Lieferverzug. Wenn absehbar ist, dass der Lieferant nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin liefern bzw nicht ordnungsgemäß leisten wird, ist der Käufer berechtigt auf Kosten und Risiko des Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um einen drohenden Terminverzug zu vermeiden. Vereinbarte Liefertermine gelten erst dann als eingehalten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und auch andere vertragliche Verpflichtungen (wie Prüfungen, Erreichen Leistungsparameter) vollständig erfüllt sind. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass die vereinbarte Lieferzeit oder der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für etwaigen Verzögerungen. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer zuvor verspätete Teillieferungen vorbehaltlos angenommen hat. Die Annahme einer verspäteten Lieferung durch den Käufer bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Lieferung. Der Lieferant hat alle Schäden in Höhe des dem Käufer entstandenen tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Für den Fall, dass der Kunde des Käufers oder Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Käufer wegen mangelhafter und / oder verspäteter Lieferung erheben sollten, hat der Lieferant den Käufer für sämtliche daraus resultierende Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollkommen schad- und klaglos zu halten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferverzug. Wenn absehbar 9.1. Bei Lieferverzug des Auftragnehmers hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kommt der Auftragnehmer der Lieferung innerhalb dieser Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber unter Xxxxxxx einer neuerlichen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
9.2. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände (zB Betriebsstörung, Streik, behördliche Eingriffe, Umweltkatastrophe etc) ist der Auftragnehmer bis zur Wiederaufnahme des ordentlichen Geschäftsbetriebs von der Leistungspflicht befreit und Lieferfristen und Termine verlängern sich entsprechend. Gleiches gilt, solange Vor- und Zulieferanten des Auftragnehmers aus den oben genannten Umständen an der Leistungserbringung verhindert sind, wobei diesfalls die Wiederaufnahme deren Geschäftsbetriebes ausschlaggebend ist.
9.3. Ist es für den Auftragnehmer aus Umständen gemäß Abs 2 unzumutbar, dass den Vertrag aufrecht zu erhalten, kann der Lieferant nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin liefern bzw nicht ordnungsgemäß leisten wirdAuftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Dauert eine Verzögerung gemäß Abs 2 mindestens 2 Monate, ist der Käufer berechtigt auf Kosten und Risiko des Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um einen drohenden Terminverzug zu vermeiden. Vereinbarte Liefertermine gelten erst dann als eingehalten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und auch andere vertragliche Verpflichtungen (wie Prüfungen, Erreichen Leistungsparameter) vollständig erfüllt sind. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass die vereinbarte Lieferzeit oder der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für etwaigen Verzögerungen. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dannIn beiden Fällen erfolgt eine anteilige Leistungserbringung durch beide Parteien. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bis dahin hergestellte Ware zu liefern, der Auftraggeber verpflichtet, diese dem ursprünglich vereinbarten Rechnungsbetrag entsprechend aliquot abzugelten.
9.4. Bei Teillieferungen kann der Auftraggeber nur hinsichtlich der noch ausstehenden Teile zurücktreten, solange die Sache nicht nur als Xxxxxx den Vertragszweck erfüllen kann.
9.5. Der Auftragnehmer kann seine Rechte gemäß Abs 3 nur geltend machen, wenn der Käufer zuvor verspätete Teillieferungen vorbehaltlos angenommen er den Auftraggeber unverzüglich über die Umstände gemäß Abs 2 informiert hat. Die Annahme einer verspäteten Lieferung durch den Käufer bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Lieferung. Der Lieferant hat alle Schäden in Höhe des dem Käufer entstandenen tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Für den Fall, dass der Kunde des Käufers oder Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Käufer wegen mangelhafter und / oder verspäteter Lieferung erheben sollten, hat der Lieferant den Käufer für sämtliche daraus resultierende Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollkommen schad- und klaglos zu halten.
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Lieferverzug. Wenn absehbar ist, dass der Lieferant nicht rechtzeitig zum a) Der Liefertermin ist durch die Parteien klar zu bestimmen. Die vereinbarten Termin liefern bzw nicht ordnungsgemäß leisten wird, ist der Käufer berechtigt auf Kosten und Risiko des Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um einen drohenden Terminverzug zu vermeidenLiefertermine sind verbindlich. Vereinbarte Liefertermine gelten erst dann Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen die Ware bis zum letzten Tag der Lieferfrist bei der von WAGNER bezeichneten Empfangsstelle eintrifft. Gerät der Lieferant mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug hat er diese XXXXXX unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und auch andere vertragliche Verpflichtungen (wie Prüfungender vermuteten Verzugsdauer mitzuteilen. Die Mitteilung hat keinen Einfluss auf den Eintritt des Verzuges.
b) Teillieferungen und Vorauslieferungen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis nicht erfolgen.
c) Bei Verzug des Lieferanten, Erreichen Leistungsparameterhat XXXXXX diesem unverzüglich mitzuteilen, ob sie an der Lieferung festhalten oder darauf verzichten will. Eine Verlängerung respektive Neufestsetzung der Lieferfrist erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von XXXXXX.
d) vollständig erfüllt sindXXXXXX ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Lieferwertes pro Woche des Verzuges, maximal jedoch 10% des gesamten bzw. Der anteiligen Kaufpreises der Ware, mit welcher der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, geltend zu machen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen werden dadurch nicht gehemmt. Mehrkosten für die beschleunigte Übersendung der Ware trägt der Lieferant.
e) XXXXXX ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass die vereinbarte Lieferzeit oder der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für etwaigen Verzögerungen. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. XXXXXXX Anspruch auf die Lieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dannLieferung ist erst ausgeschlossen, wenn der Käufer zuvor verspätete Teillieferungen vorbehaltlos angenommen Lieferant den Schadenersatz geleistet hat. Die Annahme einer verspäteten Lieferung durch den Käufer bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen .
f) Auf das Ausbleiben notwendiger Vorbereitungshandlungen oder das Unterlassen der verspäteten Lieferung. Der Lieferant hat alle Schäden in Höhe des dem Käufer entstandenen tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Für den Fall, dass der Kunde des Käufers oder Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Käufer wegen mangelhafter und / oder verspäteter Lieferung erheben sollten, hat gehörigen Mitwirkung kann sich der Lieferant den Käufer für sämtliche daraus resultierende Schäden nur berufen, wenn er solche vorgängig schriftlich verlangt und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollkommen schad- und klaglos zu haltenderen Ausbleiben sofort schriftlich rügt.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferverzug. Wenn absehbar ist, dass 8.1 Liefert der Lieferant die Waren nicht rechtzeitig zum zur vereinbarten Termin liefern bzw Zeit und beruht dieser Lieferverzug nicht ordnungsgemäß leisten wirdauf höherer Gewalt gemäß Zif- fer 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, ist der Käufer berechtigt Lieferant ver- pflichtet, dem Kunden wie folgt eine Vertragsstrafe zu zahlen: - Für jede Folgewoche oder angebrochene Folgewoche, auf die die Lieferung über den vertraglich vereinbarten Termin hinaus verschoben wird, beträgt die Vertrags- strafe für Lieferverzug 1% (ein Prozent) des Preises der Waren. - Die gesamte Vertragsstrafe für Lieferverzug wird höchstens 15% (fünfzehn Prozent) des Preises der Waren betragen. Wenn die tatsächlichen Kosten und Risiko der dem Kunden aufgrund des Lieferantenvom Lieferanten verursachten Lieferverzuges entstandene Schaden den Betrag der Vertragsstrafe überschreiten, alle erforderlichen Maßnahmen in hat der Kunde das Recht, vom Lieferanten für die Wege übersteigenden Kos- ten oder Schäden Schadensersatz zu leitenverlangen.
8.2 Liefert der Lieferant die Waren nicht innerhalb einer angemes- senen Zeit nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung des Kun- den, um einen drohenden Terminverzug zu vermeiden. Vereinbarte Liefertermine gelten erst dann als eingehalten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und auch andere vertragliche Verpflichtungen (wie Prüfungen, Erreichen Leistungsparameter) vollständig erfüllt sind. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werdender Kunde berechtigt, die Anlass verspäteten Waren bei einem Dritten zu bestellen, und der Annahme geben, dass die vereinbarte Lieferzeit oder der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für etwaigen Verzögerungen. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer zuvor verspätete Teillieferungen vorbehaltlos angenommen hat. Die Annahme einer verspäteten Lieferung durch den Käufer bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Lieferung. Der Lieferant hat alle Schäden in Höhe des dem Käufer entstandenen tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns durch diese Be- stellung zusätzlich entstehenden Kosten zu ersetzen.
8.3 Erlangt der Lieferant Kenntnis von irgendwelchen Umständen, die eine Verzögerung der Warenlieferung hervorrufen können, muss der Lieferant Maßnahmen ergreifen, um diese Gefahr unverzüglich zu beseitigen, und den Kunden hierüber unter- richten.
8.4 Der Kunde hat dem Lieferant umgehend mitzuteilen, wenn die Waren aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt angeliefert werden können. Für den Fall, dass der Kunde des Käufers Sofern eine solche Verzögerung nicht auf höherer Gewalt gemäß Ar- tikel 18 oder Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Käufer wegen mangelhafter und / oder verspäteter Lieferung erheben solltenauf einem vom Lieferanten zu vertretenden Grund beruht, hat der Lieferant den Käufer für sämtliche daraus resultierende Kunde die dem Lieferanten wegen des Verzugs entstandenen Kosten und Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollkommen schad- und klaglos zu haltenersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferverzug. Wenn absehbar ist, dass 1. Sofern der Lieferant verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin liefern bzw zu vertreten hat, nicht ordnungsgemäß leisten wirdeinhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Käufer berechtigt auf Kosten und Risiko Lieferant berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leitenwenn dieser ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, um einen drohenden Terminverzug zu vermeiden. Vereinbarte Liefertermine gelten erst dann als eingehalten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und auch andere vertragliche Verpflichtungen (wie Prüfungen, Erreichen Leistungsparameter) vollständig erfüllt sindweder dem Lieferanten noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Lieferant im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
2. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Gerät der Lieferant ist verpflichtetin Lieferverzug, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenso kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die Anlass zu insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der Annahme gebenverspätet gelieferten Ware. Dem Lieferant bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die vereinbarte Lieferzeit dem Besteller gar kein Schaden oder der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für etwaigen Verzögerungen. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer zuvor verspätete Teillieferungen vorbehaltlos angenommen hatnur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3. Die Annahme einer verspäteten Lieferung durch den Käufer bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen Rechte des Bestellers gem. Ziffer IX dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Lieferanten, insbesondere bei einem Ausschluss der verspäteten Lieferung. Der Lieferant hat alle Schäden in Höhe des dem Käufer entstandenen tatsächlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Für den FallLeistungspflicht (etwa aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), dass der Kunde des Käufers oder Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Käufer wegen mangelhafter und / oder verspäteter Lieferung erheben sollten, hat der Lieferant den Käufer für sämtliche daraus resultierende Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollkommen schad- und klaglos zu haltenbleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts