Der Vertrag. 1. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 – in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die damit einhergehenden Bedingungen erfüllt.
Der Vertrag. 1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Wenn er dieses Angebot elektronisch annimmt, schickt der Unternehmer dem Verbraucher auf elektronischem Weg eine Auftragsbestätigung.
Der Vertrag. 1. Der Vertrag wird vorbehaltlich der Bestimmungen aus Abs. 4 zum Zeitpunkt der Angebotsannahme durch den Verbraucher und der Einhaltung der damit verbundenen Bedingungen abgeschlossen.
Der Vertrag. 1. Der Vertrag wird durch Annahme des Angebots geschlossen. Ein mündlicher Vertrag wird durch den Vermieter schriftlich bestätigt; sollte diese Bestätigung jedoch unterbleiben, bleibt die Vereinbarung dennoch wirksam.
Der Vertrag. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 – in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die damit einhergehenden Bedingungen erfüllt. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt der Unternehmer ebenfalls auf elektronischem Weg unverzüglich den Empfang der Angebotsannahme. Solange der Unternehmer der Empfang der Angebotsannahme nicht bestätigt hat, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen. Wenn der Vertrag elektronisch zustande kommt, ergreift der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, hält der Unternehmer dafür geeignete Sicherheitsmaßnahmen ein. Der Unternehmer kann sich – im gesetzlichen Rahmen – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungspflichten nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für ein vertretbares Eingehen des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn der Unternehmer auf Grund dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag nicht einzugehen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder mit der Erfüllung besondere Voraussetzungen zu verbinden. Der Unternehmer hat spätestens mit der Lieferung der Ware, der Dienstleistung oder der digitalen Inhalte folgende Informationen an den Verbraucher mitzuschicken, und zwar schriftlich oder so, dass diese Informationen für den Verbraucher zugänglich sind und von ihm dauerhaft gespeichert werden können:
Der Vertrag. 2.1 Alle Beauftragungen/Bestellungen bedürfen der Schriftform und werden unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Keine Bedingungen des Käufers und keine Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstigen Erklärungen, die nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten sind oder denen der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind für den Verkäufer verbindlich.
Der Vertrag. 2.1 Aufträge sind in Textform (einschließlich Telefax, E-Mail und Eingabe im Webshop des Lieferanten) zu erteilen und werden nur nach Maßgabe dieser Lieferbedingungen angenommen. Im Falle der Bestellung über den Webshop des Lieferanten bestätigt der Lieferant den Erhalt der Bestellung unverzüglich durch eine automatische E-Mail; diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfordert den Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Besteller. Bedingungen des Bestellers und Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstige Erklärungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Lieferanten enthalten sind oder denen der Lieferant nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich zustimmt, sind für den Lieferanten nicht bindend.
Der Vertrag. 1. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung unter anderem, aber nicht ausschließlich auf der Website abgeschlossen ist.
Der Vertrag. 2 Bestätigungsschreiben § 3 Streit über das Zustandekommen eines Vertrages § 4 Abschluß § 5 Vertragsübernahme
Der Vertrag. 1. Ein Vermittlungsvertrag ist ein Auftragsvertrag, bei dem der Unternehmer sich gegenüber dem Verbraucher verpflichtet, gegen Zahlung einer Gebühr folgende Leistungen zu erbringen: - als Vermittler beim Zustandekommen eines Kauf-/Verkaufsvertrags zwischen dem Verbraucher und einem Dritten zu fungieren - die übliche Abwicklung dieses Kauf-/Verkaufsvertrags zu betreuen.