Common use of LIZENZÜBERPRÜFUNG (AUDIT) Clause in Contracts

LIZENZÜBERPRÜFUNG (AUDIT). Nach schriftlicher Vorankündigung von 45 Tagen ist Oracle befugt, Ihre Nutzung der Programme zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Programme den Bestimmungen des geltenden Auftrags und des Rahmenvertrags entspricht. Eine solche Prüfung darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen stören Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Oracle im angemessenen Umfang verlangt. Diese Unterstützung umfasst unter anderem das Ausführen von Oracle Vermessungswerkzeugen (data measurment tools) auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle. Die Durchführung der Prüfung und die während der Prüfung gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen von Artikel 8 (Geheimhaltung) der Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltung festgestellt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Nichteinhaltung innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Lizenzen für Programme beinhalten kann). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) zu den Programmen Bestellbare Services (einschließlich technischen Support), (b) Lizenzen, die Sie auf Grundlage dieses Anhangs P bestellt haben und zugehörige Verträge und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe beim Audit entstehen.

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