Lieferung des fertigen Werbebanners durch den Kunden. Sollten die vom Kunden zu liefernden Werbebanner der 00000.xxx nicht rechtzeitig, d. h. mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in der zu liefernden Form zugehen und kann die 00000.xxx aufgrund dessen erst verspätet oder gar nicht mit der Schaltung der Werbebanner beginnen, wird die 00000.xxx für die Dauer der Verspätung von der Leistungspflicht frei. Der Anspruch auf die vertraglich geschuldete Vergütung steht der 00000.xxx auch in diesem Fall vollumfänglich zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)