Messegelände Musterklauseln
Messegelände. Mit dem Begriff „Messegelände“ ist entweder die Messe München (Münchener Messegelände) oder das MOC Veranstaltungscenter München gemeint. Die vorstehenden Bestimmungen bezie hen sich auf dasjenige der beiden Veranstaltungsgelände, auf dem die Veranstaltung durch geführt wird. Messe München GmbH
