MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA Musterklauseln

MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate will be charged with the stand rent- al fee. The amount of the media fixed rate and the includ- ed services can be viewed on the website at xxxxx://xxx. xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxx/xxxxx. 7.2 Official trade fair media 7.2.1 The media fixed rate covers the publication of a basic entry in the Online Exhibitor Index. LMS can decide to publish further print or digital media. 7.2.2 Die LMS weist ausdrücklich darauf hin, dass, mit Aus- nahme des von der LMS genannten Mediendienstleisters, keinerlei Dritte, auch keine anderen Verlage oder Dienst- leister, mit der Erstellung von Messemedien und Aussteller- verzeichnissen – insbesondere von solchen nach der Durch- führung der Ausstellung – beauftragt sind bzw. beauftragt werden. Soweit diesbezügliche Angebote an die Aussteller gehen sollten, handelt es sich um Eigeninitiativen von Drit- ten, die in keinerlei Beziehung zu der LMS stehen.
MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate of € 150.00 will be charged with the stand rental fee. 7.1.2 The media fixed rate includes (for orders before the editorial deadline which will be announced in due time before the trade fair): 7.1.2.1 Import of the following data from the Exhibitor index: 7.1.2.2 Inclusion of data in accordance with 7.1.2.1 in at least one of the following official trade fair media according to decision by Messe Stuttgart: 7.1.2.3 In addition to the data mentioned in 7.1.2.1, exhibitors can or- der further entries at cost. 7.2 Official trade fair media 7.2.1 For trade fair media, the following regulations according to
MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate will be charged with the stand rental fee. The prices can be viewed on the website at xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxx- gastra/agb. 7.1.2 The media fixed rate includes (for orders before the editorial deadline which will be announced in due time before the trade fair): 7.1.2.1 Import of the following data from the Exhibitor index: 7.1.2.2 Inclusion of data in accordance with 7.1.2.1 in at least one of the following official trade fair media according to decision by Messe Stuttgart: 7.1.2.3 In addition to the data mentioned in 7.1.2.1, exhibitors can or- der further entries at cost. 7.2 Official trade fair media 7.2.1 For trade fair media, the following regulations according to
MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate will be charged with the stand rental fee. The prices can be viewed on the website at xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xx/xxx. 7.1.2 The media fixed rate includes (for orders before the editorial deadline which will be announced in due time before the trade fair): 7.1.2.1 Die Übernahme folgender Daten in das Ausstellerverzeichnis: 7.1.2.2 Die Übernahme der Daten gem. 7.1.2.1 erfolgt nach Entschei- dung der Messe Stuttgart in mindestens einer der folgenden offiziel- len Messemedien: • Online-Aussteller-Verzeichnis • Print-Messepublikation (z.B. Visitor Guide, Katalog, Magazin, etc.) • Ausstellerverzeichnis im digitalen Besucher-Informationssystem auf dem Gelände (bei Veranstaltungen in Stuttgart) 7.1.2.3 Über die in 7.1.2.1 genannten Angaben hinaus kann der Aus- steller weitere, kostenpflichtige, Eintragungen in den Messemedien buchen. 7.1.2.4 Die Medienpauschale enthält darüber hinaus:
MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate of 7.1.2 The media fixed rate includes (for orders before the editorial deadline which will be announced in due time before the trade fair): 7.1.2.1 Import of the following data from the Exhibitor index: 7.1.2.2 Inclusion of data in accordance with 7.1.2.1 in at least one of the following official trade fair media according to decision by Messe Stuttgart: 7.1.2.3 In addition to the data mentioned in 7.1.2.1, exhibitors can or- der further entries at cost. 7.1.3 Contribution to advertising costs 7.2 Official trade fair media 7.2.1 For trade fair media, the following regulations according to
MEDIA FIXED RATE / TRADE FAIR MEDIA. 7.1 Media fixed rate 7.1.1 A media fixed rate will be charged with the stand rent- al fee. The amount of the media fixed rate and the includ- ed services can be viewed on the website at xxxxx://xxx. xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxxxx/xxxxx. 7.2 Official trade fair media 7.2.1 The media fixed rate covers the publication of a basic entry in the Online Exhibitor Index. LMS can decide to publish further print or digital media. 7.2.2 LMS explicitly points out that, with the exception of the media service provider appointed by LMS, no third party, as well as no other publishing company or service provider, are or shall be commissioned to compile the trade fair media and exhibitor indexes – in particular after the exhibition has taken place. Should such offers reach the exhibitors, it must be not- ed that this is on the initiative of a third party and is in no way connected to LMS.

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  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.