Beendigung des Vertrages. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.
Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000
Beendigung des Vertrages. 6.1 Sollten Sie oder wir gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrages verstossen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Abmahnung einstellen, gerät die betreffende Partei dadurch in Verzug und die andere Partei ist zur Kündigung dieses Rahmenvertrages berechtigt. Falls Oracle diesen Rahmenvertrag, wie im vorstehenden Satz beschrieben, kündigt, müssen Sie alle bis zur rechtlichen Beendigung des Rahmenvertrages anfallenden Beträge innerhalb von 30 Tagen zahlen, ebenso alle unbezahlten Aussenstände für Programme und/oder Services, die Sie gemäss diesem Vertrag bestellt haben, zuzüglich entsprechender Steuern und Aufwendungen. Sofern es sich bei der Vertragsverletzung nicht um die Nichtzahlung von Gebühren handelt, kann die Partei, die sich nicht in Verzug befindet, die 30-tägige Frist nach eigenem Ermessen so lange verlängern, wie die abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht. Falls Sie gemäss dieses Rahmenvertrags in Verzug sind, dürfen Sie die bestellten Produkte und/oder Service Offerings nicht nutzen.
6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einem mit Oracle verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen haben und im Sinne dieses Vertrages in Verzug geraten sein, dürfen Sie die Produkte und/oder Service Offerings, die diesem Vertrag unterliegen, ebenfalls nicht nutzen.
6.3 Zu den Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages fortbestehen, gehören die Regelungen zur Haftungsbegrenzung, zur Freistellung bei Rechtsverletzungen, zur Zahlung und weitere Bestimmungen, deren Fortbestand aufgrund ihrer Natur beabsichtigt ist.
Beendigung des Vertrages. 15.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds ist der HU be- rechtigt, fristlos vom Nachunternehmervertrag zurück- zutreten. Das gilt insbesondere dann, wenn der NU we- sentliche Vertragsbestimmungen oder gesetzliche Vor- schriften verletzt oder gegen den Verhaltenskodex des HU oder Grundwerte der Global Compact-Initiative ver- stößt. Darüber hinaus ist der HU zum fristlosen Ver- tragsrücktritt berechtigt, wenn der Vertrag mit dem AG, aus welchem Grund immer, vorzeitig aufgelöst wird. Der NU hat dann nur Anspruch auf Vergütung der Leistun- gen, die er bis zum Vertragsrücktritt erbracht hat. Wei- tergehende Ansprüche des NU sind ausgeschlossen. Wenn die Umstände, die zum Rücktritt des AG geführt haben, auf Seiten des AN liegen, ist dieser verpflichtet, die Mehrkosten, die durch die Vollendung der Leistung entstehen, dem AG zu ersetzen.
15.2 Ein wichtiger Grund zum fristlosen Vertragsrücktritt durch den HU liegt insbesondere vor, • bei Untergang der bereits erbrachten Leistung; • wenn aufgrund eines vom NU zu vertretenden Um- standes die vereinbarte Leistung nicht oder mangelhaft erfolgt und der NU innerhalb der vom HU gesetzten Nachfrist die ordnungsgemäße Vertragsleistung nicht erbringt. • wenn der NU eine vom HU untersagte Ausführungsart fortsetzt. • wenn der Auftraggeber des HU aus vom NU zu vertre- tenden Gründen den Hauptauftrag kündigt oder die Kündigung des Hauptauftrages androht. • wenn der NU seine Zahlungen einstellt, wenn die Er- öffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des NU mangels kostendeckenden Vermögens abge- wiesen oder ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben worden ist; • wenn über das Vermögen des NU ein Insolvenzver- fahren eröffnet worden ist und die gesetzlichen Vor- schriften den Rücktritt vom Vertrag nicht untersagen. • wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsge- mäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, soweit der andere Vertragspartner diese zu vertreten hat; • wenn der andere Vertragspartner a) Handlungen ge- setzt hat, um dem Vertragspartner in betrügerischer Ab- sicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs ver- stoßende Abreden getroffen hat; b) unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages be- fasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile ...
Beendigung des Vertrages. Nach Beendigung des Vertrages können Sie Ihre Facebook-Seite weiternutzen. Eine weitere Pflege durch uns entfällt. Wir werden Ihre Facebook-Seite nicht weiter administrieren. § 5 Ergänzungen für die 00000.xxx Leistung Google My Business Soweit Sie uns mit der Erstellung und der Aktualisierung von Google My Business beauftragen, gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
Beendigung des Vertrages. 9.1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationären Auf- enthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag.
9.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die AK Hoherade kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beendigung des Vertrages a. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 1 Monat. Die Kündigung des Miet- vertrags ist dabei seitens Kunde erstmals zum Ablauf der Grundmietlaufzeit möglich.
b. Nach Ablauf der Grundmietlaufzeit verlängert sich die Mietvertragslaufzeit ohne jegliches Zu- tun der Parteien jeweils um 1 Monat.
c. Jegliche Vertragsänderungen, insbesondere eine Kündigung bedürfen der Schriftform.
x. Xxxxx ein wichtiger Grund vor, kann das Vertragsverhältnis ausserordentlich gekündigt werden. Namentlich trifft dies auf folgende, nicht abschliessende Sachverhalte zu:
i. Der Kunde ist im Zahlungsverzug und eine letzte Mahnung mit angemessener Zahlungs- frist war erfolglos.
ii. Der Kunde handelt im Umgang mit den Mietgegenständen gegen die Interessen der Vermieterin oder er verletzt andere wesentliche vertragliche Verpflichtungen.
iii. Der Kunde übergibt den Besitz der Produkte an Dritte (z.B. Weiterverkauf oder Unter- miete) ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder unternimmt Hand-lungen die dazu vorbereitend oder geeignet sind, wie z.B. deren Anpreisung.
iv. Der Kunde hat die Vermieterin über wesentliche Informationen getäuscht, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung seiner Bonität oder Produktenutzung.
e. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung der Vermieterin, welche der Kunde zu vertreten hat, ist CIVAG schadlos zu halten. Dazu gehören die Mieten der Mietlaufzeit, der Wieder- verwertungserlös sowie alle weiteren Kosten und Schadensersatzansprüche. CIVAG kann wahlweise einen höheren Schaden geltend machen.
x. Xxxxxxxx wird der Wiederverwertungserlös auf 20% der Mieten der Grundmietlaufzeit fest- gesetzt. Nach ordentlicher Kündigung kann der Mieter die Mietgegenstände zu diesem Betrag kaufen. Berechnungsbeispiel: CHF 25 Miete pro Monat über 3 Jahre Grundmietlaufzeit erge- ben CHF 900, d.h. der Mieter darf ab Ende der Grundmietlaufzeit die Mietgegenstände, mit schriftlicher Erklärung zum nächsten Kündigungstermin, für CHF 180 kaufen.
Beendigung des Vertrages. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen.
Beendigung des Vertrages. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Handelt es sich um einen Mehrjahres- vertrag, entnehmen Sie alles Nähere bitte dem Versicherungsschein. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: – Für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall, – Für den Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrages, – Für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung. Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Vertrages. (1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: • bei Nichtzahlung der Anzahlung • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt, • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.
(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Xxxxxxxxxx Design sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.