Umgang mit Zugangsdaten Musterklauseln

Umgang mit Zugangsdaten. 3.2.1 Der Kunde garantiert und steht dafür ein, dass die mitgeteilten Zugangsdaten (Ziff. 2.2) geheim gehalten und von den nutzungsberechtigten Personen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies schließt die Weitergabe an Personen ein, die zwar Mitarbeiter des Kunden, aber nicht nutzungsberechtigt sind. 3.2.2 Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass Dritte in den Besitz seiner Zugangsdaten gelangt sind, so hat er B+J hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Umgang mit Zugangsdaten. 3.3.1 Der Kunde garantiert und steht dafür ein, dass mitgeteilte Zugangsdaten (Ziff. 2.2.1 und Ziff. 2.3.5) geheim gehalten und von den nutzungsberechtigten Personen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies schließt die Weitergabe an Personen ein, die zwar Mitarbeiter des Kunden aber nicht nutzungsberechtigt sind. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass Dritte in Besitz seiner Zugangsdaten gelangt sind, so hat er B+J hiervon unverzüglich zu unterrichten. 3.3.2 B+J ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, soweit Verstöße gegen die Verpflichtung aus Ziff. 3.2 erkennbar werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung bleibt unberührt. Von Ansprüchen Dritter, die sich aus einem Verstoß gegen die unter Xxxx. 3.2 dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten gegen B+J richten, stellt der Kunde B+J vollständig und unbedingt frei.
Umgang mit Zugangsdaten. 1. Die Nutzer/innen dürfen die persönlichen Zugangsdaten nicht weitergeben. 2. Das Ausspähen von Zugangsdaten ist nicht gestattet. 3. Die Schulleitung ist unverzüglich zu informieren, sobald der/dem Nutzer/in bekannt wird, dass ihr/sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird oder sie/er das eigene Passwort vergessen hat. Wer von fremden Zugangsdaten Kenntnis erhält, ist verpflichtet, dies der Schulleitung mitzuteilen. 4. Die Schulleitung ist berechtigt, die Zugangsdaten einer/eines Nutzerin/Nutzers unverzüglich zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Personen genutzt wird. Soweit die/der Nutzer/in nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat, wird ihr/ihm ein neues Passwort zugeteilt.
Umgang mit Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind vom Kunden und den von ihm bestimmten Benutzern vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder bekannt gegeben noch sonst wie zugänglich gemacht werden. Im Fall, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten zugänglich werden oder bei einem entsprechenden Verdacht, ist vom Kunden bzw. dem betroffenen Benutzer umgehend über die Website von Homeguard das Passwort zu ändern. Der Kunde ist für die Nutzung der Servicefunktionen durch Dritte, welche unbefugt Zugang zu den Zugangsdaten erhalten haben, solange verantwortlich, bis das Passwort geändert wurde.

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  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.