Versicherte Fahrzeuge Musterklauseln

Versicherte Fahrzeuge. Die Waren und beruflich genutzten Geräte sind ausschließlich während ihres Transports mit im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen und vom Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Leasing-Nehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten genutzten Fahrzeugen gedeckt.
Versicherte Fahrzeuge. Versicherbar sind – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und – Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung sowie – ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrie...
Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Anhänger (mit Ausnahme von Anhängern für Tiertransporte, Verkaufswagen und Kühlanhänger). Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in - den geographischen Grenzen Europas sowie - den außereuropäsichen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas Anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen:
Versicherte Fahrzeuge. Die Fahrerschutz-Versicherung kann nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung und nur für einen Pkw abgeschlossen werden. Ihrem Versicherungsschein kön- nen Sie entnehmen, ob Sie die Fahrerschutz-Versicherung abgeschlossen haben. Sie haben in der Fahrerschutz-Versicherung Versiche- rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas so- wie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich der Europäischen Union gehören.
Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind die durch eine versicherte Person benutzten Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen sowie selbstfah- renden Wohnmotorwagen, jeweils bis maximal 9 Sitzplätze. Mitversichert sind auch von diesen Fahrzeugen gezogene oder gestossene Anhänger.
Versicherte Fahrzeuge. Versichert sind: - Krafträder über 125 ccm, - Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, - Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- bereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. A.3.5.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständi- ger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. A.3.5.2 Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: A.3.6.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchst- betrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.6.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw, Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Campingfahrzeuge bis 4 t zul. Gesamtgewicht) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem SchutzBrief Versicherungsschutz in den geografi- schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung be- läuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 110,00 EUR.
Versicherte Fahrzeuge. A.4.5.3 Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, wenn es einer versicherbaren Fahrzeugart entspricht und mit einer Versiche- rungsbestätigung von uns zugelassen ist, einschließlich des von den berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführten Reisegepäcks. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Vermietung oder gewerbs- mäßigen Personenbeförderung eingesetzt wird. A.4.5.4 Wir leisten für ein Schadenereignis bis zu den mit Ihnen in der Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Versicherte Fahrzeuge. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitge- führter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Mobilitäts-Schutz kann für folgende Fahrzeugarten abgeschlossen werden: ▪ Krafträder ▪ Leichtkrafträder ▪ Pkw ▪ Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht ▪ Lieferwagen ▪ Trikes und Quads Sie haben mit dem Mobilitäts-Schutz Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe- reich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 150 Euro.
Versicherte Fahrzeuge. Die Versicherung bezieht sich auf bereits zugelassene Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen, sofern diese bei Karnevalsumzügen eingesetzt werden, bei denen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.