Musterklausel Kündigungsfolgen. Im Regelfall beendet eine Kündigung ein Vertragsverhältnis endgültig. Dies kann aber auch abweichend vereinbart werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich für die jeweilige Kooperation mit der Frage zu befassen, welche Folgen typischerweise eintreten können und daher schon aus Gründen der Klarheit vertraglich abgebildet werden sollten. Die Parteien verpflichten sich, auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund die für das jeweilige [Semester]/[akademisches Jahr]16 übernommenen Verpflich- tungen gegenüber den Studierenden, Promovierenden und Forschenden zu erfüllen, es sei denn, dies ist in Anbetracht des jeweiligen Kündigungsgrundes unzumutbar.17 Gleichermaßen verpflichten sich die Parteien, sicherzustellen, dass die im Rahmen des Austauschprogramms angestrebte Verleihung eines akademischen Grades ermöglicht wird. Anstatt den Vertrag sofort zu beenden, ist die zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigte Partei ebenfalls berechtigt, den Vertrag durch entsprechende Erklärung bis auf Weiteres ganz oder teilweise ruhend zu stellen. In diesem Fall werden alle Aktivitäten, die unter dem Vertrag durchgeführt werden, vorübergehend ausge- setzt, bis die zur Kündigung berechtigte Partei erklärt oder die Parteien vereinbaren, den Vertrag wieder aufzunehmen oder endgültig zu beenden. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes bleiben unberührt.18 Die kündigende Partei wird von der anderen Partei von allen Ansprüchen Dritter frei- gestellt, die sich direkt oder indirekt aus den Umständen ergeben, die zur außer- ordentlichen Kündigung berechtigen.