Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (Kilometerleasing). Sofern der Kunde eine der nachfolgenden Optionen („Option(en)“) bucht, erweitert sich der Gegenstand des Vertrags wie folgt: a) Im Rahmen der Option Spar-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Kaufoption gegen Zahlung einer Schlussrate (Ziffer 19). b) Im Rahmen der Option Vario-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Rückgabeoption (gegen Gebühr) und eine Kaufverpflichtung bei Nichtausübung der Rückgabeoption (Ziffer 19). Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für einzelne Optionen gelten oder anderweitig Unterschiede vorliegen, wird dies in den jeweiligen Ziffern dieser AGB durch den Zusatz [Option Spar- Finanzierung] oder [Option Vario-Finanzierung] hervorgehoben. 2.2 Möchte der Kunde die gebuchte Option ausüben, hat er dies Mobility Concept durch eine Erklärung in Textform per E-Mail an die E-Mail- Adresse xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Die Erklärung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat vor dem regulären Vertragsende abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb dieser Fristen, gilt Ziffer 19.1. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei Mobility Concept. 2.3 Das Fahrzeug wird dem Kunden in der im Vertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung während der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 („Leasingzeit“) zur Nutzung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeugs obliegt Mobility Concept, wenn nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Das Fahrzeug ist, sofern nicht anders vereinbart, auf den Kunden zuzulassen. 2.4 Bei Neuwagen bleiben Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten insbesondere hinsichtlich der Eigenschaften und Ausstattung zum Beispiel in Fällen der Auslieferung nach Modelljahreswechsel, aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures) während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind, da sie weder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigen noch sich mehr als nur unerheblich auf die Zahlungspflichten des Kunden und das Verhältnis der Leistungen zu einander auswirken. 2.5 Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe eines Neuwagens an den Kunden wird eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises unbenommen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag. Bei Gebrauchtwagen wird der zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, bei der Haustürlieferung der bei der Übergabe an den beauftragten Kooperationspartner, abgelesene Kilometerstand für die Auslieferung zu Grunde gelegt.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag
Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (sog. Kilometerleasing). Sofern Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Kunde eine der nachfolgenden Optionen Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxxxx Xxxxxxxx, CEO („Option(en)“Vorsitzender) buchtIBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, erweitert sich der Gegenstand des Vertrags wie folgt:
a) Im Rahmen der Option Spar-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Kaufoption gegen Zahlung einer Schlussrate CFO SWIFT (Ziffer 19).
b) Im Rahmen der Option Vario-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Rückgabeoption (gegen Gebühr) und eine Kaufverpflichtung bei Nichtausübung der Rückgabeoption (Ziffer 19)BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für einzelne Optionen gelten oder anderweitig Unterschiede vorliegen000, wird dies in den jeweiligen Ziffern dieser AGB durch den Zusatz [Option Spar- Finanzierung] oder [Option Vario-Finanzierung] hervorgehoben.00000 Xxxx
2.2 Möchte der Kunde die gebuchte Option ausüben, hat er dies Mobility Concept durch eine Erklärung in Textform per E-Mail an die E-Mail- Adresse xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Die Erklärung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat vor dem regulären Vertragsende abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb dieser Fristen, gilt Ziffer 19.1. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei Mobility Concept.
2.3 Das Fahrzeug wird dem Kunden in der im Vertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung während der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 („Leasingzeit“) zur Nutzung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeugs obliegt Mobility Concept, wenn nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Das Fahrzeug ist, sofern nicht anders vereinbart, auf den Kunden zuzulassen.
2.4 2.3 Bei Neuwagen bleiben Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten insbesondere hinsichtlich der Eigenschaften und Ausstattung zum Beispiel in Fällen der Auslieferung nach Modelljahreswechsel, aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures) während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind, da sie weder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigen noch sich mehr als nur unerheblich auf die Zahlungspflichten des Kunden und das Verhältnis der Leistungen zu einander auswirken.
2.5 2.4 Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe eines Neuwagens an den Kunden wird eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises unbenommen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag. Bei Gebrauchtwagen wird der zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, bei der Haustürlieferung der bei der Übergabe an den beauftragten Kooperationspartner, abgelesene Kilometerstand für die Auslieferung zu Grunde gelegt.
