Multi-Adressaten-Zugang Musterklauseln

Multi-Adressaten-Zugang. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber, der ein Kreditinstitut im Sinne von Teil I Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a oder b ist, kann den folgenden Kreditinstituten und Zweigstellen die Berechtiigung erteilen, sein RTGS-DCA-Konto unmittelbar zu nutzen, um im Wege des Multi-Adressaten-Zugangs Geldübertragungsaufträge einzureichen und zu empfangen: a) Kreditinstitute im Sinne von Teil I Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a oder b, die derselben Bankengruppe angehören wie der RTGS-DCA-Kontoinhaber; b) Zweigstellen dieses RTGS-DCA-Kontoinhabers; c) andere Zweigstellen oder die Zentrale derselben rechtlichen Einheit wie der RTGS-DCA- Kontoinhaber. (2) Die in Absatz 1 genannte Berechtigung zur Nutzung eines RTGS-DCA-Xxxxxx im Wege des Multi- Adressaten-Zugangs ist den in Absatz 1 Buchstabe a aufgeführten Stellen, die durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sind, nur dann zu erteilen, wenn diese Stellen erreichbar sind, sei es als TIPS-DCA- Kontoinhaber oder als erreichbare Partei über einen TIPS-DCA-Kontoinhaber. (3) Teil I Artikel 7 findet Anwendung auf RTGS-DCA-Kontoinhaber, die im Wege des Multi-Adressaten- Zugangs Zugang zu ihrem RTGS-DCA-Konto gewähren.

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