Neues zum Nachzügler? Musterklauseln

Neues zum Nachzügler?. Zu Nachzüglerfällen hat der BGH mit Urteil vom 12.5.2016 (erwartungsgemäß) entschieden, dass sich Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen bei nach dem Inkrafttreten des Schuld- rechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträger- verträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht richten, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein.12 Man kann diskutieren, ob sich nun aus § 650u Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. etwas anderes ergibt, wenn dieser bestimmt, dass „hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus“ die werkver- traglichen Vorschriften Anwendung finden. Der Umkehrschluss – der Nachzüglervertrag enthalte keine Errichtungsverpflich- tung, auf ihn sei deshalb Kaufrecht anwendbar – wäre aller- dings gewagt.13 Die Rechtsprechung begründet die Anwend- barkeit von Werkvertragsrecht damit, dass sich aus Inhalt, Zweck und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrags sowie aus der Interessenlage der Parteien die Verpflichtung des Veräuße- rers zu mangelfreier Erstellung des Bauwerks ergibt. Diese Verpflichtung muss nicht ausdrücklich übernommen worden sein; es genügt, dass sie aus dem Zusammenhang der einzel- nen Vertragsbestimmungen sowie aus den gesamten Um- ständen abzuleiten ist, die zum Vertragsschluss geführt ha- ben.14 Ein Wille des Gesetzgebers, Konkretes zum Nachzügler zu re- geln, ist nicht feststellbar. Aus dem Gesetz lässt sich daher nichts für die rechtliche Beurteilung als Kauf- oder Werkvertrag entnehmen.15