Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn Arbeit- geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn Arbeitgebe- rIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichenermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes Beschäftigten- standes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung Einbrin- gung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichener- möglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichenermög- lichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes Beschäftig- tenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung Ein- bringung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichener- möglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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Samples: www.gpa.at
Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn ArbeitgeberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichenermög-lichen, einigen sich die VertragspartnerInnen Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender fol-gender Maßnahmen:
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Kurzarbeit. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der ArbeitgeberIn dem Arbeitgeber die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b 37b/37c AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:
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