Flugobjekte. 4.4.1.7. Nebelmaschinen
Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH. Der Einsatz von Nebelmaschinen ist mit der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH abzustimmen. Sofern für den Ausstellungsstand oder Teile desselben kein ausdrückliches Rauchverbot angeordnet ist, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung in nichtbrennbare, dicht schlie- ßende Behälter Sorge getragen werden.
Flugobjekte. 4.4.1.6. Flying objects T E C H N I S C H E R I C H T L I N I E N | T E C H N I C A L G U I D E L I N E S GENEHMIGUNGEN & WICHTIGE INFORMATIONEN | APPROVAL & IMPORTANT INFORMATION Stand: Juni 2022 Valid as of June 2022
Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und in den Freigelän- den grundsätzlich nicht gestattet und bedarf, in Einzelfällen, der schriftli- chen Freigabe der MESSE ESSEN GmbH. Die Kosten zur Beseitigung von Beschädigungen oder Verunreinigungen, die durch die vorgenannten Ob- jekte an Gebäudeteilen, technischen Einrichtungen oder Ständen entste- hen, sind durch den Verursacher zu tragen.