Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (Kilometerleasing). Sofern der Kunde eine der nachfolgenden Optionen („Option(en)“) bucht, erweitert sich der Gegenstand des Vertrags wie folgt:
Leasinggegenstand. 2.1 Das Fahrzeug wird dem Leasingnehmer in der im Leasingvertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeuges obliegt Sixt, wenn nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Das Fahrzeug ist, sofern nichts anders vereinbart, auf den Leasingnehmer zuzulassen.
Leasinggegenstand. 1.1 Der Leasinggeber wird dem Kunden das im Einzelleasingver- trag spezifizierte Fahrzeug im Rahmen eines Finanz- oder (Full-)Service-Leasings überlassen.
Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (sog. Kilometerleasing).
Leasinggegenstand. Konstruktions- oder Formänderungen des im Leasingantrag und in der Fahrzeugbestellung genannten Fahrzeuges, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des LG für den LN zumutbar sind.
Leasinggegenstand. 2.1. Das Fahrzeug wird dem Leasingnehmer in der im Leasingvertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeuges obliegt Allane, wenn nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Die Ausstattung des Fahrzeuges mit Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten ist Sache des Leasingnehmers. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Eine automatische Umrüstung auf Winterreifen durch Allane erfolgt nicht.
Leasinggegenstand. 2.1 Das Leasingfahrzeug – nachstehend Fahrzeug – wird vom Kunden in der mit dem ausliefernden Händler vertraglich vereinbarten Ausführung und Ausstattung übernommen.
Leasinggegenstand. Konstruktions- oder Formänderungen des Leasinggegenstandes — nachstehend Fahrzeug genannt — Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Verkäufers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Leasingnehmer zumutbar sind. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge.
Leasinggegenstand. Der Verlag als Leasinggeber überlässt dem Kunden als Leasingnehmer die vom Leasingnehmer ausgewählte Hardware als Leasinggegenstand zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
Leasinggegenstand. Konstruktions- oder Formänderungen des Leasinggegenstandes – nachstehend Fahrzeug genannt –, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbe- halten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der In- teressen der LG für die LN zumutbar sind. Satz 1 gilt nicht, wenn ein Gebrauchtwa- gen als Leasingfahrzeug vereinbart worden ist.