Bereitstellung Des Dienstes Musterklauseln

Bereitstellung Des Dienstes. 3.1 GBG stellt dem Kunden den im Auftragsformular dargelegten Dienst gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen bereit. 3.2 GBG unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Dienst entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Zeitplänen bereitzustellen. Der Kunde erkennt jedoch an und akzeptiert, dass die von GBG angegebenen Termine nur Schätzungen sind und dass die Bereitstellung des Dienstes von der zeitnahen Zusammenarbeit des Kunden mit GBG sowie von anderen Faktoren abhängig ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von GBG liegen. 3.3 Soweit für den bereitgestellten Dienst relevant, erkennt der Kunde an, dass GBG bei der Bereitstellung des Dienstes gegebenenfalls Folgendes durchführen muss: (a) Änderung der technischen Spezifikation des Dienstes aus Betriebsgründen. GBG stellt jedoch sicher, dass Änderungen an der technischen Spezifikation die Leistung des Dienstes nicht wesentlich mindern oder beeinträchtigen; (b) dem Kunden Anweisungen erteilen, die im Erachten von GBG erforderlich sind, um die Qualität der von GBG bereitgestellten Dienste zu verbessern oder zu erhalten, und GBG übernimmt für Xxxxxx beim Dienst aufgrund der Nichtbeachtung dieser Anweisungen durch den Kunden keine Verantwortung, und (c) Aussetzung des Dienstes aus Betriebsgründen wie Reparatur, Wartung oder Verbesserung oder aufgrund eines Notfalls. In diesem Fall erteilt GBG dem Kunden so viel Online-, schriftliche oder mündliche Mitteilung wie möglich und stellt GBG sicher, dass der Dienst so bald wie möglich nach der Aussetzung wiederhergestellt wird. 3.4 Hat der Kunde einen Webdienst oder eine lokale Installationslösung erworben, ist der Kunde für Folgendes verantwortlich: (a) Sicherstellen, dass er über mindestens einen Systemadministrator verfügt, der mit der Nutzung des Dienstes vertraut ist und als erster Kontaktpunkt für alle zulässigen Benutzer des Dienstes dienen kann; (b) GBG unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten des Systemadministrators des Kunden in Kenntnis setzen; (c) Bereitstellung der Telekommunikations- und Netzwerkdienste sowie ordnungsgemäß konfigurierter Hardware und anderer Geräte, die für die Verbindung mit dem Dienst erforderlich sind, und (d) Konfiguration und Verwaltung des Zugriffs auf den Dienst, einschließlich Konfiguration des Kundennetzwerks, der Firewall, des DNS, der Router, der Personalcomputer und des Benutzerprofils. 3.5 Hat der Kunde Batch-Dienste erworben, gilt Folgendes: (a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, GBG alle erf...
Bereitstellung Des Dienstes. Der Dienst wird den Benutzern über das Internet zur Verfügung gestellt und über einen Internet-Browser konsumiert.
Bereitstellung Des Dienstes. Xavin ist bemüht, den über xxxxx.xx bereitgestellten Dienst verfügbar zu halten und die Richtigkeit, Widerspruchsfreiheit, Vollständigkeit und Aktualität der von Xavin selbst zur Verfügung gestellten Informationen sicherzustellen. Dies ist jedoch keine geschuldete Leistung, genauso wenig wie eine fehlerfreie und ohne Unterbrechung funktionierende Plattform oder ihrer Funktionalitäten bzw. einer Datenbereitstellung insgesamt. Es besteht kein Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit der Plattform. Insbesondere ist die Sicherstellung des Betriebs der Plattform während Instandhaltungsarbeiten und allgemeinen Wartungsarbeiten (Installation von Upgrades, Updates und Patches, Konfiguration von Peripheriegeräten im System etc.) nicht geschuldet. Eine dauerhafte und vollständige Speicherung der von Mitgliedern eingegebenen oder hinterlegten Daten jedweder Art ist ebenfalls nicht geschuldet. Zugleich ist xavin berechtigt, jederzeit Änderungen an dem Dienst vorzunehmen oder den Service der Plattform zu beenden.
Bereitstellung Des Dienstes. Über das ADSL-Modem (siehe 1.1.2) besteht die Möglichkeit sowohl ana- loge als auch ISDN-Endgeräte anzuschließen. Da der Telefondienst per VoIP (Voice over IP) über SIP (Session Initiation Protocol) realisiert wird, stehen dem Kunden nur ausgewählte ISDN-Leistungsmerkmale zur Ver- fügung (siehe 1.3.3). Standardmäßig stehen dem Kunden zwei SIP- Accounts mit jeweils einer ortsbezogenen Rufnummer zur Verfügung (weitere SIP-Zugänge können optional bestellt werden, siehe auch 2.2). Je SIP-Account können maximal 2 Sprachkanäle gleichzeitig genutzt werden. Für jeden Account teilt SwS PL dem Kunden Benutzername und Passwort mit.
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  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.