Vergütung und Abrechnung Musterklauseln

Vergütung und Abrechnung. 34 Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen § 35 Vergütung der Schulungen
Vergütung und Abrechnung. 34 Vergütung und Abrechnung
Vergütung und Abrechnung. (1) Die Leistungen nach dieser Vereinbarung werden gemäß Anlage 6 vergütet und abgerechnet.
Vergütung und Abrechnung. 34 Ärztliche Leistungen § 35 Qualitätsorientierte Vergütung
Vergütung und Abrechnung. 30 Vertragsärztliche Leistungen § 31 Vergütung der Vertragsärzte
Vergütung und Abrechnung. 32 Vertragsärztliche Leistungen § 33 Vergütung Einschreibung und Dokumentation § 34 Schulungsmaßnahmen § 35 Sondervergütung diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor
Vergütung und Abrechnung. 13 Vergütung § 14 Abrechnungsverfahren
Vergütung und Abrechnung. 16 Vergütung § 17 Abrechnung
Vergütung und Abrechnung. Die Vergütung der von prisma csp GmbH vermittelten oder erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. prisma csp GmbH ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. prisma csp GmbH wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er die beauftragten Leistungen außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen, wenn die Preiserhöhung 5% überschreitet. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Die Abrechnung der Leistungen/Dienste erfolgt monatlich, es sei denn es wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Sofern sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Person zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Für bezogene Leistungen aus dem Microsoft CSP-Programm gilt: Die Anzahl der Anwender kann monatlich angepasst werden. Wird der Änderungswunsch vom Kunden gegenüber prisma csp GmbH bis vor dem 20. Tag eines Monats schriftlich oder per Email übermittelt, wird die Änderung für den Folgemonat gültig. Wird vom Kunden kein Änderungswunsch übermittelt, verlängert sich der Bezug der Produkte jeweils um einen Monat im Umfang des Vormonats und wird entsprechend fakturiert. Ändert der Service-Anbieter seine Preis- oder Abrechnungsmodalitäten für die eingekaufte Cloudleistung hat prisma csp GmbH das Recht, nach vorheriger Ankündigung, diese zum Kunden hin ebenfalls entsprechend anzupassen. Die aus der Änderung resultierenden Rechte und Pflichten des Kunden sind aus den Bedingungen des jeweiligen Service-Anbieters zu entnehmen. Die Erbringung der Clouddienste ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, behält sich prisma csp GmbH das Recht vor, nach entsprechender Androhung, die Bereitstellung de...