Media-Planung und Media-Durchführung Musterklauseln

Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. (1) BeauGragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgen wir auf Basis der uns zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schulden wir dem Besteller durch diese Leistungen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Crew nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimm- ten werblichen Erfolg schuldet die Crew dem Auftraggeber durch diese Leistun- gen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die zeit:raum film GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die zeit:raum film GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht. Die zeit:raum film GmbH verpflichtet sich, Sonder- und Mengenrabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die zeit:raum film GmbH nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die zeit:raum film GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die zeit:raum film GmbH entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. . 13.1. Beauftragte Projekte im Bereiche Media-Planung besorgt Yanova nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Xxxxxx dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht, sofern diese nicht mittels einer fundierten Analyse im Bereich Dis- play- oder Response-Advertising und eines verbindlichen Performance-Forecasts geregelt worden sind. In diesem Zusammenhang sind jeweils die Einzelvereinbarungen auf Kampagnenbasis gültig.
Media-Planung und Media-Durchführung. 14.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt i-pointing nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet i-pointing dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media- Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Un- terlagen der Medien und der allgemein zugäng- lichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kun- den durch diese Leistungen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt heldenzeit nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allge- mein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet heldenzeit dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1. Beauftragte Projekte im Bereiche Media-Planung besorgt Goldbach neXT AG nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Xxxxxxxx neXT AG dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht, sofern diese nicht mittels einer fundierten Analyse im Bereich Display- oder Response-Advertising und eines verbindlichen Performance-Forecasts geregelt worden sind. In diesem Zusammenhang sind jeweils die Einzelvereinbarungen auf Kampagnenbasis gültig.
Media-Planung und Media-Durchführung. 14.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Rotomedia Werbeagentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Rotomedia Werbeagentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.