Verjährung der Ansprüche Musterklauseln

Verjährung der Ansprüche. Sämtliche Ansprüche gegen die Kanzlei bzw. den beauftragten Rechtsanwalt verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrags, sofern nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungspflicht gilt.
Verjährung der Ansprüche. 1. Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, die beim Dienstgeber nicht schriftlich geltend gemacht wurden, erlöschen mit Ablauf eines Jahres nach Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstan- den sind; jedoch erlöschen Ansprüche aus dem Titel der freien Tage und der Wirtschaftstage, die nicht beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht wurden, mit Ablauf von sechs Monaten, Überstunden und das Mehrleistungspauschale nach § 5 Abs. 3 hingegen mit Ablauf von drei Monaten vom Ende des Kalendermonates, in dem sie entstanden sind.
Verjährung der Ansprüche. Schadensersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung, verjähren in einem Jahr. • Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung der Lagergüter, bei gänzlichem Verlust 3 Monate nach der Geltendmachung des Herausgabeanspruches durch den Berechtigten bzw. nach Anzeige durch den Lagerhalter. Hat der Einlagerer oder seine Beauftragten bereits vorher Kenntnis von einem Schaden erlangt, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt dieser Kenntnis. Wird das Lagergut in Teilen ausgeliefert, so läuft die Verjährung für jede Teilpartie gesondert. • Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Lagerhalter wird, abgesehen von den allgemeinen gesetzlichen Hemmungsgründen, auch dadurch gegenüber dem Lagerhalter gehemmt, daß der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Lehnt der Lagerhalter den Anspruch ab, so läuft die Verjährungsfrist von dem Tag an weiter, an dem der Lagerhalter dies demjenigen, der den Anspruch geltend gemacht hat, schriftlich mitteilt, spätestens jedoch, wenn seit Geltendmachung des Anspruches 12 Monate vergangen sind. • Die Verjährung anderer Ansprüche aus dem Vertrag regelt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. • Die Verjährung der Ansprüche hindert den Lagerhalter nicht, seine Befriedigung aus dem Pfand- und Zurückhaltungsrecht unterliegenden Gegenständen zu suchen.
Verjährung der Ansprüche. 1 Ansprüche auf Beiträge und periodische Leistungen verjähren nach fünf Jahren, übrige Ansprüche nach 10 Jahren.
Verjährung der Ansprüche. Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung der Sendung, bei gänzlichem Verlust drei Monate nach der Annahme der Sendung zur Beförderung. Die Verjährung des Anspruches gegen den Unternehmer wird, abgesehen von den allgemeinen gesetzlichen Hemmungsgründen, auch dadurch gegenüber dem Unternehmer gehemmt, dass der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Lehnt der Unternehmer den Anspruch ab, so läuft die Verjährungsfrist von dem Tag an weiter, an dem der Unternehmer dies demjenigen, der den Anspruch geltend gemacht hat, schriftlich mitteilt, spätestens jedoch, wenn seit Geltentmachtung des Anspruchs 12 Monate vergangen sind. Die Verjährung anderer Ansprüche aus dem Vertrag regelt sich nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen finden Anwendung auf alle Ersatzansprüche ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung. Der Unternehmer kann sich nicht auf die in diesen Bedingungen stehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen berufen, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Auf die in diesen Bedingungen stehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen können sich auch die Bediensteten sowie die Personen berufen, für die der Unternehmer gemäß § 11 haftet, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Verjährung der Ansprüche. 8.1 Schadensersatzansprüche ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung verjähren in einem Jahr.
Verjährung der Ansprüche. 1. Schadenersatzansprüche auf Grund der Haftung der Eisenbahn bei Tötung und Verletzung von Reisenden verjähren:
Verjährung der Ansprüche. 1. Ansprüche aus dem Frachtvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beträgt jedoch zwei Jahre bei Ansprüchen

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.