufnehmen würden. Sie müssen sich beim Arbeitgeber (Flexpedia) vor 10:00 Uhr telefonisch unter +00 (0)00-0000000 krankmelden. Krankmeldungen können nur telefonisch erfolgen, Meldungen per E-Mail werden nicht bearbeitet. Prinzipiell melden Sie selbst, dass Sie erkrankt sind. Nur wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, können Sie sich von einer anderen Person krankmelden lassen. Werden Sie während der Arbeitszeit krank, melden Sie sich persönlich bei Ihrem direkten Vorgesetzten und bei Ihrem Arbeitgeber (Flexpedia und beim HR-Partner). Wenn Sie glauben, dass Ihre Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls ist, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten sowie Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Personalvermittler melden. Bei Ihrer Krankmeldung geben Sie an, wie lange Ihre Krankheit wahrscheinlich andauern wird, wo Sie sich während der Krankheit aufhalten (siehe unten stehend Artikel 2), die Telefonnummer, über die Sie erreichbar sind, und die Adresse und Telefonnummer Ihres Hausarztes. Falls zutreffend, geben Sie auch die Telefonnummer des Spezialisten an, der Sie behandelt. Werden Sie in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung aufgenommen, geben Sie auch an, wie lange Sie voraussichtlich im Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung bleiben werden. Sollte Ihnen bereits bekannt sein, dass Sie in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, melden Sie dies so schnell wie möglich. Wenn Sie sich krank melden, müssen Sie die Pflegeadresse angeben, wenn diese von der Adresse abweicht, die Ihr Arbeitgeber von Ihnen hat. Wenn Sie sich im Ausland befinden, geben Sie bitte die ausländische Adresse an. Wenn sich die Pflegeadresse während der Zeit, in der Sie sich krank melden, ändert, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich telefonisch informieren (z. B. Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung). Xxxxxx sich die niederländische Pflegeadresse in eine Pflegeadresse im Ausland ändert, müssen Sie zunächst die schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers einholen. Dies ist eine wichtige Kontrollvorschrift, deren Nichteinhaltung unter anderem zur Aussetzung des Lohns führen kann (Art. 7:629 Abs. 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Krankmeldung. Bitte melden Sie Ihr Kind immer vom ersten Tag an telefonisch im Sekretariat krank. Falls Ihr Telefonanruf von der Sekretärin nicht persönlich entgegengenommen werden kann, sprechen Sie bitte die Krankmeldung mit Namen und Klasse auf den Anrufbeantworter. xxxx Aufgrund des weitläufigen und naturnahen Schulhofes sollen alle Xxxxxxx/Innen in den Klassen Hausschuhe tragen. xxxx Wir bitten die Erziehungsberechtigten, geschlossene, fest am Fuß sitzende, rutschfeste Schuhe zu wählen. xxxx xxxx Kleidung (insbesondere Jacken, Mützen etc.) sollten mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein. Vergessene, verlorene oder vertauschte Kleidungsstücke können so besser zugeordnet werden. Vermisste Sachen können außerdem in der Fundgrube bei dem Hausmeister gesucht werden. Damit der „Kleiderberg“ nicht zu groß wird, werden jeweils vor Ferienbeginn die Fundsachen entsorgt. Der persönliche Austausch zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrern ist wichtig und erwünscht. Bitte vereinbaren Sie Termine. (z.B. über weiße Postmappe, Mitteilungshefte, Telefon...) xxxx xxxx
Krankmeldung. 6.2 Zu verfolgendes Verfahren während Krankheit
Krankmeldung. Krankmeldung Wenn der Arbeitnehmer krank ist, sollte er dies fuhr anfange Arbeit der Abteilung Verwaltung von Technicall weert melden +00 (0)00 000 0000 und seinem leitenden Funktionär am Projekt an dem er beschäftigt ist. Sofern noch niemand anwesend ist, sollte er jedenfalls einen Bericht auf der Voicemail hinterlassen. Sollte der Arbeitnehmer während des Tages krank nach Hause gehen, sollte er sich beim leitenden Funktionär auf dem Projekt an dem er arbeitstätig ist sowie beim Koordinator abmelden. Bei der Krankmeldung gibt der Arbeitnehmer wenn möglich an: 1. erster Krankheitstag

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

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