Media-Planung und Media-Durchführung. 13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
13.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Online- oder Offline-Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wis- sen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftrag- gebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
12.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden ge- gen die Agentur entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. . 13.1. Beauftragte Projekte im Bereiche Media-Planung besorgt Yanova nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Xxxxxx dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht, sofern diese nicht mittels einer fundierten Analyse im Bereich Dis- play- oder Response-Advertising und eines verbindlichen Performance-Forecasts geregelt worden sind. In diesem Zusammenhang sind jeweils die Einzelvereinbarungen auf Kampagnenbasis gültig.
. 13.2. Ist im Einzelvertrag nichts anderes vermerkt, gelten die Yanova-Trackingdaten als massgebend und verrechnungsrelevant.
. 13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Yanova nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Zudem wird eine Handlingpauschale in Rechnung gestellt. Für die Nichteinhaltung eines Schalttermins aufgrund eines verspäteten Zahlungseingangs haftet Yanova nicht. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber Xxxxxx entsteht dadurch nicht.
. 13.4. Bei Buchungen in Fremdnetzwerken oder Partner-Publisher-Netzwerken (Affiliate-Programme o.Ä.) gelten deren Bestimmungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier kann Yanova bei Fehlbuchungen oder Schadensersatzforderungen nicht haftbar gemacht werden.
Media-Planung und Media-Durchführung. (1) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgen wir auf Basis der uns zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schulden wir dem Besteller durch diese Leistungen nicht.
(2) Wir verpflichten uns, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Bestellers bei der Media- Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Besteller weiter zu geben.
(3) Bei umfangreichen Media-Leistungen sind wir berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Besteller in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haften wir nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen uns entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1. | Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung bearbeitet die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2. | Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
12.3. | Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadens- ersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 11.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt brandpfeil nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet brandpfeil dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
11.2 brandpfeil kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media- Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistungen von brandpfeil im Rahmen dieses Auftrags nutzen.
11.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist brandpfeil nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet brandpfeil nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen brandpfeil entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 14.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Rotomedia Werbeagentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Rotomedia Werbeagentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
14.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Rotomedia Werbeagentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Rotomedia Werbeagentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Rotomedia Werbeagentur entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Formwandler interac- tive nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werb- licher Erfolg schuldet Formwandler interactive dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Formwandler interactive nach Abspra- che berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungsein- gang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingspauschale in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zah- lungseingang haftet Formwandler interactive nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Formwandler interactive entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 11.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Elbfeuer nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen be- stimmten werblichen Erfolg schuldet Elbfeuer dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
11.2 Elbfeuer kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media- Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistun- gen von Elbfeuer im Rahmen dieses Auftrags nutzen.
11.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Elbfeuer nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen ver- späteten Zahlungseingang haftet Elbfeuer nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen Elbfeuer entsteht dadurch nicht.
Media-Planung und Media-Durchführung. 12.1. Bei Projekten im Bereich der Media-Planung erhebt Delta Leonis nach bestem Wissen und Gewissen Marktforschungsdaten anhand der ihr zugänglichen Unterlagen und der allgemein zugäng- lichen Markforschungsdaten. Ein bestimmter Werbeerfolg ist mit der Erhebung und Auswertung dieser Daten nicht geschuldet.
12.2. Fallen bei Projekten im Bereich der Media-Planung Fremd- kosten (Auslagen) an, ist Delta Leonis berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Erhebung der Daten bei den entspre- chenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Bis zum Zahlungseingang der Auslagen ist Delta Leonis berechtigt, die Pro- jektbearbeitung einzustellen.