Common use of LIZENZÜBERPRÜFUNG (AUDIT) Clause in Contracts

LIZENZÜBERPRÜFUNG (AUDIT). Nach schriftlicher Vorankündigung von 45 Tagen ist Oracle befugt, Ihre Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen zu überprüfen. Sie verpflichten sich, im Rahmen des Audits mit Oracle zu kooperieren und Oracle in angemessenem Umfang Unterstützung sowie Zugang zu Informationen zu geben. Ein solches Audit darf Ihren gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Zudem verpflichten Sie sich, innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung die für Ihre nicht durch Lizenzrechte abgedeckte Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen anfallenden Gebühren zu entrichten. Wenn Sie diese Zahlung nicht leisten, ist Oracle berechtigt, (a) die zum Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen zugehörigen Bestellbaren Services (einschließlich technischen Support), (b) Lizenzen des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen, die Sie auf Grundlage dieses Anhangs H bestellt haben und zugehörige Verträge und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe beim Audit entstehen.

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