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Samples: Leasing Agreement
Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (Kilometerleasing). Sofern der Kunde eine der nachfolgenden Optionen („Option(en)“) bucht, erweitert sich der Gegenstand des Vertrags wie folgt:
a) Im Rahmen der Option Spar-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Kaufoption gegen Zahlung einer Schlussrate (Ziffer 19).
b) Im Rahmen der Option Vario-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Rückgabeoption (gegen Gebühr) und eine Kaufverpflichtung bei Nichtausübung der Rückgabeoption (Ziffer 19). Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für einzelne Optionen gelten oder anderweitig Unterschiede vorliegen, wird dies in den jeweiligen Ziffern dieser AGB durch den Zusatz [Option Spar- Finanzierung] oder [Option Vario-Finanzierung] hervorgehoben.
2.2 Möchte der Kunde die gebuchte Option ausüben, hat er dies Mobility Concept durch eine Erklärung in Textform per E-Mail an die E-Mail- Adresse xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Die Erklärung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat vor dem regulären Vertragsende abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb dieser Fristen, gilt Ziffer 19.1. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei Mobility Concept.
2.3 Das Fahrzeug wird dem Kunden in der im Vertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung während der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 („Leasingzeit“) zur Nutzung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeugs obliegt Mobility Concept, wenn nicht in Textform etwas anderes Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 1 von 15 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx (CEO/CFO) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxxx (COO) SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Mai 2021 vereinbart ist. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Das Fahrzeug ist, sofern nicht anders vereinbart, auf den Kunden zuzulassen.
2.4 2.3 Bei Neuwagen bleiben Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten insbesondere hinsichtlich der Eigenschaften und Ausstattung zum Beispiel in Fällen der Auslieferung nach Modelljahreswechsel, aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures) während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind, da sie weder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigen noch sich mehr als nur unerheblich auf die Zahlungspflichten des Kunden und das Verhältnis der Leistungen zu einander auswirken.
2.5 2.4 Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe eines Neuwagens an den Kunden wird eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises unbenommen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag. Bei Gebrauchtwagen wird der zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, bei der Haustürlieferung der bei der Übergabe an den beauftragten Kooperationspartner, abgelesene Kilometerstand für die Auslieferung zu Grunde gelegt.
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Samples: Leasing Agreement
Leasinggegenstand. 2.1 Gegenstand des Vertrags ist ein Kraftfahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung (Kilometerleasing). Sofern der Kunde eine der nachfolgenden Optionen („Option(en)“) bucht, erweitert sich der Gegenstand des Vertrags wie folgt:
a) Im Rahmen der Option Spar-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Kaufoption gegen Zahlung einer Schlussrate (Ziffer 19).
b) Im Rahmen der Option Vario-Finanzierung erweitert sich der Gegenstand des Vertrags um eine Rückgabeoption (gegen Gebühr) und eine Kaufverpflichtung bei Nichtausübung der Rückgabeoption (Ziffer 19). Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für einzelne Optionen gelten oder anderweitig Unterschiede vorliegen, wird dies in den jeweiligen Ziffern dieser AGB durch den Zusatz [Option Spar- Finanzierung] oder [Option Vario-Finanzierung] hervorgehoben.
2.2 Möchte der Kunde die gebuchte Option ausüben, hat er dies Mobility Concept durch eine Erklärung in Textform per E-Mail an die E-Mail- Adresse xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Die Erklärung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat vor dem regulären Vertragsende abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb dieser Fristen, gilt Ziffer 19.1. .. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei Mobility Concept.
2.3 Das Fahrzeug wird dem Kunden in der im Vertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung während der Leasingzeit gemäß Ziffer 3.1 („Leasingzeit“) zur Nutzung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeugs obliegt Mobility Concept, wenn nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Das Fahrzeug ist, sofern nicht anders vereinbart, auf den Kunden zuzulassen.
2.4 Bei Neuwagen bleiben Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten insbesondere hinsichtlich der Eigenschaften und Ausstattung zum Beispiel in Fällen der Auslieferung nach Modelljahreswechsel, aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures) während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind, da sie weder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges beeinträchtigen noch sich mehr als nur unerheblich auf die Zahlungspflichten des Kunden und das Verhältnis der Leistungen zu einander auswirken.
2.5 Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe eines Neuwagens an den Kunden wird eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises unbenommen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag. Bei Gebrauchtwagen wird der zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, bei der Haustürlieferung der bei der Übergabe an den beauftragten Kooperationspartner, abgelesene Kilometerstand für die Auslieferung zu Grunde gelegt.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag