Common use of Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit Clause in Contracts

Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu ge- stalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu hal- ten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Ein- fuhrlandes und des vom Besteller genannten Bestimmungslandes für die Verwendung der Bauteile, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Die Erbringung der Fremdleistungen für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck vom qualifizierten Personal sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Managementsysteme für Umwelt- (ISO 14001 oder EMAS) sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001) sind in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu verankern, die bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages mit dem Besteller zertifiziert werden sol- len.

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Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu ge- stalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KGXXXXX“ zu hal- tenhalten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Ein- fuhrlandes und des vom Besteller genannten Bestimmungslandes für die Verwendung der Bauteile, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Die Erbringung der Fremdleistungen für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck vom qualifizierten Personal sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Managementsysteme für Umwelt- (ISO 14001 oder EMAS) sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001) sind in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu verankern, die bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages mit dem Besteller zertifiziert werden sol- len.

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Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutzUmweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu ge- staltengestalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile Produkte ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu hal- tenhalten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, Export- und Importlandes für die gelieferten Produkte müssen erfüllt sein. Die Produkte des Ein- fuhrlandes und des Lieferanten sind ein fester Bestandteil der vom Besteller genannten Bestimmungslandes für hergestellten Automobilteile und können weltweit eingesetzt werden; dadurch müssen die Verwendung der Bauteileauch den gesetzlichen, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferantenbehördlichen oder sonstigen weltweit geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Erbringung Herstellung der Fremdleistungen Produkte für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck vom qualifizierten Personal Verwendungszweck sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Implementierung und Zertifizierung der Managementsysteme für Umwelt- (ISO 14001 oder EMAS) Umwelt-/ Energie/ Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Informationssicherheit ist für den Lieferanten verpflichtend. Das nicht vorhandene Umweltmanagementsystem gemäß ISO 45001) sind in der Unternehmensplanung 14001, EMAS oder vergleichbaren Standards am Produktionsstandort des Lieferanten zu verankern, die bedarf der Zustimmung des Bestellers und muss bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages Liefervertrags mit dem Besteller implementiert und zertifiziert werden sol- lenwerden.

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Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu ge- stalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu hal- ten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Ein- fuhrlandes und des vom Besteller genannten Bestimmungslandes für die Verwendung der BauteileSchmie- deräder, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Die Erbringung der Fremdleistungen für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die . Die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck vom qualifizierten Personal sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Managementsysteme für Umwelt- (ISO 14001 oder EMAS) sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001) sind in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu verankern, die bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages mit dem Besteller zertifiziert werden sol- len.

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