Messegelände Musterklauseln

Messegelände. Mit dem Begriff „Messegelände“ ist entweder die Messe München (Münchener Messegelände) oder das MOC Veranstaltungscenter München gemeint. Die vorstehenden Bestimmungen bezie­ hen sich auf dasjenige der beiden Veranstaltungsgelände, auf dem die Veranstaltung durch­ geführt wird. Messe München GmbH