Managed Services Musterklauseln

Managed Services. Bei der Erbringung von Managed Services gelten die Ziffern 38 bis einschließlich 47:
Managed Services. Die Darstellung in einer RASI dient zur Visualisierung und Verwaltung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. RASI steht für: Responsible (Durchführend) Approval (Freigabe) Support (Unterstützend) Inform (Informiert) Die Matrix hilft dabei, sicherzustellen, dass jeder Beteiligter weiß, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist und wer in Entscheidungsprozesse einbezogen werden muss.
Managed Services. Der Kunde kann Managed Services von RingCentral zur Nutzung mit den Diensten erwerben. Die Geschäftsbedingungen für die Managed Services finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxxx.
Managed Services. Sofern keine abweichende Mindestvertragslaufzeit schriftlich vereinbart wurde, wird Avaya Managed Services für einen Mindestzeitraum von drei (3) Jahren erbringen. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei gegenüber der anderen mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Ende des ursprünglichen oder des jeweils verlängerten Vertragszeitraums schriftlich kündigt.
Managed Services. 9.1. Der Kunde kann nach diesem Vertrag von plusserver zu erbringende spezielle Supportdienstleistungen („Managed Services“) entweder mit Vertragsschluss oder später nach Maßgabe von Ziffer 9.3 buchen. Für die Managed Services gelten neben der Leistungsbeschreibung und zusätzlich zu den übrigen Regelungen dieser BVB zusätzlich die Regelungen in dieser Ziffer 9 sowie – sofern ein Service Level Agreement für diese Managed Services zwischen dem Kunden und plusserver vereinbart wurde – ein solches Service Level Agreement. 9.2. Art und Umfang der Managed Services ergeben sich zudem aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie den vereinbarten Management Level, wobei sich die Managed Services je nach vereinbartem Umfang auf das gesamte IT-System oder aber auf einzelne Komponenten oder Bereiche beschränken können. Je nach vereinbartem Managed Service sowie des dafür geltenden Management Level ergeben sich für plusserver unterschiedliche Leistungspflichten und für den Kunden unterschiedliche Mitwirkungsobliegenheiten. Einzelheiten sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. 9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, Managed Services im Einzelfall schriftlich oder über die von plusserver angebotenen Möglichkeiten (z.B. via E-Mail, Kundenportal oder Ticketsystem) zu beauftragen. Sofern nicht anders vereinbart, werden diese Managed Services zu 65,00 EUR je Arbeitseinheit (15 Minuten) dem Kunden in Rechnung gestellt. 9.4. Sofern plusserver dem Kunden im Rahmen vereinbarter Managed Services für einzelne oder mehrere Bereiche dedizierte Ansprechpartner zur Verfügung stellt, ist die namentliche Nennung oder Zuordnung einer Person hierfür nicht geschuldet. Es ist insoweit ausreichend, dass plusserver durch geeignete interne Maßnahmen (einschließlich Vertretungsregelungen) sicherstellt, dass für den jeweiligen Bereich hinreichend qualifizierte Ansprechpartner in den vertraglich vereinbarten Zeiträumen für den Kunden erreichbar sind.
Managed Services a. Vereinbaren wir mit dem Kunden eine Überlassung auf Zeit, z.B. Software oder Speicherplatz (Cloud-Computing), so gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der folgenden vorrangigen Bestimmungen. b. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge oder Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. c. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (aktuelle Versionen) geeigneten Fassung geliefert. d. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen. e. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. f. Die Gebrauchsüberlassung an Dritte, z.B. im Rahmen einer Untermiete, oder die Veränderung des vereinbarten, bei Fehlen einer Vereinbarung des ersten Standorts bei dem Kunden, ist dem Kunde nicht gestattet. g. Bei unkörperlichen Gegenständen, wie etwa bei Speicherplatz (Cloud) oder ASP-Verträgen (Application Service Providing) richtet sich die Nutzbarkeit nach der vereinbarten Verfügbarkeitsquote. Wir sind berechtigt, Leistungen der in Satz 1 bezeichneten Art ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen. Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet, so gelten vorrangig deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Auskunft über den Einsatz Dritter sowie Einsicht in deren Nutzungs- /Leistungsbedingungen, nach Vertragsschluss jederzeit auf Anfrage. h. Der Kunde darf nur Inhalte speichern oder sonst verarbeiten, deren Nutzung nicht gegen das deutsche oder ein anwendbares ausländisches Recht verstößt, insbesondere nicht strafbar oder bußgeldbedroht ist, im Widerspruch zum Datenschutzrecht ste...
Managed Services. Der AN verarbeitet im Rahmen von Managed Services regelmäßig personenbezogene Daten. Darunter fallen u.a. IP-Adressen, ggf. jedoch auch weitere Daten – abhängig vom jeweiligen Auftrag.
Managed Services. Falls im Vertrag die Erbringung von Managed Services enthalten ist, gelten die folgenden Klauseln 33 bis einschließlich 42:
Managed Services 

Related to Managed Services

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Service (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener Xxxx neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen