Common use of Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferverzug. a) Der Liefertermin ist durch die Parteien klar zu bestimmen. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum letzten Tag der Lieferfrist bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifft. Gerät der Lieferant mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und der vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss auf den Eintritt des Verzuges. b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis nicht erfolgen. c) Bei Verzug des Lieferanten, hat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilen, ob sie an der Lieferung festhalten oder darauf verzichten will. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXX. d) XXXXXX ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Lieferwertes pro Woche des Verzuges, maximal jedoch 10% des gesamten bzw. anteiligen Kaufpreises der Ware, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen werden dadurch nicht gehemmt. Mehrkosten für die beschleunigte Übersendung der Ware trägt der Lieferant. e) XXXXXX ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant den Schadenersatz geleistet hat. f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen oder das Unterlassen der gehörigen Mitwirkung kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt und deren Ausbleiben sofort schriftlich rügt.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferverzug. a) Der Liefertermin 1. Liegt eine von uns verschuldete Lieferverzögerung vor, kann der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch die Parteien klar schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz der grober Fahrlässigkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu bestimmenverlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. VI.Lieferung, Versicherung, Gefahrübergang 1. Wir liefern unversichert, unverzollt ab Werk Wien. Teillieferungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zulässig. 2. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Die Lieferfrist gilt als eingehaltenGefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen, z.B. Übersendungskosten oder Anfuhr und Montage, übernommen haben. 3. Auf Wunsch des Bestellers wird die Ware bis zum letzten Sendung auf seine Kosten transportversichert. 4. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Lieferfrist bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifft. Gerät der Lieferant mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und der vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss Versandbereitschaft ab auf den Eintritt des Verzuges.Besteller über. VII.Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis 1. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht erfolgen. c) Bei Verzug des Lieferantenfristgemäß ab, hat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilen, ob sie an der Lieferung festhalten oder darauf verzichten will. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXX. d) XXXXXX ist so sind wir berechtigt, entweder ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 1angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei Veränderung der Kostenfaktoren zwischen vereinbarter und tatsächlicher erfolgter Abnahme eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20% des Lieferwertes pro Woche des Verzugesvereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, maximal jedoch 10% des gesamten bzwsofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. anteiligen Kaufpreises der WareWir behalten uns vor, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen werden dadurch nicht gehemmt. Mehrkosten für die beschleunigte Übersendung der Ware trägt der Lieferant. e) XXXXXX ist berechtigt2. Bestellungen, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen, sofern nichts Besonderes vereinbart ist, spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellung oder nachträglicher "auf Abruf- Stellung". Bei Nichtabruf innerhalb der Leistung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant den Schadenersatz geleistet hatgenannten Frist gilt Ziffer 1 entsprechend. f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen oder das Unterlassen der gehörigen Mitwirkung kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt und deren Ausbleiben sofort schriftlich rügt.

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Samples: Liefervertrag

Lieferverzug. a) Der 8.1.1 Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Fixtermine bedürfen jedoch unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Produktions- und betriebsbedingte Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine begründen keine Ansprüche des Kunden gegen uns. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen – wie hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitsstreitigkeiten jeglicher Art, Verkehrsstörungen, Naturgewalt etc. – hemmen den Ablauf der Lieferfristen für die Dauer ihrer Auswirkungen oder befreien uns im Falle der Unmöglichkeit zur Gänze von der Lieferpflicht. 8.1.2 Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, ist durch die Parteien klar unser Kunde berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von 6 Wochen zu bestimmensetzen. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Die Lieferfrist gilt als eingehaltenFür den Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Nachlieferungsfrist ist der Kunde zum Vertragsrücktritt dann berechtigt, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist angedroht hat. Sollte die Ware bis zum letzten Tag Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, besteht das Rücktrittsrecht nicht. In diesem Fall kann der Lieferfrist Kunde frühestens 4 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermines vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen und Teilrechnungslegungen sind zulässig, wobei Teillieferungen vom Kunden zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen sind. 8.1.3 Wir sind berechtigt von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn uns die Kreditwürdigkeit unserer Kunden zweifelhaft erscheint, oder wir wegen Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifftBeschaffung der Produkte/Stoffe, Verkehrsbehinderungen oder ähnlicher Ereignisse zur Lieferung außerstande sind. Gerät der Lieferant mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und der vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss auf den Eintritt des Verzuges. b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis Im Falle eines Rücktritts sind unsere Kunden nicht erfolgen. c) Bei Verzug des Lieferanten, hat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilen, ob sie an der Lieferung festhalten oder darauf verzichten will. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXX. d) XXXXXX ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Lieferwertes pro Woche des Verzuges, maximal jedoch 10% des gesamten bzw. anteiligen Kaufpreises der Ware, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen werden dadurch nicht gehemmt. Mehrkosten für Im Falle eines Zweifels an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit unseres Kunden haben wir aber auch die beschleunigte Übersendung Xxxx statt eines Vertragsrücktritts die sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung im Umfang der Ware trägt gesamten Auftragssumme vor der Lieferant. e) XXXXXX ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung Lieferung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant den Schadenersatz geleistet hat. f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen oder das Unterlassen der gehörigen Mitwirkung kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt und deren Ausbleiben sofort schriftlich rügt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferverzug. a) Der Liefertermin ist durch die Parteien klar zu bestimmenLN kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins odereiner unverbindlichen Lieferfrist den LG zur Lieferung auffordern. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlichMit Zugang der Aufforderung kommt der LG in Verzug. Die Lieferfrist gilt als eingehaltenHat der LN Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, wenn die Ware bis beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des LG auf höchstens5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich Umsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum letzten Tag der Lieferfrist bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifft. Gerät der Lieferant mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und der vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss auf den Eintritt Zeitpunkt des VerzugesVertragsabschlusses. b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis nicht erfolgenWill der LN darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem LG nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der LN Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses. Wird dem LG während er im Verzug ist, die Leistung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der LG haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. c) Bei Verzug des LieferantenHöhere Gewalt oder beim LG oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen z. B. durch Aufruhr, hat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilenStreik, ob sie an Aussperrung, die den LG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug fristgerecht zu liefern, verändern die vorgenannten Fristen um die Dauer der Lieferung festhalten oder darauf verzichten willdurch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXXLN vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. d) XXXXXX ist berechtigtSämtliche Ansprüche des LN gegenüber dem LG wegen Nichtlieferung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% nicht fristgemäßer oder nicht vertragsgemäßer Lieferung des Lieferwertes pro Woche Herstellers/Lieferanten des VerzugesFahrzeuges sind ausgeschlossen. Der LG tritt ausdrücklich und vorbehaltlos diese Ansprüche dem LN ab und verpflichtet den LN schon jetzt unwiderruflich, maximal jedoch 10% des gesamten bzwalle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche wegen dieser Pflichtverletzung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung – ggf. anteiligen Kaufpreises im Klagewege – innerhalb der Ware, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, gesetzlichen Fristen geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen Der LN erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit dieser Regelung. Der LG kann von dem einzelnen Leasingvertrag zurücktreten, wenn der vom LN bestimmte Lieferant das Kaufangebot des LG ablehnt. Der LG verpflichtet sich, den LN unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Etwaige vom LN schon geleistete Gegenleistungen werden dadurch nicht gehemmtin diesem Fall unverzüglich erstattet. Mehrkosten für die beschleunigte Übersendung der Ware trägt der LieferantWeitere Ansprüche gegen den LG sind dann ausgeschlossen. e) XXXXXX ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf die Lieferung ist erst ausgeschlossenSchadenersatzansprüche des LN gegen den LG bestehen nur dann, wenn der Lieferant den Schadenersatz geleistet LG die Lieferverzögerung zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat. f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen Kann ein Fahrzeug nicht geliefert werden, ohne dass den LG ein Verschulden trifft, dann ist er berechtigt, dem LN ein vergleichbares Ersatzfahrzeug oder das Unterlassen Nachfolgemodell des nicht mehr lieferbaren Kraftfahrzeuges anzubieten. Akzeptiert der gehörigen Mitwirkung kann sich der Lieferant nur berufenLN dieses Fahrzeug nicht, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt und deren Ausbleiben sofort schriftlich rügtsind beide Seiten berechtigt, vom Einzelleasingvertrag zurückzutreten.

