Der Vertrag Musterklauseln

Der Vertrag. 1. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 – in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die damit einhergehenden Bedingungen erfüllt. 2. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt der Unternehmer ebenfalls auf elektronischem Weg unverzüglich den Empfang der Angebotsannahme. Solange der Unternehmer der Empfang der Angebotsannahme nicht bestätigt hat, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen. 3. Wenn der Vertrag elektronisch zustande kommt, ergreift der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, hält der Unternehmer dafür geeignete Sicherheitsmaßnahmen ein. 4. Der Unternehmer kann sich – im gesetzlichen Rahmen – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungspflichten nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für ein vertretbares Eingehen des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn der Unternehmer auf Grund dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag nicht einzugehen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder mit der Erfüllung besondere Voraussetzungen zu verbinden. 5. Der Unternehmer hat spätestens mit der Lieferung der Ware, der Dienstleistung oder der digitalen Inhalte folgende Informationen an den Verbraucher mitzuschicken, und zwar schriftlich oder so, dass diese Informationen für den Verbraucher zugänglich sind und von ihm dauerhaft gespeichert werden können: a. die Besuchsanschrift der Niederlassung des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann; b. die Voraussetzungen, unter denen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, und wie er diesbezüglich vorzugehen hat, oder eine klare Mitteilung, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist; c. die Information in Bezug auf Garantie und einen vorhandenen Kundendienst nach dem Erwerb; d. den Preis einschließlich aller anfallenden Steuern für die Ware, die Dienstleistung oder die digitalen Inhalte; gegebenenfalls auch die Lieferkosten sowie die Zahlungs- und Lieferart und Angaben zur Erfüllung des Fernabsatzvertrages; e. die Erfordernisse für die Vertragskündigung, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder unbefristet ist; f. wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular. 6. Im Falle einer Dauertr...
Der Vertrag. 1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Wenn er dieses Angebot elektronisch annimmt, schickt der Unternehmer dem Verbraucher auf elektronischem Weg eine Auftragsbestätigung. 2. Jeder Vertrag sollte vorzugsweise in schriftlicher oder elektronischer Form abgeschlossen werden. 3. Bei einem schriftlichen Vertrag hat der Unternehmer dem Verbraucher immer eine Kopie auszuhändigen.
Der Vertrag. 1. Der Vertrag wird durch Annahme des Angebots geschlossen. Ein mündlicher Vertrag wird durch den Vermieter schriftlich bestätigt; sollte diese Bestätigung jedoch unterbleiben, bleibt die Vereinbarung dennoch wirksam. 2. Der Mietvertrag gilt für den Zeitraum und den Tarif, der im Mietvertrag angegeben oder auf andere Weise vereinbart worden ist. Im Mietvertrag ist angegeben, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit der Mietzeitraum beginnt und endet.
Der Vertrag. 2.1 Alle Bestellungen und Aufträge müssen schriftlich erfolgen und werden vorbehaltlich der vorliegenden Bedingungen angenommen. Vom Käufer vorgelegte Bedingungen oder Bestimmungen sowie Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstige Erklärungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten oder anderweitig ausdrücklich schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart sind, sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Die Bedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. 2.2 Der Vertrag wird erst mit dem Datum der Annahme des Auftrags des Käufers auf dem Auftragsbestätigungsformular des Verkäufers wirksam. Weichen die Angaben der im Angebot des Verkäufers beschriebenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen im Auftragsbestätigungsformular ab, gelten letztere. 2.3 Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den ordnungsgemäß ermächtigten Vertretern beider Parteien. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, kleinere Änderungen und/oder Verbesserungen an den Waren vor der Lieferung vorzunehmen, sofern die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Waren nicht beeinträchtigt und weder der Vertragspreis noch das Lieferdatum davon berührt werden.
Der Vertrag. 1. Der Vertrag kommt vorbehaltlich der Bestimmung in Absatz 4 zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Auftraggebern / Verbraucher zustande. 2. Wenn der Auftraggeber / Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt IGO unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege. Solange der Erhalt dieser Annahme von IGO nicht bestätigt wurde, kann der Auftraggeber / Verbraucher den Vertrag kündigen. 3. IGO kann im Rahmen des rechtlichen Rahmens nachfragen, ob der Auftraggeber / Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie nach weiteren Tatsachen und Umständen, die für den verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags von Interesse sind. Wenn diese Untersuchung IGO einen angemessenen Grund gibt, den Abschluss des Vertrags abzulehnen, hat das Unternehmen das Recht, eine Bestellung oder einen Antrag aus Gründen abzulehnen oder seine Leistung an besondere Bedingungen zu binden. 4. IGO sendet zur Vertragserfüllung die folgenden Informationen insbesondere schriftlich oder so an den Auftraggebern / Verbraucher, dass sie auf einem dauerhaften Medium zugänglich aufbewahrt werden können, und / oder bestätigt die Bestellung:
Der Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der BroBizz A/S unterliegt dänischem Recht, und Streitigkeiten sind vom Amtsgericht Kopenhagen (Københavns Byret) zu entscheiden.
Der Vertrag. 1. Ein Vermittlungsvertrag ist ein Auftragsvertrag, bei dem der Unternehmer sich gegenüber dem Verbraucher verpflichtet, gegen Zahlung einer Gebühr folgende Leistungen zu erbringen: - als Vermittler beim Zustandekommen eines Kauf-/Verkaufsvertrags zwischen dem Verbraucher und einem Dritten zu fungieren - die übliche Abwicklung dieses Kauf-/Verkaufsvertrags zu betreuen. 2. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald die Vertragspartner sich über Folgendes einig sind: - den Angebotspreis für das Wasserfahrzeug - die Höhe der Gebühr - die Vertragslaufzeit - die Weise, wie der Vertrag beendet werden kann, und - die übrigen Bedingungen, die für die Vermittlung gelten. 3. Der Vermittlungsvertrag sowie alle Verträge, die daran anknüpfen, werden nach Möglichkeit schriftlich oder elektronisch festgelegt. Wenn die Vertragspartner mündlich eine Vertragsänderung oder -ergänzung vereinbaren, dann müssen sie dies so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch bestätigen.
Der Vertrag. Der nunmehr unterzeichnete "Städtebauliche Vertrag" regelt die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten beider Partner. Er sichert die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnahme, die in mehrere Abschnitte und Teilmaßnahmen gegliedert ist. So enthält der Vertrag unter anderem Regelungen zum Umfang der Baumaßnahme für das Empfangsgebäude, zur Auslobung des Investorenverfahrens für das Gebäude Ostseite, zum Gesamtzusammenhang des Projektes mit den erzielten städtebaulichen Mehrwerten, zur Gestaltung der Vorplätze, zu Haftungs- und Verkehrssicherungsfragen, zur Baustellenabwicklung und zur Verkehrsregelung. Auch die finanzielle Beteiligung der Stadt ist darin festgehalten.
Der Vertrag. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbe- dingungen („AGB“) zwischen Ihnen („Kunde“) und uns („Vanta AG“, zusammen „die Par- teien“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Gegeben dem Fall, dass wir bereits mit der Arbeit begonnen haben, stimmen Sie der Geltung dieser AGBs rückwirkend zur Ar- beitsaufnahme zu. Bei der Erbringung der Dienstleistung handelt die Vanta AG als unabhängiger Auftragsneh- mer. Ist eine Bestimmung dieser AGBs für ganz oder teilweise rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden, gilt diese Bestim- mung oder der betreffende Teil derselben nicht als Teil dieser AGBs. Alle anderen Best- immungen sowie der verbleibende Teil der be- treffenden Bestimmung bleiben jedoch in Kraft. Die vorliegenden AGBs gelten auch ohne aus- drücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- und Ein- kaufsbedingungen des Kunden sind wegbe- dungen.
Der Vertrag. 3.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Alle Muster, Proben oder Angaben (wie Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen etc.) in Musterbüchern, Preislisten oder sonstigen Publikationen zeigen die Qualität der Ware so gut wie möglich. Abweichungen, auch wenn sie über das Maß des Geringfügigen hinausgehen, rechtfertigen nicht die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn sie handelsüblich sind. Vereinbarungen über Mengen oder Qualitätsangaben sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Lieferanten bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben der Zulieferer des Lieferanten und dessen Mitarbeiter. Auch Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich, bis sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt wurden. 3.2 Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie werden nach Maßgabe dieser Lieferbedingungen angenommen. Bedingungen des Bestellers und Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstige Erklärungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Lieferanten enthalten sind oder denen der Lieferant nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich zustimmt, sind für den Lieferanten nicht bindend. 3.3 Der Vertrag wird erst am Tag der Annahme des Auftrags des Bestellers durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten wirksam. Bei Abweichungen zwischen den Produkten und Leistungen gemäß Beschreibung im Angebot des Lieferanten und den Produkten und Leistungen gemäß Beschreibung in der Auftragsbestätigung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. 3.4 Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Lieferant behält sich jedoch das Recht vor, vor Lieferung kleinere Änderungen und/oder Verbesserungen der Produkte vorzunehmen, sofern dadurch die Funktion der Produkte nicht beeinträchtigt wird und weder der Vertragspreis noch der Lieferzeitpunkt berührt werden. 3.5 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben über Prozentgehalte und Mischungsverhältnisse der Waren des Lieferanten, insbesondere dessen Rezepturen, sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten durch den Besteller nicht zugänglic...