Kunden-Account Musterklauseln

Kunden-Account. 2.1 Sie haben sich bereits bei uns registriert und den Nutzungsbedingungen für die Nutzung unserer Plattform zugestimmt und so einen Kunden-Account angelegt („Kunden-Account“). Der Kunden-Account ist Voraussetzung dafür, dass Sie Verträge über die Plattform schließen können. Auf unsere Website sind Sie gelangt, indem Sie auf der Website von einem unserer Kooperationspartner angegeben haben, dass Sie Apple Geräte mieten möchten oder weil ein Kundenberater in einem Ladengeschäft eines Kooperationspartners mit Ihrem Einverständnis Sie per E-Mail oder SMS auf unsere Plattform eingeladen hat. Dieser Kooperationspartner unterstützt uns im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und uns („Zuständiger Kooperationspartner“). Der für Sie Zuständige Kooperationspartner ist Implement-IT GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xx. Xxxxxxx, xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xx.xx/. 2.2 Sie sind verpflichtet, Ihre Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, die Grundlage der Bonitätsprüfung sind, und die Angaben zur Zahlungsmethode in Ihrem Kunden-Account vor dem Abschluss eines Vertrags zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Kunden-Account. 6.1 Anmeldung und Einrichtung des Kunden Accounts – Die Nutzung der Servicefunktionen auf der Website von Homeguard setzt die Anmeldung durch den Kunden und basierend darauf die Einrichtung eines Accounts und die Anmeldebestätigung durch Homeguard voraus. Die Möglichkeit zur Anmeldung wird nach dem Eingang der Initialzahlung (vgl. Ziff. 3.3) von Homeguard für den Kunden freigeschaltet. Die Anmeldung erfolgt, indem der Kunde den Anmeldungsprozess auf der Website von Homeguard durchläuft und die dabei abgefragten Informationen online eingibt. Bei der Anmeldung hat der Kunde einen Benutzernamen sowie ein Passwort zu wählen (Zugangsdaten). Der Kunde kann über seinen Account weitere Personen zur Nutzung der Servicefunktionen berechtigen und für diese weitere Accounts mit eigenem Benutzernamen und Passwort einrichten. Unmittelbar nach Durchlaufen des Anmeldungsvorgangs wird Homeguard dem Kunden mittels E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die erfolgreiche Anmeldung bzw. Einrichtung eines weiteren Benutzer-Accounts bestätigen.
Kunden-Account. 29. Die Nutzung von Bauprogramm setzt eine Registrierung des Kunden auf xxx.xxxxxxxxxxx.xxx und das Vorhandensein eines Kunden-Accounts voraus. 30. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen sowie die Zugangsdaten vertraulich zu halten und keinen unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde bestätigt zudem, dass sämtliche Personen, welche über den Kunden-Account Erklärungen für den Kunden abgeben, auch tatsächlich berechtigt sind, den Kunden rechtsgültig zu verpflichten. 31. Der Anbieter behält sich vor, den Kunden-Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren, sofern der Kunde den Zugang zu Bauprogramm unter Angaben von falschen Daten erwirkt hat, der Kunde die vertraglichen Bedingungen verletzt, oder die Sperrung zur Wahrung der Sicherheit und Integrität der IT-Infrastruktur des Anbieters notwendig ist. 32. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu kontaktieren und zu informieren, wenn er Grund zur Annahme hat, dass sein Kunden-Account von unberechtigten Dritten missbraucht wird bzw. wurde. Der Kunde hat gegenüber dem Anbieter grundsätzlich für sämtliche Handlungen einzustehen, die unter Verwendung des Kunden-Accounts vorgenommen werden. Eine Verantwortlichkeit entfällt lediglich, sofern der Kunde nachweist, dass er den Anbieter unverzüglich informiert und keine Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Kunden-Account verletzt hat. 33. Sofern der Kunde einem Dritten via die von Bauprogramm zur Verfügung gestellten Funktionalitäten den Zugriff auf die innerhalb seines Kunden- Accounts gespeicherte Daten ermöglicht, ist der Kunde für die Instruktion und die Überwachung dieses Dritten sowie dessen Verwendung der Daten ausschliesslich selbst verantwortlich und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Verarbeitung der Daten des Kunden durch diesen Dritten.
Kunden-Account. Um Dienste zu bestellen, muss der Kunde über einen gültigen Kunden-Account verfügen. Der Kunde erstellt seinen Kunden-Account auf der Website, indem er die erforderlichen Informationen (Identität, Kontaktdaten, E-Mail, Bankdaten etc.) bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle diese Informationen während der gesamten Vertragslaufzeit korrekt und aktuell sind. Wird der Kunden-Account von einer Person erstellt und verwendet, die für den Kunden handelt, so erklärt und garantiert diese Person gegenüber OVHcloud, dass sie über die erforderliche Befugnis und Fähigkeit verfügt, um den Account im Namen des Kunden anzulegen und für diesen den Vertrag abzuschließen.

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  • Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung 8.1. Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unbe- rechtigten Energieentnahme erforderlich ist. 8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens € 100,00 inklusive Mahn- und Inkassokosten ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschluss- nutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrags bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die wegen einer Vereinbarung zwischen Lieferanten und Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiser- höhung des Lieferanten resultieren. Die Unterbrechung unter- bleibt, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Dem Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht und die Beauftragung des Netzbetreibers mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung drei Werktage vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Auftrags- erteilung angekündigt. Der Lieferant wird den Netzbetreiber zu dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt beauftragen, die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wofür der Netzbetreiber nach den Vorgaben des einheitlichen Netznutzungsvertrags Strom sechs weitere Werktage Zeit hat. Der Kunde wird den Lieferanten auf etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen, unverzüglich hinweisen. 8.3. Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung sind vom Kunden zu ersetzen. Der Lieferant stellt dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungs- grundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kun- den ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt sind; sofern keine Barzahlung erfolgt, bleibt es dem Kunden zur Verkürzung der Unterbrechungszeit auch bei einer erteilten Einzugsermächtigung unbenommen, die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstel- lung unverzüglich mittels Überweisung zu zahlen. 8.4. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. Ein wich- tiger Grund liegt insbesondere vor im Fall eines Stromdiebstahls nach Ziffer 8.1 oder im Fall eines Zahlungsverzugs unter den Vo- raussetzungen der Ziffer 8.2 Satz 1 und 2. Im letztgenannten Fall ist dem Kunden die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen; die Kündigung unterbleibt in diesem Fall, wenn die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere des Zah- lungsverzugs stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Feststellung der Schadenhöhe Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.