Machbarkeitsanalyse/ Risikoanalyse / P-FMEA. Im Rahmen der Anfrage bzw. beim Erstauftrag des Bestellers bzgl. der Bearbeitung einer neuen Produkt-Nr. und bei jeder Spezifikationsänderung (z.B. neuer Zeichnungsindex) muss eine Analyse der technischen Machbarkeit inkl. der Bewertung der Kapazitätsplanung durch den Lieferanten durchgeführt werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsanalyse ist dem Besteller schriftlich als Be- standteil der Angebotsunterlagen mitzuteilen. Der Lieferant muss geeignete präventive Methoden der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung („Core tools“- FMEA, MSA, SPC, PPF/PPAP, APQP) wo zutreffend, anwenden. Eine Orientierung geben die VDA Standards VDA 2, VDA 4 und VDA 5. Eine Vorgehensweise zur Prozess- FMEA muss beim Lieferanten schriftlich definiert werden und dem AIAG & VDA FMEA- Handbuch oder der kundenspezifischen (OEM) FMEA- Methode entspre- chen. Falls anwendbar, müssen in der Prozess-FMEA auch die Risiken der alternativen Fertigungs- schritte bewertet werden. Die Maschinen- und Prozessfähigkeit für besondere Merkmale und ggf. für weitere vereinbarte Prüf- merkmale und ggf. notwendige geeignete Absicherungsmaßnahmen sind auf der Grundlage von VDA 4 bzw. AIAG Handbuch SPC durch Lieferanten nachzuweisen. Kann die vorgegebene Prozessfähigkeit nicht eingehalten werden, ist der Lieferant verpflichtet den Besteller zu informieren und unverzüglich 100%- Kontrollen durchzuführen, um die Auslieferung der fehlerhaften Teile zu verhindern.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung, Qualitätssicherungsvereinbarung (Qsv)
Machbarkeitsanalyse/ Risikoanalyse / P-FMEA. Im Rahmen der Anfrage bzw. beim Erstauftrag des Bestellers bzgl. der Bearbeitung einer neuen ProduktFelgen-Nr. und bei jeder Spezifikationsänderung (z.B. neuer Zeichnungsindex) muss eine Analyse der technischen Machbarkeit inkl. der Bewertung der Kapazitätsplanung durch den Lieferanten durchgeführt werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsanalyse ist dem Besteller schriftlich als Be- standteil der Angebotsunterlagen mitzuteilen. Der Lieferant muss geeignete präventive Methoden der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung („Core tools“- FMEA, MSA, SPC, PPF/PPAP, APQP) wo zutreffend, anwenden. Eine Orientierung geben die VDA Standards Standards- VDA 2, VDA 4 und VDA 5. Eine Vorgehensweise zur Prozess- FMEA muss beim Lieferanten schriftlich definiert werden und dem AIAG & VDA FMEA- Handbuch oder der kundenspezifischen (OEM) FMEA- Methode entspre- chenentsprechen. Falls anwendbar, müssen in der Prozess-FMEA auch die Risiken der alternativen Fertigungs- schritte Fer- tigungsschritte bewertet werden. Die Maschinen- und Prozessfähigkeit für besondere Merkmale und ggf. für weitere vereinbarte Prüf- merkmale und ggf. notwendige geeignete Absicherungsmaßnahmen sind auf der Grundlage von VDA 4 bzw. AIAG Handbuch SPC durch Lieferanten nachzuweisen. Kann die vorgegebene Prozessfähigkeit nicht eingehalten werden, ist der Lieferant verpflichtet den Besteller zu informieren und unverzüglich 100%- Kontrollen durchzuführen, um die Auslieferung der fehlerhaften Teile zu verhindern.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Machbarkeitsanalyse/ Risikoanalyse / P-FMEA. Im Rahmen der Anfrage bzw. beim Erstauftrag des Bestellers bzgl. der Bearbeitung einer neuen Produkt-Nr. und bei jeder Spezifikationsänderung (z.B. neuer Zeichnungsindex) muss eine Analyse der technischen Machbarkeit inkl. der Bewertung der Kapazitätsplanung durch den Lieferanten durchgeführt werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsanalyse ist dem Besteller schriftlich als Be- standteil der Angebotsunterlagen mitzuteilen. Der Lieferant muss geeignete präventive Methoden der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung („Core tools“- FMEA, MSA, SPC, PPF/PPAP, APQP) wo zutreffend, anwenden. Eine Orientierung geben die VDA Standards VDA 2, VDA 4 und VDA 5. Eine Vorgehensweise zur Prozess- FMEA muss beim Lieferanten schriftlich definiert werden und dem AIAG & VDA FMEA- Handbuch oder der kundenspezifischen (OEM) FMEA- Methode entspre- chen. Falls anwendbar, müssen in der Prozess-FMEA auch die Risiken der alternativen Fertigungs- schritte bewertet werden. Die Maschinen- und Prozessfähigkeit für besondere Merkmale und ggf. für weitere vereinbarte Prüf- merkmale und ggf. notwendige geeignete Absicherungsmaßnahmen sind auf der Grundlage von VDA 4 bzw. AIAG Handbuch SPC durch Lieferanten nachzuweisen. Kann die vorgegebene Prozessfähigkeit nicht eingehalten werden, ist der Lieferant verpflichtet den Besteller zu informieren und unverzüglich 100%- Kontrollen durchzuführen, um die Auslieferung der fehlerhaften Teile zu verhindern.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung