Common use of Neufestsetzung der vereinbarten Prämie Clause in Contracts

Neufestsetzung der vereinbarten Prämie. Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen, sodass die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs- leistung nicht gewährleistet ist. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft und bestätigt die Neufestsetzung der Prämie. Die Neufestsetzung durch den unabhängigen Treuhänder wird durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschlossen. Die weiteren Einzelheiten dieses gesetzli- chen Prämienanpassungsrechts, das dem Schutz beider Vertragsparteien dient, enthält § 163 Versicherungsvertragsgesetz.

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Neufestsetzung der vereinbarten Prämie. AVB.RLV.0420 Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare erkenn- bare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen, sodass die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs- leistung Versicherungsleistung nicht gewährleistet ist. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft und bestätigt die Neufestsetzung der PrämiePrä- mie. Die Neufestsetzung durch den unabhängigen Treuhänder wird durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschlossenbeschlos- sen. Die weiteren Einzelheiten dieses gesetzli- chen gesetzlichen Prämienanpassungsrechts, das dem Schutz beider Vertragsparteien dient, enthält § 163 Versicherungsvertragsgesetz.

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Neufestsetzung der vereinbarten Prämie. Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare erkenn- bare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen, sodass die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs- leistung Versicherungsleistung nicht gewährleistet ist. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft und bestätigt die Neufestsetzung der Prämie. Die Neufestsetzung durch den unabhängigen Treuhänder wird durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschlossen. Die weiteren Einzelheiten dieses gesetzli- chen gesetzlichen Prämienanpassungsrechts, das dem Schutz beider Vertragsparteien dient, enthält § 163 Versicherungsvertragsgesetz.

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Neufestsetzung der vereinbarten Prämie. Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare erkenn- bare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen, sodass die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs- leistung Versicherungsleistung nicht gewährleistet ist. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft und bestätigt die Neufestsetzung der Prämie. Die Neufestsetzung durch den unabhängigen Treuhänder wird durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschlossenbe- schlossen. Die weiteren Einzelheiten dieses gesetzli- chen gesetzlichen Prämienanpassungsrechts, das dem Schutz beider Vertragsparteien dient, enthält § 163 Versicherungsvertragsgesetz.

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