Glasbruch Musterklauseln

Glasbruch. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.
Glasbruch. Die Gesellschaft deckt: ◼ Brüche und Sprünge: - an Glasscheiben, Spiegelglas, Spiegeln, - an lichtdurchlässigen oder transparenten Paneelen aus Glas oder Kunststoff, die als beweglich oder unbeweglich gelten, sofern sie zu den bezeichneten Gütern gehören, - an Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen. Gedeckt sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie an deren Inhalt bis in Höhe von 0.000€ je Gewächshaus. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes Ereignis. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten an den Verglasungen sowie ihrer Rahmen oder Xxxxxx durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung der Verglasung, - an Gewächshäusern und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.
Glasbruch. A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versi- chert.
Glasbruch. Gegenstand der Versicherung Ausschlüsse: Ausgeschlossen sind Schäden: • infolge von durchgeführtem oder versuchtem Diebstahl oder Xxxx; • in Verbindung mit den Ein- oder Ausbauarbeiten der Scheiben; • die im Art. 21 der Versicherungsbedingungen auf- geführt sind; • infolge von besonderen Ereignissen, wie im Ab- schnitt 5 dieser Bedingungen definiert, oder die auf die Kaskoversicherung zurückführbar sind; • wenn das Fahrzeug anders eingesetzt wird, als im Fahrzeugbrief angegeben.
Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung des Innenraums nach einem Bruchschaden sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindli- chen Vignetten oder Plaketten, wenn die Verglasung aufgrund eines Bruchscha- dens ausgetauscht werden muss. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden am Fahrzeug. Hiervon ausgenommen sind Schäden im Fahrzeuginnenraum. Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.8 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchsdieb- stahls (nicht aus dem Fahrzeug), eines Raubs oder räuberischer Erpressung er- setzen wir zusätzlich die zur Schadenverhütung notwendigen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser und Fahrzeugschlüssel und die Kosten der Um- programmierung. A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?
Glasbruch. Eingeschlossen sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben), Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden sind ausgeschlossen. Sofern eine Reparatur der beschädigten Verglasung erfolgt, entfällt die Anrechnung eines Eigenbehalts.
Glasbruch. 13 Versicherte Sachen, Versicherungsort (Geltungsbereich) § 14 Versicherte Gefahren und Schäden § 15 Versicherte Kosten § 16 Entschädigung als Geldleistung Privates Objekts- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko § 17 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) § 18 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen) § 19 Versicherungsschutz, Versicherungsfall § 20 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers § 21 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) § 22 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Objekts- und Grundbesitzers (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) § 23 Allgemeine Ausschlüsse § 24 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) § 25 Abtretungsverbot § 26 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkungen auf den Beitrag (Beitragsregulierung) § 27 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung
Glasbruch. 13 Versicherte Sachen, Versicherungsort (Geltungsbereich)
Glasbruch. A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trenn- scheiben), Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten. Ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs auch ein Glasbruch- schaden entstanden, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert der Verglasungsteile, der sich aus dem Verhältnis vom Neupreis zum Wiederbeschaffungspreis des gesamten Fahrzeuges ergibt. Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abge- rechnet werden. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Selbstbeteiligung nach A.2.12. A.2.2.7 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nicht versichert.