Löschung und Rückgabe von Daten Musterklauseln

Löschung und Rückgabe von Daten. (1) Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers bei Doctolib durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändungen oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat Doctolib den Nutzer unverzüglich zu verständigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Löschung und Rückgabe von Daten. 10.1. Eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Weisung des Verantwortlichen.
Löschung und Rückgabe von Daten. 8.1 Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Verantwortlichen.
Löschung und Rückgabe von Daten. 1. Bei Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenverarbeiter verpflichtet, alle im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen und/oder zurückzugeben und dem Datenverantwortlichen zu bestätigen, dass er dies getan hat, es sei denn, das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten schreibt die Speicherung der personenbezogenen Daten vor.
Löschung und Rückgabe von Daten. 6.1 ETK networks berichtigt oder löscht nicht mehr benötigte personenbezo- gene Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist.
Löschung und Rückgabe von Daten. Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber, jedoch spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung hat der Auftragnehmer sämtliche in seinem Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten (Art. 28 Abs. 3 lit. g) DS-GVO). Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Ein Löschungsprotokoll ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Der Auftragnehmer kann Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann er sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Nach der Aufbewahrungsfrist wird auf Anforderung dem Auftraggeber ein Löschprotokoll zur Verfügung gestellt. Aufträge an Subunternehmer durch den Auftragnehmer dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers vergeben werden (Art. 28 Abs. 2 DS-GVO). Nicht als Leistungen von Subunternehmen im Sinne dieser Regelung gelten Dienstleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen, Transportleistungen von Post- oder Kurierdiensten sowie Geldtransportdienstleistungen, Bewachungsdienste und Reinigungsdienste. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Wenn Subunternehmer durch den Auftragnehmer eingeschaltet werden, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Subunternehmer so gestalten sind, dass das Datenschutzniveau mindestens der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entspricht und alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten beachtet werden. Dem Auftraggeber sind in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Subunternehmer Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend ...
Löschung und Rückgabe von Daten. (§ 11 Abs. 2 Nr. 10 BDSG)
Löschung und Rückgabe von Daten. 11.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen in Bezug auf personenbezogene Daten ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurückzugeben und bestehende Kopien zu vernichten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
Löschung und Rückgabe von Daten. 10.1. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Namen des Datenverantwortlichen verarbeitet werden, zu löschen und gegenüber dem Datenverantwortlichen zu bescheinigen, dass dies durchgeführt wurde, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke und die Dauer, die durch dieses Gesetz vorgesehen sind, und gemäß den strikt anwendbaren Bedingungen zu verarbeiten.
Löschung und Rückgabe von Daten. 6. 1. innovaphone berichtigt oder löscht nicht mehr benötigte perso- nenbezogene Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist.