Common use of Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.logserv.at, www.voestalpine.com, cdnstorevoestalpine.blob.core.windows.net

Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. WerkstattzeichnungenWerkstattzeichnun g en, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.voestalpine.com

Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine Leistungsfristen/ - termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/SchlechterfüllungNicht-/ Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx für die hierdurch verursachten Schäden/Schäden/ Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme Ersatz- / Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger sonstig vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener ange- messener Nachfristsetzung (wobei auch das bloß tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ausrei- chend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx Schadenersatz für die hierdurch hier- durch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen Ersatzvor- nahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich diesbzgl. verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung Errei- chung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile Dokumentationsbestand- teile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte ), Nutzungsrechte, etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.gasconnect.at

Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/SchlechterfüllungNicht- /Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx Schadenersatz für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.voestalpine.com

Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/SchlechterfüllungNicht-/ Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx für die hierdurch verursachten Schäden/Schäden/ Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme Ersatz-/ Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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Lieferverzug. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (insb. hinsichtlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen/-termine sowie sonstiger vereinbarter Termine) in Verzug (Nicht-/Schlechterfüllung), ist der AG ungeachtet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Ansprüche berechtigt, nach kurzer aber angemessener Nachfristsetzung (wobei das tatsächliche Gewähren der Nachfrist durch den AG ausreichend ist) nach eigener Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx Schadenersatz für die hierdurch verursachten Schäden/Mehrkosten zu verlangen und die hierdurch notwendig gewordenen Ersatzvornahmen auf Kosten und Gefahr des AN durch Dritte bzw. auch im Wege der Selbstvornahme durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, etwaige für die Durchführung der Ersatz-/Selbstvornahme und die Erreichung des Vertragszweckes unbedingt notwendigen Materialien, Informationen, Dokumentationsbestandteile (insb. Werkstattzeichnungen, Berechnungen) und Nutzungsrechte etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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