Beendigung des Vertrages Musterklauseln

Beendigung des Vertrages. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.
Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen. 6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen. 6.3 Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
Beendigung des Vertrages. Vertragseintritt (1) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit den Stadtwerken schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende zu kün- digen, soweit eine Kündigung im Hinblick auf die gesetzlichen Best- immungen, insbesondere jene des Wasserrechtsgesetzes 1959 sowie des Tiroler Kanalisationsgesetzes 2000 (insbesondere den An- schlusszwang betreffende) zulässig ist. (2) Die Stadtwerke sind berech- tigt, den Vertrag hinsichtlich der Berechtigung zur Einleitung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quar- talsende zu kündigen, wenn sei- tens des Kunden gegen den Ver- trag oder die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen trotz schriftli- cher Mahnung wiederholt versto- ßen wurde. Die Stadtwerke sind berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des Ka- nalanschlusses zu kündigen, wenn a) auf Grund der Menge oder Beschaffenheit der eingeleite- ten Abwässer schädliche Aus- wirkungen auf die öffentliche Kanalisation zu erwarten wären oder b) die zulässige Belastung der öffentlichen Kanalisation über- schritten würde oder c) der ordnungsgemäße Betrieb der öffentlichen Kanalisation gar nicht oder nur mit einem im Vergleich zum Aufwand für die ordnungsgemäße Entsorgung der in der öffentlichen Kanali- sation sonst anfallenden Ab- wässer unverhältnismäßigen Mehraufwand gewährleistet werden könnte oder d) mehr als geringfügig ver- schmutztes Niederschlagswas- ser am Ort des Anfalls mit ei- nem zumutbaren Aufwand be- handelt und in der Folge versi- ckert, in einen Vorfluter oder einen Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden könnte. (3) Die Stadtwerke sind berech- tigt, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung und unter Setzung ei- ner angemessenen Nachfrist im Fall der Nichteinhaltung wesentli- cher Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder sonsti- ger die Kanalbenützung betref- fende Vorschriften die Übernahme der Abwässer des Kanalbenützers aus wichtigem Grund gänzlich zu unterbrechen. Gründe für eine solche Unterbre- chung können insbesondere sein: a) die Einleitung unzulässiger Abwasserinhaltsstoffe b) Nichtbezahlung fälliger Rech- nungen c) störende Einwirkungen auf Entsorgungsanlagen anderer Kanalbenützer sowie auf die öf- fentliche Kanalisation d) die Nichtbehebung von Män- geln an der Entsorgungsanlage des Kanalbenützers. (4) Unmittelbar nach Beendigung des Vertrages hat der Kanalbenüt- zer seinen Kanalanschluss (Entsor- gungsanlage) auf eigene Kosten fachgerecht stillzul...
Beendigung des Vertrages. Nach Beendigung des Vertrages können Sie Ihre Facebook-Seite weiternutzen. Eine weitere Pflege durch uns entfällt. Wir werden Ihre Facebook-Seite nicht weiter administrieren. § 5 Ergänzungen für die 00000.xxx Leistung Google My Business‌ Soweit Sie uns mit der Erstellung und der Aktualisierung von Google My Business beauftragen, gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
Beendigung des Vertrages. 8.1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag. 8.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Der Pflegedienst kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beendigung des Vertrages a. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistun- gen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündi- gung. Die Auflösung der Gesellschaft, der Tod oder der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers führen nicht zur Beendigung des Vertrages. b. Für die Kündigung des Vertrages gelten, soweit dieser einen Dienstvertrag bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt, die Bestimmungen der §§ 626 und 627 BGB. Abweichungen von diesen gesetzlichen Vorschriften bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden muss. c. Eine Kündigung (ordentlich, außerordentlich) bedarf der Textform. x. Xxx Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer verpflichtet, noch diejenigen Handlun- gen vorzunehmen, die unter Berücksichtigung der Gesamtum- stände zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Be- antragung von Fristverlängerungen bei drohendem Fristab- lauf). e. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszuge- ben. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auf- traggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Ver- langen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. f. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bei ihm zur Ausführung des Auftrages ein- gesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich ange- fertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unver- züglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum die Programme zurückbehalten, wenn dies zur Vermeidung von erheblichen Rechtsnachteilen zwingend notwendig ist. AAB Liberata GmbH Steuerberatungsgesellschaft Seite g. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind durch Auftragnehmer herauszugebende Unterlagen beim Auftragge- ber abzuholen.
Beendigung des Vertrages. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen.
Beendigung des Vertrages. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Handelt es sich um einen Mehrjahres- vertrag, entnehmen Sie alles Nähere bitte dem Versicherungsschein. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: – Für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall, – Für den Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrages, – Für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung. Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Vertrages. (1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Nichtzahlung der Anzahlung • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch die/den Kund:in • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt, • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs. (3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Xxxxxxxxx Xxxxxxxx sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.