Vertragsverhandlung und -gestaltung Musterklauseln

Vertragsverhandlung und -gestaltung. Bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung mit ausländischen Partnerhochschulen handelt es sich um komplexe Aushandlungsprozesse, bei denen in der Regel ge- meinsame Lösungen gefunden werden, da alle Vertragsparteien ein starkes Interesse an der Zusammenarbeit haben. Jedoch können die Vertragsverhandlungen, je nach Anzahl der Partnerhochschulen und Komplexität der in Rede stehenden Studien- und Promotionsprogramme, viel Zeit und Verhandlungsgeschick erfordern. Dies setzt voraus, dass jede Hochschule zunächst eine individuelle Bewertung der zukünftigen Kooperation mit Blick auf ihre Chancen und Herausforderungen vornimmt, um mit klaren Handlungsspielräumen in die Verhandlungen einzusteigen. In der Anbahnung einer Kooperation für ein gemeinsames Studien- oder Promotionsprogramm gilt es, sich mit den Partnerinstitutionen über gesetzliche und institutionelle Gemein- samkeiten und Unterschiede im Lehr- und Wissenschaftssystem auszutauschen sowie zentrale Begrifflichkeiten zusammen zu definieren, um letztlich zu einem gemein- samen Verständnis des Vorhabens zu kommen. Die Pflichten der Vertragsparteien zur Ausgestaltung der Kooperation umfassen eine Vielzahl an individuellen und auf die Kooperation und das Curriculum bzw. Promotionsprogramm abgestimmten Regelungen und werden im Vertrag als Haupt- pflichten integriert. Folgende nicht als abschließend anzusehende Liste von Inhalten sollte in den Hauptpflichten eines Kooperationsvertrages für gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen festgeschrieben werden: Name des Studienganges bzw. Promotionsprogramms, Koordination des Studiengangs/Promotionsprogramms auf wissenschaftlicher und administrativer Ebene und der dafür benötigten Infrastruktur und etwaiger Genehmigungen, Rege- lung zu Studierenden bzw. Promovierenden, inkl. deren Mobilitätsschemata, Studien- beiträge oder anderweitige Gebühren (z. B. Semesterbeiträge), besondere finan- Verhandlungsspielräume Interkulturelle Kompetenz zielle Pflichten, Betreuung der Abschlussarbeiten bzw. Dissertationen, Zulassungs- kriterien, Umgang mit Erfindungen/geistigen Schutzrechten, Qualitäts- und Evalua- tionsmanagement, finanzielle Neutralität/Kostenausgleich der Lehrbeiträge, kapa- zitäre Verrechnung, Datenschutz, Laufzeit/ordentliche Kündigungsmöglichkeiten, rechtlich verbindliche Vertragssprache. Je nach Komplexität der Kooperation können weitere Hauptpflichten im Vertrag definiert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bestimmte Be...