Lieferverzug. 7.1 Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. 7.2 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenpauschale vorbehalten. Der AN hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)