Löschung und Rückgabe von Daten Musterklauseln

Löschung und Rückgabe von Daten. Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers bei Doctolib durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändungen oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat Doctolib den Nutzer unverzüglich zu verständigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Löschung und Rückgabe von Daten. 10.1. Eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Weisung des Verantwortlichen. 10.2. Test- und Ausschussmaterial ist durch den Auftragnehmer unverzüglich unter Einhaltung mindestens der Sicherheitsstufe P-4 der DIN 66399 (hinsichtlich etwaiger Schriftstücke) bzw. mindestens gemäß der Sicherheitsstufe H-4 bzw. T-4 der DIN 66399 (hinsichtlich magnetischer Datenträger) zu vernichten. Die Vernichtung der Daten wird nach Aufforderung des Verantwortlichen vom Auftragnehmer durch Zusendung eines geeigneten Nachweises bestätigt. 10.3. Sofern Daten(-sätze) des Verantwortlichen auf Systemen des Auftragnehmers gespeichert wurden, sind diese Daten(-sätze) nach Abschluss der jeweiligen Auftragstätigkeiten dem Verantwortlichen in einer migrationsfähigen Form auszuhändigen bzw. nach Weisung des Verantwortlichen unverzüglich zu löschen. Das Löschen der Daten(-sätze) hat so zu erfolgen, dass eine Rekonstruktion der Datensätze ausgeschlossen werden kann oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Auf Anfrage des Verantwortlichen hat der Auftragnehmer die Logdatei über den Löschvorgang vorzulegen. Der Verantwortliche bestätigt in Textform die Rückgabe der Daten in einem migrationsfähigen Format. 10.4. Nach Abschluss der jeweiligen Auftragsarbeiten hat der Auftragnehmer dem Verantwortlichen sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und Datensätze, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, auszuhändigen bzw. weisungsgemäß zu löschen und dies im Falle der Löschung unter Angabe des Löschdatums schriftlich zu bestätigen. 10.5. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, im Rahmen der Auftragsarbeiten verarbeitete personenbezogene Daten länger zu speichern, als dies mit dem Verantwortlichen schriftlich vereinbart ist. 10.6. Unterliegen vom Auftragnehmer zu Zwecken der Dokumentation der Auftragstätigkeiten angefertigte Unterlagen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, sind diese durch den Auftragnehmer bis zum Ablauf der geforderten Frist datenschutzrechtlich zu sperren.
Löschung und Rückgabe von Daten. 8.1 Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Verantwortlichen. 8.2 Nach Aufforderung durch den Verantwortlichen, jedoch spätestens mit Verjährung der Ansprüche aus der zugrundeliegenden Leistungsvereinbarung hat der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen Be- sitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsver- hältnis stehen, dem Verantwortlichen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Verant- wortlichen datenschutzgerecht zu vernichten (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO ). Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Eine Dokumentation über die Sicherstellung ordnungsgemäßer Löschung sowie ein Löschungsprotokoll ist dem Verantwortlichen auf Anforderung vorzulegen. 8.3 Der Auftragsverarbeiter kann Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungs- gemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungs- fristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann er sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Verantwortlichen übergeben.
Löschung und Rückgabe von Daten. 10.1. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Namen des Datenverantwortlichen verarbeitet werden, zu löschen und gegenüber dem Datenverantwortlichen zu bescheinigen, dass dies durchgeführt wurde, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke und die Dauer, die durch dieses Gesetz vorgesehen sind, und gemäß den strikt anwendbaren Bedingungen zu verarbeiten.
Löschung und Rückgabe von Daten. 11.1 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen in Bezug auf personenbezogene Daten ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurückzugeben und bestehende Kopien zu vernichten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
Löschung und Rückgabe von Daten. (a) Ohne das Wissen der Auftraggeberin dürfen keine Daten aus dem digitalen System kopiert werden. Ausge- nommen sind Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung, sowie Da- ten, die gelöscht werden sollen, für die aber noch gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten. (b) Nach Abschluss des Auftrags oder nach Aufforderung durch die Auftraggeberin hat Xxxxxxxx alle in ihren Besitz gelangten personenbezogenen Daten auszuhändigen oder – nach vorheriger Zustimmung durch die Auftraggeberin – datenschutzgerecht zu vernichten und dies zu protokollieren. (c) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind von Hekatron entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewah- ren. Sie kann sie zu ihrer Entlastung an die Auftraggeberin übergeben. Dies beinhaltet die wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen von Xxxxxxxx als Anbieter und Betreiber, von hard&softWERK als Entwicklungspartner, von diva-e als Application Management Partner sowie Securitas für Hosting und zentrale Dienste.
Löschung und Rückgabe von Daten. 10.1. Eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Weisung des Verantwortlichen. 10.2. Sofern Daten(‐sätze) des Verantwortlichen auf Systemen des Auftragnehmers gespeichert wurden, sind diese Daten(‐sätze) nach Abschluss der jeweiligen Auftragstätigkeiten dem Verantwortlichen in einer migrationsfähigen Form auszuhändigen bzw. nach Weisung des Verantwortlichen unverzüglich zu löschen. Das Löschen der Daten(‐sätze) hat so zu erfolgen, dass eine Rekonstruktion der Datensätze ausgeschlossen werden kann oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Auf Anfrage des Verantwortlichen hat der Auftragnehmer die Logdatei über den Löschvorgang vorzulegen. Der Verantwortliche bestätigt in Textform die Rückgabe der Daten in einem migrationsfähigen Format. 10.3. Nach Abschluss der jeweiligen Auftragsarbeiten hat der Auftragnehmer dem Verantwortlichen sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und Datensätze, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, auszuhändigen bzw. weisungsgemäß zu löschen und dies im Falle der Löschung unter Angabe des Löschdatums schriftlich zu bestätigen. 10.4. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, im Rahmen der Auftragsarbeiten verarbeitete personenbezogene Daten länger zu speichern, als dies mit dem Verantwortlichen schriftlich vereinbart ist. Dies gilt nicht für Daten in der Datensicherung die nur mit unverhältnismäßigen Aufwand gelöscht werden können. Diese Daten werden für die weitere Verarbeitung gesperrt. 10.5. Unterliegen vom Auftragnehmer zu Zwecken der Dokumentation der Auftragstätigkeiten angefertigte Unterlagen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, sind diese durch den Auftragnehmer bis zum Ablauf der geforderten Frist datenschutzrechtlich zu sperren.
Löschung und Rückgabe von Daten. 1. innovaphone berichtigt oder löscht nicht mehr benötigte perso- nenbezogene Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist.
Löschung und Rückgabe von Daten. (1) Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber, jedoch spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten (§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 BDSG). Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Ein Löschungsprotokoll ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. (3) Der Auftragnehmer kann Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann er sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
Löschung und Rückgabe von Daten. 6.1 ETK networks berichtigt oder löscht nicht mehr benötigte personenbezo- gene Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. 6.2 Personenbezogene Daten werden spätestens nach Auftragsende ge- löscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die notwen- digen Datensicherungen (z.B. Backups) vorgenommen werden. Darüber hin- aus hat er rechtzeitig Daten zu exportieren, insbesondere sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen und/oder Speicherpflichten bestehen.