Motorisierter Individualverkehr Musterklauseln

Motorisierter Individualverkehr. Wir wollen in der Stadt und der Region attraktive Mobilitätsketten schaffen, die die Erreichbarkeit der Innenstadt im Umweltverbund stärken und den motorisierten MIV reduzieren. Bestehende überdimensionierte Verkehrsflächen sollen für andere Nutzungen zurückgewonnen werden, um den öffentlichen Raum attraktiver zu machen. Wir setzen uns für eine stadtweite Parkraumbewirtschaftung und ein verbessertes, digital gestütztes Park- raummanagement ein, um eine Reduzierung des Parksuchverkehrs und der damit verbundenen CO2-Emis- sionen zu erreichen. Wir werden ein Modellprojekt „Autoarmes Quartier“ in der Stadt auf den Weg bringen und dabei die bereits für das Magniviertel entwickelten Ideen aufgreifen. Für Neubaugebiete wollen wir effiziente Mobilitätskonzepte entwickeln, die den Stellplatzschlüssel und damit den Anteil des MIV deutlich reduzieren. Wir setzen uns ein für den bedarfsgerechten Ausbau des Ladesäulennetzes für die fortschreitende Elekt- rifizierung des MIV. Wir setzen uns ein für die Entwicklung eines effizienten City-Logistik-Konzepts für den innerstädtischen Lieferverkehr mit dem Ziel der CO2-Neutralität. Dazu wird die Entwicklung von erforderlichen Umschlag- stellen, Mikro-Depots u.Ä. gefördert. Carsharing und andere neue Mobilitätsdienste im Stadtgebiet wollen wir zum Beispiel durch die Bereit- stellung angemessener Flächen unterstützen.
Motorisierter Individualverkehr. In der Stadt Meißen kreuzen sich insgesamt zwei Bundes-, fünf Xxxxxx- und drei Kreisstraßen. Wichtige Verkehrsachsen sind insbesondere die B 6 und 101 sowie die S 177, über welche die nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen (AS) zur BAB 4 (AS Wilsdruff, Dresden-Altstadt), BAB 13 (AS Radeburg), BAB 14 (AS Nossen-Ost) und BAB 17 in jeweils ca. 15 bis 20 km Entfernung erreichbar sind. In den letzten Jahren wurden bereits umfangreiche Erneuerungs- bzw. Ausbaumaßnahmen an den übergeordneten Straßen im Meißner Stadtgebiet inkl. Rad- und Gehwegen durchgeführt (siehe nachfolgende Tabelle). Für Teilbereiche besteht aktuell ein Sanierungs-, Erneuerungs- bzw. Neu- ordnungsbedarf, dazu zählen auch Knotenpunkte. Aktuell werden in Meißen folgende Maßnahmen an den übergeordneten Straßen durchgeführt: Erneuerung der Dresdner Straße (S 82) in den ver- bliebenen Teilabschnitten und Erneuerung der B 101/Großenhainer Straße. Bundes-, Xxxxxx- und Kreisstraßen Straße Maßnahmen seit 2007 Zustand/Handlungsbedarf Zeitraum

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.