Maximale Kollokationsfläche Musterklauseln
Maximale Kollokationsfläche. Abhängig von der Dimension des vom Entbündelungspartner verwendeten Verbindungskabels können Entbündelungspartnern Kollokationsflächen nur in bestimmten Höchstmaßen bis maximal 22 m² zugeteilt werden. Die höchstzulässige Kollokationsfläche von 22 m² darf A1 Telekom Austria dem Entbündelungspartner jedoch nur in dem Fall zuteilen, dass die gesamte Netzbetreibern bzw. Diensteanbietern für Kollokationszwecke zur Verfügung stehende Kollokationsfläche an einem HVt 40 m² übersteigt. Andernfalls sind die in Abhängigkeit von der Dimension des vom Entbündelungspartner verwendeten Verbindungskabels höchstzulässigen Kollokationsflächen entsprechend zu reduzieren. Dies gilt sinngemäß auch für Kollokationsräume, falls die bereits kollozierten Entbündelungspartner neu hinzutretenden Entbündelungspartnern eine gemeinsame Nutzung ihrer geschlossenen Kollokationsräume verweigern. Entbündelungspartnern können daher Kollokationsflächen bis zu folgenden Maximalwerten zugeteilt werden: CuDA-Adern Maximale Kollokationsfläche bei einer Gesamtkollokationsfläche von > 40 m² (in m²) Maximale Kollokationsfläche bei einer Gesamtkollokationsfläche von < 40 m² (in m²)