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Samples: Leasing Agreement

Lieferverzug. (1) Lieferfristen sind gehemmt, solange der Kunde mit der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflich- tungen säumig ist, beziehungsweise bis alle technischen und vertraglichen Details geklärt und alle Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen worden sind. (2) Als Entlastungsgründe gelten alle Ereignisse, absehbar oder nicht, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, und welche die Erfüllung des vorliegenden Vertrages behindern könnten. (3) Verzögert sich die Lieferung durch einen vonseiten des Kunden zu vertretenden Umstand, so wird LTW eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zugestanden. (4) Die LTW übernimmt keine Verantwortung für verspätete Ablieferung: a) Der Liefertermin ist durch Wenn die Parteien klar zu bestimmen. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Die Lieferfrist gilt als eingehaltenZahlungsbedingungen nicht pünktlich eingehalten werden b) Wenn nicht alle zur Ausführung erforderlichen Angaben rechtzeitig bekannt gegeben wur- den oder sich bauseitig die Genehmigung von Plänen verzögert c) Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie z.B. Gewalt, Krieg, Mobilmachung, Streiks, Aussperrung, Lieferverzug von Unterlieferanten, Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot des Devisentransfers, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern oder Energieengpässe, wenn die Ware bis zum letzten Tag Reisesicherheit der Lieferfrist bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifft. Gerät der Lieferant Mit- arbeiter gefährdet ist (Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für eine Region des Ziellandes mit der Lieferung ganz Sicherheitsstufe 3 oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlichhöher) oder politische und/oder rechtli- che Entscheidungen staatlicher Behörden oder Regierungen, unter Angabe der Gründe und der vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss auf den Eintritt des Verzuges. b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen die es einer Partei verhin- dern oder verbieten ihre vertraglichen Verpflichtungen weiter zu erfüllen, ohne ausdrückliches Einverständnis nicht erfolgen. c) Bei Verzug des Lieferantendass das Risiko besteht, hat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilen, ob sie an der Lieferung festhalten oder darauf verzichten will. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXXdass Sanktionen verhängt werden. d) XXXXXX ist berechtigtIm Falle unvorhergesehener Transportverzögerungen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Lieferwertes pro Woche des Verzuges, maximal jedoch 10% des gesamten bzw. anteiligen Kaufpreises der Ware, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen werden dadurch nicht gehemmt. Mehrkosten für die beschleunigte Übersendung der Ware trägt der Lieferant.insbesondere bei Verzollungs- problemen e) XXXXXX ist berechtigtWenn sich herausstellt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt dass in der Leistung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf für die Lieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant den Schadenersatz geleistet hat.Anlieferung festgesetzten Zeit die bauseitigen Arbeiten nicht genügend vorbereitet sind f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen oder das Unterlassen Schlechtwettertage (5) Bei der gehörigen Mitwirkung kann sich Bemessung der Lieferant nur berufenangemessenen Fristverlängerung ist darauf Bedacht zu nehmen, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt dass LTW die Produktion, Abwicklung und deren Ausbleiben sofort schriftlich rügtMontage anhand der vereinbarten Liefertermine plant. Verzögerungen von mehr als zwei Wochen können daher bewirken, dass die geplanten Produk- tions- und Montagekapazitäten für ein anderes Projekt verplant sind.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen