Nicht durchführbare Reparaturen Musterklauseln

Nicht durchführbare Reparaturen. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
Nicht durchführbare Reparaturen. 1. Die erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Besteller in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen objektiv nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Besteller den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der Besteller den Reparaturgegenstand nicht zur Verfügung gestellt hat, • der Besteller den Zugang zum Reparaturgegenstand nicht termingerecht gewährleistet hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. Der objektiv nicht durchführbaren Reparatur gleich gestellt wird der Fall, dass ein Fehler/Mangel nach Rücksprache mit dem Besteller nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann.
Nicht durchführbare Reparaturen. 6.1 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene Aufwand durch Fehlersuche werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von AWS nicht zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil: • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, mithin eine falsche Fehlermeldung vorliegt. • die Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat. • Der Kunde durch mangelhafte oder falsche Angaben einen falschen Einsatzzweck und/oder Umfang verursacht hat.
Nicht durchführbare Reparaturen. (1) Kann eine Reparatur aus Gründen, die von der Xxxxxx Xxxx xXX nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, insbesondere weil der beanstandete Defekt bei der Durchsicht nicht aufgetreten ist, eine Reparatur unwirtschaftlich ist, notwendige Ersatzteile nicht beschafft werden können oder der Reparaturvertrag während der Durchführung gekündigt wurde, stellt die Xxxxxx Xxxx xXX dem Kunden die zur Erstellung des Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie den weiteren entstandenen und belegbaren Aufwand in Rechnung.
Nicht durchführbare Reparaturen. 1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen, sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit), werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von der IWAM- GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil ・ der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, ・ Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, ・ der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, ・ der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
Nicht durchführbare Reparaturen. 1. Wird WFM mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
Nicht durchführbare Reparaturen. 2.1. Die zur Übermittlung eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen, sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur, aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen, nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil - der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, - Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, - der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, - der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist, es sei denn, der Kunde hat berechtigt aus wichtigem Grund gekündigt.
Nicht durchführbare Reparaturen. 5.1. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere ent- standene und zu belegende Zeitaufwand bei der technischen Überprüfung der Reparatur- gegenstände (Fehlersuche gleich Arbeitszeit) werden unserem Kunden in Rechnung ge- stellt, wenn die Reparatur aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn – der beanstandete Xxxxxx bei der Untersu- chung nicht aufgetreten ist; – eine Reparatur für unseren Kunden wirt- schaftlich nicht mehr vertretbar ist; – Ersatzteile nicht zu beschaffen sind; – unser Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat; – der Vertrag währen der Durchführung ge- kündigt worden ist.
Nicht durchführbare Reparaturen. 6.1 Die erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem AG in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom AN nicht zu vertretenden Gründen objektiv nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil • der beanstandete Xxxxxx bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, • Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, • der AG den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, • der AG den Reparaturgegenstand nicht zur Verfügung gestellt hat, • der AG den Zugang zum Reparaturgegenstand nicht termingerecht gewährleistet hat, • der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist. Der objektiv nicht durchführbaren Reparatur gleich gestellt wird der Fall, dass ein Fehler/Mangel nach Rücksprache mit dem AG nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann.
Nicht durchführbare Reparaturen. 1. Sind die Arbeiten nicht durchführbar, weil der beanstandete Fehler bei der Prüfung des Reparaturgegenstandes durch D & S nicht aufgetreten ist, die Ersatzteile nicht zu beschaffen sind oder der Auftraggeber einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, sind die Leistungen nach Aufwand zu vergü- ten. Auch die Fehlersuchzeit gilt als Arbeitszeit.