Lieferverzug Musterklauseln

Lieferverzug. 32. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner unver- züglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussicht- lichen Lieferzeitpunkt nennen.
Lieferverzug. (1) Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/ Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Lieferverzug. 33. Kann der Partner absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert wer den kann, so wird uns der Partner unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis set zen, die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Liefer zeitpunkt nennen. Unsere Ansprüche wegen Lieferverzug des Partners bleiben da durch unberührt.
Lieferverzug. 1. Der Lieferant ist dem Besteller zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Dies gilt nicht für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung.
Lieferverzug. 7.1 Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen.
Lieferverzug. Im Falle des Verzuges des LIEFERANTEN mit seiner Leistung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Lieferverzug. Der LIEFERANT ist zur laufenden Terminüberwachung verpflichtet. Auf Verlangen hat der LIEFERANT der Steyr Automotive einen Terminplan vorzulegen, aus welchem zumindest die wichtigsten Meilensteine der wesentlichen Engineering-, Fertigungs-, Montage- und Prüfschritte für den Lieferumfang ersichtlich sind, wobei sich der LIEFERANT zur gewissenhaften Einhaltung der Meilensteintermine verpflichtet. Der vereinbarte Liefertermin - Eintreffen des Vertragsgegenstandes an jeweiliger Lieferanschrift/Abladestelle - ist pünktlich einzuhalten; anderenfalls ist Steyr Automotive ohne Nachweis eines Schadens berechtigt, für jeden angefangenen Kalendertag einer Überschreitung des Liefertermins eine Verzugsstrafe von 3 % des Wertes der Gesamtbestellung an den LIEFERANTEN zu verrechnen. Darüber hinaus kann Xxxxx Automotive entweder Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und vom Vertrag zurücktreten. Dies beinhaltet auch Deckungskäufe sowie Schäden aus Produktionsunterbrechung oder -ausfall. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden 6 Delayed Delivery SUPPLIER is obliged to provide for continual schedule tracking. Upon request, the SUPPLIER shall submit a schedule to Steyr Automotive. This schedule shall show at least the most important milestones of the essential engineering, assembly and test steps for the extent of delivery. The SUPPLER commits itself to conscientiously keep the dates of the milestones. The delivery deadline agreed – arrival of the object of the contract at the place of delivery/ unloading point – has to be complied with unconditionally; otherwise Steyr Automotive shall be entitled to charge the SUPPLIER a penalty of 3 % of the value of the entire order for each started calender-day commenced, without having to prove a loss. Moreover, Steyr Automotive can claim either an additional delivery and damages on grounds of a delayed delivery or damages on grounds of failure of performance of the contract and cancel the contract. This includes also covering purchases, as well as losses from an interruption or a failure of manufacture. Steyr Automotive shall remain entitled to claim damages exceeding the amount of the penalty. Document is released by Steyr Automotive GmbH – available via Intranet + Internet Schadens bleibt Steyr Automotive vorbehalten. Steyr Automotive ist unverzüglich schriftlich unter Angabe von Aufholmaßnahmen zu informieren, wenn sich ein Meilensteinterminverzug abzeich...
Lieferverzug. 34. Genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als „verbind- licher Liefertermin“ schriftlich bestätigt oder verbindlich vereinbart. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, so- wie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
Lieferverzug. Ein Lieferverzug ist unverzüglich mitzuteilen. Sollten dem Auftraggeber Kosten entstehen, kann er diese nachträglich dem Auftragnehmer in Rechnung stellen. Kommt der Auftragnehmer mit der Lieferung/Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt nach Ablauf einer von ihm gesetzten Frist zur Nacherfüllung (Neulieferung – Nachbesserung) Rücktritt oder Minderung und zusätzlich Schadenersatz oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadenersatz statt der Leistung umfasst auch die bei der Ausführung oder Vollendung durch einen Dritten entstehenden Mehrkosten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.